SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

“Fairer und freier Wettbewerb ist Voraussetzung für E-Mobilität”

Veröffentlicht am 29.04.2025 in Europa

Foto: Felix Müller/pixabay.com

Der Europäische Gerichtshof hat mit einem heute verkündeten Urteil Standards für die Vergabe von Nutzungsrechten von Ladesäulen an Autobahnraststätten definiert. Hintergrund ist ein seit drei Jahren andauernder Rechtsstreit zwischen der bundeseigenen Autobahn GmbH und dem Ladesäulenbetreiber ‘Fastned’. Das Unternehmen klagte gegen die Erweiterung der Nutzungsrechte um Ladesäulen, die der seit 2014 privatisierten Firma ‘Tank und Rast’ ohne öffentliche Ausschreibung zugesprochen wurden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wandte sich daraufhin, aufgrund von bestehenden europäischen Vergabe-Vorschriften, an den EuGH.

Da die ‘Tank und Rast’ in Deutschland circa 90 Prozent der Rastanlagen an Autobahnen bewirtschaftet, sehen Kritiker:innen diese Sonderstellung als Wettbewerbsverzerrung und mitverantwortlich für hohe Strompreise an Schnellladesäulen.

Vivien Costanzo, verkehrspolitische Sprecherin der Europa-SPD:

“Leider konnte heute noch keine finale Entscheidung für einen schnelleren Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland gefunden werden. Jetzt muss so schnell wie möglich auf nationaler Ebene geklärt werden, inwieweit weitere Wettbewerber auf dem deutschen Ladesäulenmarkt Fuß fassen können. Das Gericht in Düsseldorf muss nun klären, ob die bestimmten Bedingungen, die der EuGH konkretisierte, in diesem Fall erfüllt sind oder nicht. Grundsätzlich ist ein fairer und freier Wettbewerb für alle von Vorteil: Niedrigere Preise, besserer Service und höhere Qualität. Laden muss so einfach wie Tanken werden – und dazu gehört mehr Transparenz und Gleichbehandlung bei der Vergabe von Ladesäulen-Lizenzen an Tankstellen.”

Nach der Entscheidung des EuGHs liegt der Fall nun wieder beim Oberlandesgericht in Düsseldorf. Dort wird die finale Entscheidung über die Konzessionsvergabe getroffen. Ein Termin ist bisher nicht bekannt.

 

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