SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

AfA im Mühlenkreis fordert Kommunen zur Einführung eines differenzierten Hebesatzes bei der Grundsteuer B auf

Foto: Wilfried Pohnke/pixabay.com

Besorgniserregende Auswirkungen für Mieter und Sozialhilfeempfänger bei einheitlicher Besteuerung

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (AfA) im Kreis Minden-Lübbecke appelliert eindringlich an die Kommunen des Kreises, bei der Grundsteuer B einen differenzierten Hebesatz anzuwenden. Eine Entscheidung für einen einheitlichen Hebesatz hätte laut AfA-Kreisvorsitzendem Peter Bernard gravierende Folgen für Mieter sowie Wohngeld- und Bürgergeldempfänger, die durch gestiegene Nebenkosten zunehmend belastet werden könnten.

„Ein differenzierter Hebesatz würde es ermöglichen, Wohnimmobilien geringer zu besteuern als Gewerbeimmobilien. So könnte man die Belastung für Haushalte mit niedrigem Einkommen abfedern“, erklärt Bernard. Da die Grundsteuer in Deutschland in der Regel auf die Mietnebenkosten umgelegt wird, würde ein einheitlicher Hebesatz Mieter unverhältnismäßig stark treffen. Für Wohngeldempfänger und Bürgergeldbezieher, die ohnehin mit knappen Budgets auskommen müssen, wären die steigenden Kosten laut AfA besonders hart spürbar.

Eine Anhebung des Hebesatzes auf Wohnimmobilien würde für viele Haushalte eine existenzielle Belastung darstellen. Die Jobcenter im Kreis könnten gezwungen sein, Mieten aufgrund gestiegener Nebenkosten als „unangemessen teuer“ einzustufen und entsprechende Zahlungen zu verweigern. Dies würde für zahlreiche Mieterinnen und Mieter im Kreis bedeuten, ihre Wohnungen aufgeben zu müssen. „In einer Zeit, in der bezahlbarer Wohnraum ohnehin Mangelware ist, droht so eine Mietschuldenfalle. Betroffene müssten dann die nicht übernommenen Nebenkosten aus dem Regelsatz finanzieren – eine Rechnung, die oft nicht aufgehen wird“, so Bernard.

Ein einheitlicher Hebesatz würde nicht nur die Mieter, sondern auch die Vermieter belasten, die gezwungen wären, steigende Kosten an ihre Mieter weiterzugeben und möglicherweise mit steigenden Mietschulden zu rechnen. Die AfA sieht hierin eine Bedrohung des sozialen Friedens im Kreis: „Eine Kommune darf nicht Menschen, die am unteren Existenzminimum leben, durch solche Belastungen in die Verschuldung treiben,“ mahnt Bernard.

Abschließend ruft die AfA im Kreis Minden-Lübbecke die Kommunen dazu auf, sich für differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B zu entscheiden: „Wohnen muss bezahlbar bleiben und darf nicht zur Kostenfalle werden – insbesondere nicht für Menschen mit ohnehin knappen finanziellen Mitteln.“

 

Zwischen Fachkräftemangel und Stellenabbau

Am vergangenen Samstag fand in Minden die Vollversammlung der AfA im Kreis Minden-Lübbecke statt. Peter Bernard wurde erneut zum Vorsitzenden der Minden-Lübbecker AfA gewählt. An seiner Seite stehen als stellv. Vorsitzender Detlef Otten und als Beisitzer*innen Christina WengBärbel Jürgensmeyer und Manfred Koller

Hauptthema der Versammlung war das Thema: Die Arbeitswelt zwischen Fachkräftemangel und Stellenabbau. Als Gastreferent konnte der stellv. AfA-Landesvorsitzende Dr. Bernd Groegerbegrüßt werden. Groeger berichtete über die Herausforderungen für die Arbeitnehmer*innen und für die Unternehmen in der Transformation und in der aktuellen schwierigen Situation der Wirtschaft. Auch ging es darum wie man dem Fachkräftemangel begegnet und wie man Arbeitsplätze erhalten kann. 

 

Ungerechtigkeit gegenüber inländischen Fachkräften: Kritik an Steuererleichterungen für ausländische Arbeitskräfte

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit in der Region Ostwestfalen-Lippe äußert deutliche Kritik an dem jüngsten Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Robert Harbeck, Steuererleichterungen für ausländische Fachkräfte einzuführen. Dieser Plan, der darauf abzielt, den Fachkräftemangel durch die Anwerbung internationaler Talente zu lindern, wird als ungerecht gegenüber den bereits in Deutschland tätigen Fachkräften angesehen.

Diskriminierung inländischer Arbeitskräfte

„Es ist unverständlich, warum Fachkräfte, die seit Jahren zu unserem wirtschaftlichen Wohlstand beitragen, keine vergleichbaren Steuererleichterungen erhalten sollen“, erklärte Peter Bernard Regionalvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (AfA) Ostwestfalen-Lippe. „Fachkräfte, welche hier schon arbeiten, haben ebenso das Recht auf Anerkennung und Unterstützung. Der Vorschlag schafft eine ungleiche Behandlung und führt zu Unmut und Frustration unter den bereits hier arbeitenden Fachkräften.“ 

Notwendigkeit einer fairen Lösung

Die AfA in der Region OWL betont, dass es durchaus notwendig ist, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, jedoch nicht auf Kosten der inländischen Arbeitnehmer. „Wir müssen vielmehr ein umfassendes Konzept entwickeln, das sowohl inländische als auch ausländische Fachkräfte unterstützt“, so Bernard weiter. „Hierzu gehören unter anderem verbesserte Arbeitsbedingungen, faire Löhne und gezielte Weiterbildungsmaßnahmen.“

Aufruf zu einem ausgewogenen Dialog

Die AfA OWL ruft die Bundesregierung dazu auf, einen Dialog mit allen relevanten Akteuren zu führen, um eine ausgewogene und gerechte Lösung zu finden. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass ausländische Fachkräfte bevorzugt behandelt werden, während die inländischen Fachkräfte vernachlässigt werden“, betonte Bernard „Wir brauchen ein integratives Konzept, das alle Arbeitskräfte berücksichtigt und fördert.“

 

AfA OWL fordert die Stärkung der Tarifbindung in NRW und wählt seinen Vorstand neu

Foto von l. nach r.: Oliver Schmidt, Dr. Bernd Groeger , Peter Bernard , Dieter Bähr, im Vordergrund Dilan Cifti

Die SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (AfA) in OWL traf sich am 22.06.24 zur Regionalkonferenz. Im Mittelpunkt der Konferenz standen das Thema ‚Tarifbindung‘ sowie die Wahlen zum neuen Regionalvorstand.

Bessere Arbeitszeiten, mehr Stundenentgelt, mehr Urlaubstage und höhere Zufriedenheit. Beschäftigte, die in Betrieben mit Tarifvertrag arbeiten, profitieren vielfältig. Die EU fordert in der europäischen Mindestlohnrichtlinie 80% Tarifbindung in den Mitgliedsländern. „In NRW liegt sie bei 53% mit Tendenz nach unten“ so trägt Clea Stille, die DGB-Regionsvorsitzende vor. Deshalb hat der DGB NRW die #Tarifwende-Kampagne gestartet.

Lena Teschlade (MdL), Sprecherin für Arbeit, Gesundheit und Soziales der SPD-Landtagsfraktion, verwies auf den Antrag NRW 18/6851 vom 21.11.2023 mit dem Titel „Zurück in die Zukunft: NRW muss wieder Vorreiter für Tarifbindung werden!“. Dieser Antrag fordert, die Tarifbindung zu stärken und wurde in Anhörungen mit Arbeitgeberverbänden, dem DGB und der IG BAU erörtert. Teschlade schätzt ein: „Auch wenn im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen Regelungen zu mehr Tariftreue angesprochen werden, bleibt der SPD-Antrag eine solide Grundlage für konkrete Maßnahmen. Leider ist zu erwarten, dass er im Herbst abgelehnt wird.“

Ingo Nürnberger, Sozialdezernent der Stadt Bielefeld, erläuterte die kommunale Sicht. „Tarifbindung ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der sozialen Stabilität in unseren Städten und Gemeinden. Kommunen profitieren von fairen Arbeitsbedingungen, da sie die Kaufkraft stärken und zur sozialen Sicherheit beitragen,“ sagte Nürnberger.

Vor diesem Hintergrund war die Botschaft der AfA OWL eindeutig: Die #Tarifwende-Kampagne des DGB wird vollumfänglich unterstützt und die Landesregierung wird aufgefordert, ein Tariftreuegesetz auf den Weg zu bringen, für das der Antrag der SPD-Landtagsfraktion eine solide Grundlage ist. Ohne Gegenstimmen verabschieden die Mitglieder die Resolution zur Tarifwende. 

 

AfA-Bundeskongress 2024

Am 04. und 05.05.2024 fand die AfA Bundeskonferenz in Berlin im Willy-Brandt-Haus statt. 150 Delegierte aus den Bundesländern trafen sich, um Bilanz zu ziehen und nach vorn zu blicken. Cansel Kiziltepe, AfA Bundesvorsitzende, hat in Ihrem Rechenschaftsbericht noch einmal klar und deutlich die Bedeutung der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (AfA) herausgestellt. Bei den Neuwahlen des AfA Bundesvorstand wurde Kiziltepe mit 85% der Stimmen im Amt bestätigt.

In Ihren Grußworten haben Katharina BarleyHubertus Heil, und andere noch einmal darauf hingewiesen, wie wichtig es ist am 09. Juni zur Europawahl die Stimme abzugeben.

Hubertus Heil wies aber auch deutlich darauf hin, was Tarifbindung bedeutet und dass wir alle uns für starke Gewerkschaften einsetzen. Es kann und darf nicht sein, dass Unternehmen nur gesetzlichen Mindestlohn zahlen, sich Unsummen an gewinnen einstecken und die Mitarbeiter, die letztlich den gewinn erarbeiten aufstockendes Bürgergeld in Anspruch nehmen müssen.

Auch wurden über 200 Anträge zu den Themen Arbeit, Transformation, Tariftreue, Rente, Gesundheit und Wohnen beraten und verabschiedet. So forderte z.B. Peter Bernard in einem Antrag, dass Qualifizierung und Ausbildung immer Vorrang vor der Vermittlung in Helferjobs haben muss. Beim Thema Tariftreue wies Peter Bernard noch einmal deutlich darauf hin, keine öffentlichen Aufträge an Firmen ohne Tarifverträge, bzw., Tarif Bindung. Keine öffentlichen Grundstücke an Firmen ohne Tarifbindung.

Als AfA stehen wir an der Seite der Menschen die täglich mit ihrer Arbeit zum Wohlstand Deutschlands beitragen.

Wir verurteilen jede Gewalt sei es verbal oder physisch gegen Politiker und Politikerinnen sowie Wahlhelfern und Wahlhelferinnen egal welcher Partei sie angehören. Dies wurde als Resolution auf dem AfA Bundeskongress einstimmig verabschiedet.

 

Seit 50 Jahren: Die Arbeit im Blick

Am 19. Oktober 1973 wurde in der Merkator Halle in Duisburg die AfA (Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD) gegründet. Unter der damaligen Federführung von Herbert Wehner wurde Helmut Rohde der erste Vorsitzende der AfA. Am 19. Oktober 2023 gab es aus diesem Anlass eine zentrale Feierstunde im Willy-Brandt-Haus in Berlin und am 03.11.2023 wurde im Beisein der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas in Duisburg gefeiert. 

Die AfA OWL nahm dieses Jubiläum zum Anlass, im Rahmen einer Geschichtswerkstatt Blicke auf Personen, Themen und Stationen des Wirkens der AfA zu richten. Peter Bernard und Dieter Bähr, die beiden Sprecher der AfA OWL, hatten in das Begegnungszentrum Druckerei eingeladen. Über 20 Teilnehmerinnen und Teilnahmen, darunter die DGB Regionsvorsitzende aus OWL, Clea Stille, die AfA Landesvorsitzende Ina Spanier-Oppermann und die Landtagsabgeordnete Christina Weng aus Minden, nahmen teil. Dr. Bernd Groeger und Manfred Neumann, beide von der AfA Lippe, hatten durch intensive Recherchearbeit umfangreiches Material zusammengetragen. Unter dem Motto „Die Arbeit im Blick“ wurden Erfahrungen ausgetauscht und Ansätze diskutiert, wie die wichtigen Themen Mitbestimmung und Tarifbindung stärker in der SPD platziert werden können.

 

50 Jahre AfA in der SPD

Foto: AfA Regio OWL-Lippe

Anlässlich der Gründung der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit vor 50 Jahren hat die AfA Regio OWL-Lippe am heutigen Samstag (11.11.23)  zu einer Geschichtswerkstatt in die Druckerei Bad Oeynhausen eingeladen. 

Während der Geschichtswerkstatt haben wir die Verankerung der AfA in der Parteiführung und auch die für Arbeitnehmer*innen bedeutenden Politikfelder wie Mitbestimmung, Arbeitsmarktpolitik, Tarifbindung, Rente und Gesundheitsversorgung der vergangenen 50 Jahre Revue passieren lassen. 

Auch ging es um die Fragen: Welchen Einfluss hatten AfA und Gewerkschaften auf die handelnde Politik? Was lässt daraus für SPD-Politik heute und morgen ableiten?

 

Entscheidung der Mindestlohnkommission Schlag ins Gesicht für 6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Foto: Cottonbro Studio/Pexels.com

Die Mindestlohnkommission hat eine Erhöhung des Mindestlohnes von 12,00€ auf 12,41€ (+3,4%) zum 1. Januar 2024 und auf 12,82€ (+3,3%) zum 1. Januar 2025 vorgeschlagen.

Damit bleibt die Anhebung deutlich hinter der vom Statistischen Bundesamt für das 1. Quartal 2023 ermittelten Inflationsrate von +8,3% und hinter dem Nominallohnanstieg von +5,6%.

Die Inflationsrate erreichte 2022 den Wert von 6,9%, die Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Energie waren deutlich höher. Sie lagen im 2-stelligen Bereich.

Peter Bernard, AfA Vorsitzender im Minden Lübbecke stellt dazu fest: „Das statistische Bundesamt weißt im 1. Quartal 2023 einen Reallohnverlust von -2,3% aus. Die Empfehlung der Mindestlohnkommission ist deutlich zu niedrig. Sie ist ein Rückschlag im Bestreben nach mehr Einkommensgerechtigkeit und Teilhabe.“

Auftrag der Mindestlohnkommission ist es, eine angemessene Höhe des Mindestlohnes zum Schutz der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festzulegen.

Das Ziel wird nicht erreicht: Der Mindestlohn wurde 2015 eingeführt. Seitdem bleibt er unterhalb der Preisentwicklung.

Peter Bernard: „Seit der Einführung des Mindestlohnes im Jahr 2015 verlieren die Betroffenen bei jeder Anpassung. Das wurde auch durch die gesetzliche Anhebung auf 12,00€ zum 1. Oktober 2022 nicht überwunden. Durch ihre Entscheidung gegen das klare Nein der Gewerkschaften verschlechtert die Mindestlohnkommission die Finanzlage der Betroffenen deutlich.“

Die AfA meint: Die Entscheidung der Kommission führt zu deutlichen finanziellen Mehrbelastungen für die Betroffenen: Sie müssen verzichten, obwohl gar kein Spielraum besteht.

„Die Arbeitgebervertreter in der Mindestlohnkommission reihen sich mit dieser Entscheidung, in die sture Haltung der Arbeitgeberverbände ein, die in den diesjährigen Tarifrunden den Beschäftigten keine fairen Angebote gemacht haben.“ So Peter Bernard, Mitglied im Bundesausschuss der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit und weiter „Den Arbeitgebern fehlt jeglicher Respekt vor den Menschen, die mit ihrem geringen Einkommen kaum in der Lage sind, den augenblicklichen Preissteigerungen begegnen zu können. Der Kaufkraftverlust für sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten setzt sich somit weiter fort.“

 

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