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AfA im Mühlenkreis fordert Kommunen zur Einführung eines differenzierten Hebesatzes bei der Grundsteuer B auf

Veröffentlicht am 30.10.2024 in Arbeitsgemeinschaften

Foto: Wilfried Pohnke/pixabay.com

Besorgniserregende Auswirkungen für Mieter und Sozialhilfeempfänger bei einheitlicher Besteuerung

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (AfA) im Kreis Minden-Lübbecke appelliert eindringlich an die Kommunen des Kreises, bei der Grundsteuer B einen differenzierten Hebesatz anzuwenden. Eine Entscheidung für einen einheitlichen Hebesatz hätte laut AfA-Kreisvorsitzendem Peter Bernard gravierende Folgen für Mieter sowie Wohngeld- und Bürgergeldempfänger, die durch gestiegene Nebenkosten zunehmend belastet werden könnten.

„Ein differenzierter Hebesatz würde es ermöglichen, Wohnimmobilien geringer zu besteuern als Gewerbeimmobilien. So könnte man die Belastung für Haushalte mit niedrigem Einkommen abfedern“, erklärt Bernard. Da die Grundsteuer in Deutschland in der Regel auf die Mietnebenkosten umgelegt wird, würde ein einheitlicher Hebesatz Mieter unverhältnismäßig stark treffen. Für Wohngeldempfänger und Bürgergeldbezieher, die ohnehin mit knappen Budgets auskommen müssen, wären die steigenden Kosten laut AfA besonders hart spürbar.

Eine Anhebung des Hebesatzes auf Wohnimmobilien würde für viele Haushalte eine existenzielle Belastung darstellen. Die Jobcenter im Kreis könnten gezwungen sein, Mieten aufgrund gestiegener Nebenkosten als „unangemessen teuer“ einzustufen und entsprechende Zahlungen zu verweigern. Dies würde für zahlreiche Mieterinnen und Mieter im Kreis bedeuten, ihre Wohnungen aufgeben zu müssen. „In einer Zeit, in der bezahlbarer Wohnraum ohnehin Mangelware ist, droht so eine Mietschuldenfalle. Betroffene müssten dann die nicht übernommenen Nebenkosten aus dem Regelsatz finanzieren – eine Rechnung, die oft nicht aufgehen wird“, so Bernard.

Ein einheitlicher Hebesatz würde nicht nur die Mieter, sondern auch die Vermieter belasten, die gezwungen wären, steigende Kosten an ihre Mieter weiterzugeben und möglicherweise mit steigenden Mietschulden zu rechnen. Die AfA sieht hierin eine Bedrohung des sozialen Friedens im Kreis: „Eine Kommune darf nicht Menschen, die am unteren Existenzminimum leben, durch solche Belastungen in die Verschuldung treiben,“ mahnt Bernard.

Abschließend ruft die AfA im Kreis Minden-Lübbecke die Kommunen dazu auf, sich für differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B zu entscheiden: „Wohnen muss bezahlbar bleiben und darf nicht zur Kostenfalle werden – insbesondere nicht für Menschen mit ohnehin knappen finanziellen Mitteln.“

 

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