Der Kreistag ist das oberste Organ des Kreises. Er wird für die Dauer von fünf Jahren von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern aller Städte und Gemeinden des Kreises in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Seit der Wahl am 30.August 2009 gehören ihm 60 Mitglieder an. Den Vorsitz hat der direkt gewählte Landrat.
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