SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

“Neue Vertrauensbasis geschaffen”

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Heute ist in London der erste offizielle EU-UK-Gipfel seit dem Brexit zu Ende gegangen. Dabei haben sich die EU und Großbritannien auf ein Abkommen zu Sicherheit und Verteidigung geeinigt. Zudem einigte man sich darauf, die Zugangsrechte für europäische Fischer in britischen Gewässern, die Ende Juni 2026 ausgelaufen wären, bis Ende 2038 zu verlängern. Beide Seiten wollen zudem auf Vereinbarungen hinarbeiten zu Energie, Agrar- und Lebensmittelvorschriften, Klima sowie Mobilität von Personen.

Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses m EU-Parlament sowie Co-Vorsitzender der EU-Kontaktgruppe zum Vereinigten Königreich:
„Der Anfang ist gemacht und kann sich sehen lassen. Die Türen sind wieder offen. Man sollte schließlich nicht vergessen, wo wir herkommen. Die Partner haben in kürzester Zeit eine neue Vertrauensbasis geschaffen, die eine tiefere Wiederannäherung ermöglicht. Die gemeinsam in einer Art Roadmap ausgewählten Ziele sind realistisch und umsetzbar. Dieses Momentum gilt es jetzt auch zu nutzen, um zeitnah konkrete Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die den Bürger:innen auf beiden Seiten zu Gute kommen, wie beispielsweise zur Mobilität von Jugendlichen aber auch bei den gegenseitigen Lebensmittel- und Agrarkontrollen.

Vor allem beim Handel sollten wir – auf der Grundlage und unter der vollständigen Umsetzung unseres Handelsabkommens – alle Hemmnisse abbauen. Dabei sollten wir einen pragmatischen Ansatz wählen, der den Unternehmen zu Gute kommt. Der heutige institutionalisierte Neustart setzt den richtigen Rahmen. Dann gilt es für uns zu prüfen, wie der Neuanfang in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden wird. Sehr positiv ist auch, dass zu den Fischereirechten eine so langfristige Lösung gefunden wurde. Jetzt haben unsere Fischer:innen endlich langfristige Planungssicherheit. Zudem kann das Thema in künftigen Verhandlungen nicht mehr in Geiselhaft genommen werden.“

 

“Unterstützung in schwieriger Lage”

Das Europäische Parlament hat in Straßburg mit breiter Mehrheit der von der Kommission vorgeschlagenen begrenzten Anpassung der CO₂-Flottengrenzwerte für Pkw zugestimmt.

Damit wird den Herstellern in der EU die Möglichkeit eingeräumt, mögliche Zielverfehlungen im Jahr 2025 durch Übererfüllung in den Folgejahren 2026 und 2027 auszugleichen. Die Abstimmung bezog sich auf eine Änderung an der bestehenden Gesetzgebung über die Einsparziele für CO₂-Emissionen, die in Europa zugelassene Neuwagen respektive bis 2025, 2030 und 2035 erreichen mussten.

 

„Unterfinanzierung der EU beenden“

Foto: Gerd Altmann/Pixabay.com

Das Europäische Parlament hat soeben seine Position zum kommenden langfristigen EU-Haushalt beschlossen.

Die Bürgerkammer spricht sich für eine deutliche Aufstockung des mehrjährigen Finanzrahmens aus. Diese zusätzlichen Mittel für die Jahre 2028 bis 2034 plant die EU für anstehende Investitionen in die Transformation der europäischen Industrien ein, in den Klimaschutz sowie für neue Aufgaben wie den Aufbau einer europäischen Verteidigungsindustrie.

Das Europäische Parlament lehnt die Idee der Kommission entschieden ab, EU-Mittel künftig verstärkt über nationale Haushalte zu verteilen. Stattdessen fordert das Parlament die vollständige Achtung seiner Rolle als Haushaltsbehörde sowie die Einbindung lokaler und regionaler Behörden in die Haushaltsumsetzung.

 

EU-Abgeordnete fordern flexible Gasspeicher-Auffüllung: Energiekosten senken und Versorgungssicherheit realisieren

Foto: pixabay.com

Das EU-Parlament will flexiblere EU-Vorschriften für die Wiederbefüllung von Gasspeichern verabschieden.

In einer Debatte am heutigen Mittwoch und einer Abstimmung am Donnerstag wird das Plenum voraussichtlich einen Vorschlag der Kommission unterstützen, die EU-Regelung für Gasspeicher bis Ende 2027 zu verlängern.

Die Verordnung wurde erstmals als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine und der daraus resultierenden drohenden Gasknappheit erlassen. Die Regelung würde ohne Verlängerung zum Jahresende auslaufen.

 

“Europa wächst zusammen” – BRIDGEforEU-Verordnung stärkt Grenzregionen

Foto: Malcolm Broström/Unsplash.com

Das Europäische Parlament hat soeben in Straßburg die Verordnung BRIDGEforEU verabschiedet. Ziel ist es, bürokratische Hürden an innereuropäischen Grenzen gezielt abzubauen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit spürbar zu erleichtern.

Das Instrument schafft die Grundlage für schnellere Genehmigungen im Gesundheitswesen, die Anerkennung von Berufsabschlüssen und die grenzüberschreitende Nutzung öffentlicher Dienste. Besonders profitieren könnten Grenzpendler*innen, medizinisches Personal, Handwerker*innen, Unternehmer*innen, Lehrkräfte und öffentliche Verwaltungen.

Sabrina Repp, regionalpolitische Sprecherin der Europa-SPD:

„Diese Vereinbarung ist ein neuer Baustein für ein handlungsfähiges, solidarisches EuropaOb bei Krankentransporten auf der Insel Usedom oder im zweisprachigen Kindergarten – grenzüberschreitende Lösungen erleichtern das Leben und machen ein zusammenwachsendes Europa erlebbar. Damit Europa vor Ort funktioniert, müssen wir bürokratische Barrieren abbauen und die Regionen gezielt einbinden.

BRIDGEforEU setzt genau dort an, wo Grenzpendler*innen, Fachkräfte und Verwaltungen bislang an Grenzen stoßen. Die freiwillige Teilnahme der Mitgliedstaaten wird durch klare Strukturen und zentrale Anlaufstellen vor Ort unterstützt. 

Gerade in Zeiten zunehmenden Nationalismus ist BRIDGEforEU ein bewusst europäischer Gegenentwurf: offen, verbindend und lösungsorientiert. In Grenzregionen wird die europäische Idee vielfach gelebt und bestimmt den Alltag der Menschen, die dort leben – was hier gelingt, strahlt weit über die Grenze hinaus.“

Nach dieser Zustimmung und der Veröffentlichung im Amtsblatt tritt die Verordnung in allen Mitgliedsstaaten in Kraft.

 

“Energiekosten senken und Versorgung sichern”

Foto: pixabay.com

Das EU-Parlament will flexiblere EU-Vorschriften für die Wiederbefüllung von Gasspeichern verabschieden.
In einer Debatte am Mittwoch und einer Abstimmung am Donnerstag wird das Plenum voraussichtlich einen Vorschlag der Kommission unterstützen, die EU-Regelung für Gasspeicher bis Ende 2027 zu verlängern. Die Verordnung wurde erstmals als Reaktion auf russischen Angriffskrieg in der Ukraine und der draus resultierenden drohenden Gasknappheit erlassen und würde ohne Verlängerung zum Jahresende auslaufen.

Jens Geier, Ausschuss für Industrie und Energie des EU-Parlaments:
„Mit der Verordnung zur Gasspeicherung wird die Versorgungssicherheit gewährleistet, besonders im Winter. Gleichzeitig wirken die Vereinbarungen der ungerechtfertigten Marktspekulation auf höhere Gaspreise zu Lasten europäischer Verbraucher:innen entgegen. Das setzt deutliche Signale, das Europa seine Bürger:innen schützt und Kosten senkt.

Zudem ist uns gelungen, wichtige Signale für die Überarbeitung der Verordnung zur Gasversorgung bis 2027 zu setzen. Diese Gesetzgebung soll ungerechtfertigte Marktspekulationen mit hohen Preisen verhindern. Weiterhin sollen die Regeln die zunehmende Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien und Wasserstoff ebenso berücksichtigen und unterstützen, wie die Energieeffizienz.“

Mit der Annahme im Plenum legt das Parlament seine Position fest und die Trilog-Verhandlungen mit Vertreter:innen von Kommission, Rat und Parlament können starten.

Die Maßnahmen beinhalten die Festlegung eines Gasfüllstandsziel von 83 Prozent für das ganze Jahr – zu erreichen zwischen Oktober und Dezember, um Spekulationen zu verhindern und die Verfügbarkeit von Gas im Winter zu gewährleisten.

In Deutschland wird Gas mittlerweile zu großen Teilen per Pipeline aus Norwegen, Belgien und den Niederlanden sowie über seine Flüssigerdgas-Terminals bezogen. Im Rahmen der Verdnung wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, aufgrund spezifischer nationaler Besonderheiten um 4 Prozent von dem Ziel abzuweichen. Zudem wird der EU-Kommission die Möglichkeit gegeben, im Falle anhaltend ungünstiger Marktbedingungen durch einen delegierten Rechtsakt eine weitere Abweichung von 4 Prozent von der Zielvorgabe zu gewähren. Ein erweitertes Frühwarnsystem soll erkennen, wenn Speicher nicht rechtzeitig gefüllt werden und effektiv und zeitnahm Maßnahmen setzen, um die Befüllung zu garantieren.

 

“Fairer und freier Wettbewerb ist Voraussetzung für E-Mobilität”

Foto: Felix Müller/pixabay.com

Der Europäische Gerichtshof hat mit einem heute verkündeten Urteil Standards für die Vergabe von Nutzungsrechten von Ladesäulen an Autobahnraststätten definiert. Hintergrund ist ein seit drei Jahren andauernder Rechtsstreit zwischen der bundeseigenen Autobahn GmbH und dem Ladesäulenbetreiber ‘Fastned’. Das Unternehmen klagte gegen die Erweiterung der Nutzungsrechte um Ladesäulen, die der seit 2014 privatisierten Firma ‘Tank und Rast’ ohne öffentliche Ausschreibung zugesprochen wurden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wandte sich daraufhin, aufgrund von bestehenden europäischen Vergabe-Vorschriften, an den EuGH.

Da die ‘Tank und Rast’ in Deutschland circa 90 Prozent der Rastanlagen an Autobahnen bewirtschaftet, sehen Kritiker:innen diese Sonderstellung als Wettbewerbsverzerrung und mitverantwortlich für hohe Strompreise an Schnellladesäulen.

Vivien Costanzo, verkehrspolitische Sprecherin der Europa-SPD:

Leider konnte heute noch keine finale Entscheidung für einen schnelleren Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland gefunden werden. Jetzt muss so schnell wie möglich auf nationaler Ebene geklärt werden, inwieweit weitere Wettbewerber auf dem deutschen Ladesäulenmarkt Fuß fassen können. Das Gericht in Düsseldorf muss nun klären, ob die bestimmten Bedingungen, die der EuGH konkretisierte, in diesem Fall erfüllt sind oder nicht. Grundsätzlich ist ein fairer und freier Wettbewerb für alle von Vorteil: Niedrigere Preise, besserer Service und höhere Qualität. Laden muss so einfach wie Tanken werden – und dazu gehört mehr Transparenz und Gleichbehandlung bei der Vergabe von Ladesäulen-Lizenzen an Tankstellen.”

Nach der Entscheidung des EuGHs liegt der Fall nun wieder beim Oberlandesgericht in Düsseldorf. Dort wird die finale Entscheidung über die Konzessionsvergabe getroffen. Ein Termin ist bisher nicht bekannt.

 

“Verkehrssicherheit ja, höhere Kosten nein”

Foto: Arek Socha/pixabay.com

Die EU-Kommission hat am Donnerstag, 24. April 2025, das sogenannte „Roadworthiness Package“ vorgestellt. Unter anderem sollen Autos, die älter als zehn Jahre sind, jährlich zum TÜV – anstatt wie bisher alle zwei Jahre. Zudem sollen neue verpflichtende Prüfmethoden europaweit standardisiert werden, um Manipulationen am Pkw zu verhindern.

Vivien Costanzo, verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten:

„Ich begrüße diesen Vorschlag die Verkehrssicherheit zu erhöhen, und ich bekenne mich deutlich zum Ziel der sogenannten Vision-Zero 2030. (Die EU hat sich damit das Ziel gesetzt, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten bis 2030 um 50 Prozent zu senken). Die europaweite Standardisierung von Prüfmethoden ist längst überfällig.

Allerdings lehne ich die verpflichtenden jährlichen TÜV-Prüfungen für Pkw ab. Ich halte es nicht für das richtige Mittel, um für mehr Sicherheit auf unseren Straßen zu sorgen. Ältere Autos kaufen sich hauptsächlich Menschen mit kleinerem Einkommen, die durch die Prüfung finanziell höher belastet werden würden. 

Die jährlichen Prüfungen bedeuten mehr Bürokratie, mehr Personal und mehr Kosten. Das ist unnötig. Die TÜV-Prüfung alle zwei Jahre ist völlig ausreichend. Es würde den Menschen viel mehr helfen, die Qualität der Prüfmethoden zu verbessern, anstatt die Anzahl der Prüfungen zu erhöhen.

Der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments, dem ich angehöre, wird diesen Vorschlag jetzt auf Herz und Nieren prüfen. Verkehrssicherheit ja, aber das darf nicht automatisch zu höheren Kosten und Aufwand führen.“

Nachdem die EU-Kommission den Vorschlag an das EU-Parlament und den Ministerrat weitergeleitet hat, müssen beide Gesetzgeber nach eingehender Beratung zustimmen.

 

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