Kommunalfeindliche Politik der Landesregierung führt zu höheren Schulden

Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik IT.NRW hat heute die aktuellen Zahlen zu den Schulden der nordrhein-westfälischen Gemeinden und Gemeindeverbänden veröffentlicht. Ende 2023 lagen die Gesamtschulden der Kommunen bei 63,4 Milliarden Euro und damit 3,6 Prozent höher als ein Jahr zuvor.

Hierzu erklärt Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Schon wieder steigen die Schulden unserer Kommunen unter der Verantwortung von Ministerpräsident Hendrik Wüst und seiner Kommunalministerin Ina Scharrenbach. Mit über 63 Milliarden Euro liegt der Wert sogar 3,4 Milliarden Euro über der Verschuldung von vor zehn Jahren. In diesen Schulden sind noch nicht einmal die Schulden enthalten, die die Landesregierung den Kommunen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro im Rahmen der Corona-Pandemie aufgebürdet hat. Auch die über die Haushaltstrickserei von CDU-Kommunalministerin Scharrenbach „isolierten“ Finanzschäden durch Corona und den Ukraine-Krieg in Höhe von etwa 7 Milliarden Euro sind nicht enthalten.

Da zeigt sich, dass die CDU-geführte Landesregierung bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Kommunen im Regen stehen lässt. Die einzige Politik, die Ministerpräsident Wüst und Ministerin Scharrenbach beherrschen, ist nach Berlin rufen und die Kommunen ignorieren. Im Ergebnis schieben die Städte und Gemeinden nicht nur einen riesigen Schuldenberg vor sich her, sie können auch nicht in Schulen, Straßen, Kitas, Schwimmbäder und mehr investieren. Unsere Kommunen haben inzwischen einen Rekordinvestitionsstau in Höhe von 50 Milliarden Euro aufgehäuft.

Durch diese kommunalfeindliche Politik steigen nicht nur die Schulden und die Infrastruktur verfällt, die Kommunen werden dadurch gezwungen die Steuern für die Menschen in unserem Land zu erhöhen. Schon jetzt ist NRW Hochsteuerland bei Grund- und Gewerbesteuer. Und fast die Hälfte aller nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden muss in diesem Jahr die Grundsteuer weiter erhöhen.

Wir brauchen endlich einen höheren Anteil der Kommunen am Steueraufkommen des Landes. Darüber hinaus darf sich das Land nicht bei allen aktuellen Herausforderungen aus der Verantwortung stehlen. Die Landesregierung muss beispielsweise die Kommunen durch deutlich mehr Unterbringungsplätze für geflüchtete Menschen in Landeseinrichtungen entlasten und bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung darf das Land nicht alle Kosten auf die Kommunen abwälzen. Das gilt auch bei Kindergartenplätzen und dem Bevölkerungsschutz.“

 
30 Prozent weniger Einstellungen bei den Rechtsreferendaren wird den Standort NRW hart treffen

Das Portal „LTO-Karriere“ berichtet über ein Protestschreiben von 119 Referendarausbildern an das NRW-Justizministerium anlässlich der geplanten Sparmaßnahmen, die „Initiative Referendar:innen NRW“ hat für morgen Vormittag (Montag, 15. Juli 2024, 11:00 Uhr) zu einer Demonstration gegen die Verkürzung des Referendariats vor dem Justizministerium in Düsseldorf aufgerufen und die Antwort der Landesregierung zu den Auswirkungen auf den Justizstandort Hamm liefert konkrete Zahlen.

Hierzu erklärt Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Referendarinnen und Referendare haben recht: Die Verkürzung des Referendariats bedeutet für sie einen erheblichen prüfungsrechtlichen Nachteil und schwächt die nordrhein-westfälische Justiz. Hinzu kommt, dass auch die Stellenreduzierungen drastisch sind: Wir haben exemplarisch nach den Auswirkungen der Reduzierung der Stellen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare auf den Justizstandort Hamm gefragt. Die Antwort des Justizministers zeigt, dass im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm die monatlichen Einstellungen im Durchschnitt von 57 im Jahr 2023 bis Ende 2025 auf monatlich 40 gekappt sind. Das ist ein Abbau von 30 Prozent und wird ganz klar unsere Justiz in der Konkurrenz mit den anderen Bundesländern benachteiligen und den Standort NRW hart treffen.

Auch der Vorwurf der Referendarausbilder ist absolut berechtigt: Die Kommunikation des Justizministers ist weder respektvoll noch transparent. Wie jeder weiß, sind die Ausbilder mit dieser Kritik nicht alleine. Sie sind allerdings besonders betroffen, da sie völlig unvorbereitet mit dem berechtigten Ärger der Referendare konfrontiert wurden. Justizminister Limbach hat sie im Regen stehen lassen.“

 
Zweifel an der Glaubwürdigkeit des CDU-Finanzministers

Im Anschluss an die heutige Sondersitzung des NRW-Haushalts- und Finanzausschusses zu den widersprüchlichen Aussagen von CDU-Finanzminister Marcus Optendrenk zu den aktuellen Sparmaßnahmen und einer Wiederbesetzungssperre erklärt Alexander Baer, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Nach den ersten beiden Haushalten von CDU-Finanzmister Marcus Optendrenk mussten wir an seinen Fähigkeiten zweifeln. Nun kommen auch noch Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit hinzu: Er flüchtet sich in Ausreden über regierungsinterne Erlasse, die seiner Meinung nach Parlament und Öffentlichkeit nicht zu interessieren haben. Die Frage bleibt unbeantwortet, warum er nicht von vornherein klar gesagt hat, dass es einen Erlass unter anderem zu Wiederbesetzungssperren in den Ministerien gibt. Die Arbeit des Parlaments leidet unter seiner Interpretation, alle Vorgänge unterhalb eines Kabinettsbeschlusses als Geheimsache einzustufen. Man muss den Eindruck gewinnen, dass er den Überblick verloren hat.

 
Sondersitzung des FA: Finanzminister führt mit widersprüchlichen Aussagen das Parlament an der Nase herum

Auf Antrag der SPD-Fraktion findet heute (Dienstag, 9. Juli 2024) um 13:30 Uhr eine öffentliche Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses im nordrhein-westfälischen Landtag statt.

Hierzu erklärt Alexander Baer, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Wir haben eine unverzügliche Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses beantragt, weil CDU-Finanzmister Marcus Optendrenk in den vergangenen zwei Wochen leider wieder genauso chaotisch agiert, wie wir es bereits bei seinen ersten beiden Haushaltsberatungen miterleben mussten. Er darf das Parlament nicht weiter an der Nase herumführen und muss klarstellen, welche Aussage von ihm zu den aktuellen Sparmaßnahmen und der Wiederbesetzungssperre eigentlich zutrifft: Die aus der HFA-Sitzung am 27. Juni, die Presseberichterstattung vom 28. Juni oder die Plenarreden am 3. und 4. Juli 2024? Da passt nichts übereinander. Wir werden sehen, ob wenigstens der Finanzminister selbst noch weiß, was denn jetzt Sache ist beziehungsweise was er denn dafür hält. Seine Definition von einem ‚Sparkurs‘ auch in der Landesregierung selbst kann nicht ernsthaft sein, dass in den Ministerbüros keine neuen Stellen mehr geschaffen werden sollen – das nennt man ‚Pfründe sichern‘.“

 
Schwarz-Grün bricht mit OGS-Erlass Versprechen – SPD-Fraktion befürchtet steigende Beiträge

Zur heutigen von der SPD-Fraktion beantragten Sondersitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend anlässlich des neuen Erlasses zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung („OGS-Rechtsanspruch“) erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Seit Dienstag ist für alle Beteiligten klar: Schwarz-Grün wird kein Landesausführungsgesetz zur Umsetzung des OGS-Rechtsanspruchs liefern. CDU und Grüne brechen damit ein wesentliches Versprechen. Der Koalitionsvertrag von CDU und Grünen wird Stück für Stück zur Makulatur erklärt. Besonders fatal ist aber: Der schwarz-grüne OGS-Erlass ist butterweich.

Nach der Sondersitzung ist klar: Der Erlass ist alter Wein in neuen Schläuchen. CDU und Grüne versuchen darüber hinwegzutäuschen, dass sie keinen Plan und keinen Kompass für die Zukunft der OGS in NRW haben. Schwarz-Grün verspricht, ab dem kommenden Jahr 50.000 zusätzliche OGS-Plätze. Wir wissen aber schon heute, dass die pauschale Refinanzierung des Landes bei den Trägern nicht ausreicht. Deshalb geben landesweit immer mehr OGS-Träger auf. Die Ankündigungen der Landesregierung sind also Sand in die Augen: Sie klingen schön, verkennen aber die Realität. Besonders bereitet uns Sorge, dass die Landesregierung das zusätzliche Angebot über steigende Elternbeiträge finanzieren möchte. Entsprechende Entwicklungen sehen wir schon jetzt in vielen Kommunen. Im Erlass trifft die Landesregierung hierzu jedenfalls anders als sonst nur eine vage Aussage und verschiebt eine klare Entscheidung in die Zukunft.

Schwarz-Grün muss endlich Farbe bekennen. In der heutigen Sitzung ist zumindest aufgefallen, dass Schulministerin Feller im Gegensatz zu Familienministerin Paul kein Wort gesagt hat. Die Träger vor Ort und die vielen Familien in unserem Land haben Antworten verdient.

 
Bundesregierung liefert, was Schwarz-Grün nur verspricht – Landesregierung soll Studierende zusätzlich entlasten
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Der Landtag NRW stimmt heute um 14:10 Uhr auf Antrag der SPD-Fraktion über Maßnahmen zur Entlastung und Unterstützung von Studierenden in Nordrhein-Westfalen ab.

Hierzu erklärt Bastian Hartmann, wissenschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Bundesregierung liefert, was Schwarz-Grün in NRW nur verspricht: Mit der Studienstarthilfe bekommen Studierende zum Uni-Start eine spürbare finanzielle Entlastung. Mit 1000 Euro können Mietkautionen und Umzugskosten oder die ersten Lehrbücher finanziert werden. Gerade das sind vermeintlich kleine Hürden, die doch viele junge Menschen von einem Studium abhalten. Zwar hatte sich Schwarz-Grün in NRW in den Koalitionsverhandlungen auch auf eine Studienstarthilfe verständigt – bis heute hat sie aber nichts geliefert. Es ist höchste Zeit, dass die regierungstragenden Fraktionen die Probleme der Studierenden ernst nehmen.

Studierende in NRW sind angesichts steigender Energiepreise, teurer Mieten und der anhaltenden Inflation auf Unterstützung angewiesen. Wenn Schwarz-Grün jetzt dank der SPD-geführten Koalition in Berlin keine Mittel mehr für eine Studienstarthilfe in den Haushalt einstellen muss, wollen wir die dafür vorgesehenen Mittel zur weiteren Entlastung von Studierenden nutzen. Im Koalitionsvertrag wurde beispielsweise eine regelmäßige Erhöhung des Zuschusses an die Studierendenwerke zugesagt. Die fordern wir jetzt ein; die Zeit ist überfällig.“

 
Keine Spur von Wertschätzung: Schwarz-Grün hebt Altersgrenze für den Ruhestand bei der Feuerwehr
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Heute hat die schwarz-grüne Regierungsmehrheit im nordrhein-westfälischen Landtag beschlossen, dass für die Beamtinnen und Beamten bei der Feuerwehr das Eintrittsalter in den Ruhestand auf 61 Jahre heraufgesetzt wird. Der Entschließungsantrag der SPD-Fraktion mit der Aufforderung, auf die Anhebung der Altersgrenze im Landesbeamtengesetz zu verzichten, wurde von der schwarz-grünen Koalition abgelehnt.

Hierzu erklärt Christina Kampmann, Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Die Beschäftigten bei der Feuerwehr leisten einen schweren und verantwortungsvollen Dienst für uns alle und riskieren dabei oftmals ihre Gesundheit oder sogar ihr Leben. Bereits jetzt haben Feuerwehrbeamtinnen und -beamte im Einsatzdienst mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden und mit Schichten im 24 Stunden-Dienst eine deutlich längere Arbeitszeit als andere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Zudem sind die physischen und psychischen Belastungen im Einsatzdienst sehr hoch. Es kommt zu ständiger Alarm- und Einsatzbereitschaft bei jeder Tages- und Nachtzeit sowie zu Einsätzen unter höchstem Zeitdruck. Extreme Stresssituationen und ein besonders hohes Maß an Verantwortung sind die Regel. Kennzeichnend sind verstärkte gesundheitliche Belastungen und Gefährdungen für das eigene Leben sowie psychische Ausnahmesituationen bei der Konfrontation mit Brand- und Unfallopfern. Die schwarz-grüne Regierungskoalition ignoriert dies mit der heute verabschiedeten Gesetzesänderung komplett! Auch die hierfür von der schwarz-grünen Koalition als Begründung ins Spiel gebrachte Annahme, dass durch eine Anhebung der Altersgrenze der Fachkräftemangel bekämpft werden kann, geht ins Leere. Im Gegenteil: Vor dem Hintergrund, dass der öffentliche Dienst zur Bewältigung des Fachkräftemangels und aufgrund des verschärften Wettbewerbs um Fachkräfte mit der Privatwirtschaft deutlich attraktiver werden muss, ist eine Anhebung der Altersgrenze sogar kontraproduktiv. Sie wird dazu führen, dass der feuerwehrtechnische Dienst unattraktiver wird.

Die Anhebung der Altersgrenzen für den Ruhestand ist ein Schlag ins Gesicht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Feuerwehren! Es zeigt sich, dass alle Bekenntnisse von Minister Reul und der schwarz-grünen Koalition zur Feuerwehr nur reine Lippenbekenntnisse waren und in der Praxis nicht viel wert sind. Wertschätzung für die Feuerwehr sucht man im aktuellen Regierungshandeln vergeblich.“

 
Versorgungsquoten bei Kita-Plätzen – Landesregierung rechnet sich die Lage schön

Der nordrhein-westfälische Landtag hat die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Versorgungsquoten bei Kita-Plätzen. Rechnet die Landesregierung die Lage schön?“ veröffentlicht.

Hierzu erklärt Dr. Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Der Ausbau an U3-Plätzen ist in Nordrhein-Westfalen zum Stillstand gekommen und bei den Plätzen für Überdreijährige rechnet sich das Familienministerium die Lage schön. Während Ministerin Paul mit einer Betreuungsquote von knapp 100 Prozent hausieren geht und damit eine Vollversorgung suggeriert, zeichnet das Statistische Landesamt ein anderes Bild. Die Versorgungsquote ist laut IT.NRW seit Jahren im Sinkflug und hat mit 89,7 Prozent einen neuen Tiefstand erreicht. Das heißt, etwa jedes zehnte Kind unter sechs Jahren hat keinen Zugang zu frühkindlicher Bildung.

Wenn Ministerin Paul behauptet, dass der Rechtsanspruch erfüllt werde, weil die Betreuungsbedarfe nicht zu 100 Prozent vorhanden seien, lässt es mich zweifeln, ob sie die Probleme dieser Entwicklung verstanden hat. Hier hilft ein Blick in den nationalen Bildungsbericht: Insbesondere Kinder mit Migrationshintergrund sind von der Teilhabe ausgeschlossen. Es ist nicht der mangelnde Bedarf, sondern Zugangsbarrieren verhindern, dass Kinder mit Migrationsgeschichte den Weg in das Kita-System finden. Das wirkt sich unmittelbar auf ihre Chancen in der Grundschule aus.

Kinder, die erst nach dem dritten Lebensjahr einen Kitaplatz suchen, haben beim Wechsel aus der Tagespflege oder bei der Neuanmeldung ein Problem, da diese Plätze in den vergangenen Jahren nicht weiter ausgebaut wurden. Ihre Chancen werden so von Jahr zu Jahr geringer. Dass eine Familienministerin, die zugleich für das Thema Integration zuständig ist, diese Zusammenhänge nicht sieht und die Bekämpfung des Kitaplatz-Mangels nicht entschlossen angeht, ist die eigentliche Dramatik. Nachdem der Ausbaumotor unter Josefine Paul kräftig ins Stottern geraten ist, braucht es jetzt eine Planungsgarantie für Kommunen und Träger. Genau das beantragen wir in der nächsten Landtagssitzung. Denn ein Windhundrennen zwischen den Trägern aus Sorge, der Fördertopf könnte in ein paar Monaten wieder leergelaufen sein, nützt niemandem. Der Ausbau jedes beantragten Platzes muss gesichert sein. Auch der Ausbaustopp bei den Familienzentren zeigt, dass insbesondere Kinder aus benachteiligten Familien für die grüne Familienministerin keine Priorität haben.

Bei keinem dieser Themen gibt es ein abgestimmtes Vorgehen mit den Städten und Gemeinden. Nicht nur beim Ausbau der Infrastruktur erweist sich die Landesregierung als unzuverlässiger Partner der Kommunen. Der Belastungsausgleich Jugendhilfe ist seit 2019 nicht neu berechnet wurden. Das Land steht alleine hier bei den Kommunen inzwischen mit einer halben bis zu einer Milliarde Euro in der Kreide. Jeder Euro, der hier fehlt, kann nicht in die Kinder und Familien investiert werden.“

 

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