Bundestagsfraktion
Wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum: Neue Wohngemeinnützigkeit könnte ein weiterer Baustein zur Erreichung dieses Ziels sein. Im Bundestagsausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen fand heute zu diesem Thema eine Anhörung statt. Es ist ein Kernanliegen der SPD-Bundestagsfraktion, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten. Wir brauchen rund 100.000 neue Sozialwohnungen pro Jahr.
Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher;
Ulli Nissen, zuständige Berichterstatterin:
„Die Große Koalition hat in dieser Legislaturperiode umfangreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Wichtig ist die Fortsetzung der Bundesförderung zum sozialen Wohnraum über das Jahr 2019 hinaus, für die wir sogar das Grundgesetz geändert haben.
Die Bundesförderung beträgt eine Milliarde Euro plus 518 Millionen Euro, die den Ländern über einen erhöhten Umsatzsteueranteil zufließen.
Grundsätzlich müssen wir uns vor der Baulandfrage widmen, unsere städtische kommunalen Wohnungsunternehmen stärken und die soziale Wohnraumförderung hochfahren. Wir brauchen einen Sozialpakt zwischen Wohnungswirtschaft, Mieterinnen und Mietern und der öffentlichen Hand, um das Ziel von rund 100.000 Sozialwohnungen im Jahr zu erreichen.
Im Rahmen des Sozialpaktes werden wir dann auch prüfen, ob die Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit ein Baustein für mehr bezahlbaren Wohnraum sein könnte. Die SPD-Bundestagsfraktion will dabei breite Einkommensschichten erreichen. Auch müsste die neue Wohngemeinnützigkeit in ganz Deutschland eingeführt werden und nicht nur auf bestimmte Gebiete begrenzt sein.
Entscheidend sind aber nach wie vor die zu hohen Preise für Bauland. Daher ist es wichtig, dass wir in dieser Legislaturperiode ein vernünftiges Baulandmobilisierungsgesetz verabschieden. Der Bundesbauminister hat dazu in dieser Woche einen zweiten Entwurf vorgelegt. Hier sind wichtige Punkte einfach gestrichen. So sind zum Beispiel der Umwandlungsschutz von Miet- in Eigentumswohnungen und das Baugebot weggefallen. Wir erwarten vom Koalitionspartner, dass er getroffene Vereinbarungen einhält und beide Punkte in die Novellierung wieder aufnimmt.“
Der Finanzausschuss hat heute das Gesetz zur Umsetzung der Mehrseitigen Übereinkommens beschlossen. Dies ist ein weiterer Schritt zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung internationaler Konzerne.
Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:
„Der Finanzausschuss hat heute das Gesetz zur Umsetzung der Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung beschlossen.
International tätige Unternehmen haben in der Vergangenheit Lücken in den bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen genutzt, um sich ihren steuerlichen Verpflichtungen zu entziehen. Mit dem Mehrseitigen Übereinkommen haben sich mittlerweile fast 100 Staaten darauf verständigt, Regelungen gegen diesen Abkommensmissbrauch in die Doppelbesteuerungsabkommen aufzunehmen. Das Übereinkommen soll außerdem eine zeitlich abgestimmte Änderung der Vielzahl an bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen sicherstellen.
In Deutschland erfolgt die Umsetzung des Mehrseitigen Übereinkommens in zwei Schritten. Durch das nunmehr beschlossene Gesetz wird das Übereinkommen von Bundestag und Bundesrat ratifiziert. In einem späteren Schritt werden die sich aus dem Übereinkommen für die jeweilen Doppelbesteuerungsabkommen ergebenden Änderungen durch ein Anwendungsgesetz konkretisiert.“
Im Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Novellierung des Telekommunikationsgesetz (TKG) soll die mietrechtliche Umlagefähigkeit der Betriebskosten für sogenannte „Inhouse-Netze“ nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren entfallen. Die Abschaffung der Umlagefähigkeit würde zu einer höheren Belastung aller Mieterinnen und Mieter führen.
Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:
„Die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Betriebskosten für Kabelnetze wäre sozial ungerecht. Mehr als zwölf Millionen Haushalte, die ihre Fernseh- und Hörfunkprogramme über Mehrnutzerverträge ihre Vermieter empfangen, müssten künftig Einzelverträge abschließen. Die Mehrkosten können dadurch dramatisch steigen.
Mit der Novellierung des TKG sollte unter anderem der europäische Kodex für die elektronische Kommunikation ins nationale Recht umgesetzt werden. Eine Abschaffung der Umlagefähigkeit der Kabelanschlussgebühren ist von der Europäischen Union nicht vorgegeben.
Die derzeitige Regelung sichert Kalkulationssicherheit beim Ausbau des Kabelnetzes und eine preiswerte Grundversorgung. Zudem macht sie den anstehenden Glasfaserausbau planbar und schneller, weil Sie eine Zerstückelung mit Einzelanschlüssen für jede Wohnung verhindert. Von den Immobiliengesellschaften erwarten wir Transparenz und Offenlegung der Kosten, um den Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen. Die SPD-Fraktion im Bundestag steht auch an dieser Stelle an der Seite der Mieterinnen und Mieter.“
Der Lagebericht Rechtsextremismus zeigt deutlichen Handlungsbedarf. Wir brauchen einen regelmäßigen Überblick zu rechtsextremistischen Verdachtsfällen in den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern.
Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, zum Lagebericht Rechtsextremismus:
"Der vorgestellte Lagebericht von Bundesinnenminister Seehofer zeigt deutlichen Handlungsbedarf. Jetzt gilt es, aus den Ergebnissen die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen und möglichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu erkennen. Wir brauchen künftig einen regelmäßigen Überblick zu rechtsextremistischen Verdachtsfällen in den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern.
Die absolute Mehrheit der Bediensteten im öffentlichen Dienst in Deutschland steht mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes. Die aufgedeckten Verdachtsfälle sind jedoch besorgniserregend und erfordern eine Politik der Null-Toleranz gegenüber Extremisten und Verfassungsfeinden. Wer einen Eid auf die Verfassung ablegt, muss diese auch stets verteidigen. Man kann nicht von 9 bis 16 Uhr für den Staat arbeiten und im Feierabend gegen diesen agieren. Diejenigen, die den Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung verlassen haben, dürfen nicht mehr im öffentlichen Dienst beschäftigt werden und erst recht nicht Beamte sein."
Nur ein starker Staat kann Menschen schützen und Krisen meistern. Mit dem Haushalt für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sorgen wir mit rund 164 Milliarden Euro für Stabilität in der Krise. Die Menschen können sich auf unseren Sozialstaat und eine gute sowie nachhaltige Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik verlassen.
Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin;
Michael Groß, zuständiger Berichterstatter:
„Wir nehmen Geld in die Hand für die soziale Sicherung in schwierigen Zeiten. Das wichtigste Instrument dafür ist das Kurzarbeitergeld. Der Zugang dafür wurde zu Beginn der Krise erleichtert und nun entsprechend verlängert und auf bis zu 87 Prozent des Lohns erhöht. Damit sichern wir Arbeitsplätze in Deutschland und verhindern Arbeitslosigkeit.
Wir nehmen Geld in die Hand für eine nachhaltige Arbeitsmarktpolitik. Das bedeutet, dass wir auf Weiterbildung und Qualifikation setzen. Wir wollen Menschen befähigen, den Wandel in der Arbeitswelt, insbesondere den digitalen Wandel, zu gestalten und zu meistern. Auch 2021 stehen über fünf Milliarden Euro für die Eingliederung in Arbeit zur Verfügung. Der Soziale Arbeitsmarkt als neues Regelinstrument ist ein großer Erfolg. Er bringt langzeitarbeitslose Menschen in Arbeit mit Tariflöhnen und guter Absicherung. Das schafft soziale Teilhabe und stärkt den Wert von Arbeit.
Wir nehmen Geld in die Hand, damit die Rente zum Leben reicht. Zum 1. Januar 2021 tritt die Grundrente als neuer Rechtsanspruch in Kraft. Allein 2021 stellen wir 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung, damit Menschen, die ein Leben lang aber teilweise nur zu niedrigen Löhnen gearbeitet haben, nicht zum Sozialamt laufen müssen. 1,3 Millionen Menschen werden davon ab dem nächsten Jahr profitieren.
Wir nehmen Geld in die Hand, um unsere Städte zu entlasten. Der Bund übernimmt im nächsten Jahr elf Milliarden Euro an den Kosten für Unterkunft und Heizung. Damit bleibt vor Ort ein größerer finanzieller Spielraum für Investitionen in Bildung, Daseinsvorsorge und Infrastruktur.“
Die Novelle des Baugesetzbuchs stand nach einem guten ersten Entwurf auf der Zielgeraden, um zeitnah im Kabinett verabschiedet werden zu können. Deshalb ist es inakzeptabel, dass Horst Seehofer in dem neu vorgelegten Entwurf zur Baugesetzbuchnovelle zwei zentrale SPD-Vorhaben – Baugebote und Umwandlungsverbote – entgegen mehrfacher Vereinbarungen entfernt hat. Bauminister Seehofer ist vor dem Druck der Immobilienlobby und deren Vertretern in der Unionsfraktion eingeknickt. Unser Koalitionspartner zeigt sich ein Jahr vor der Bundestagswahl einmal mehr als Anti-Mieter-Partei. Das wird die SPD-Bundestagsfraktion nicht mittragen.
In der heutigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde auch über den Antrag SPD-Fraktion debattiert, die Laufzeit des Förderprogramms für gemeinnützige Vereine bis zum 1. März 2021 zu verlängern. Dieser Antrag wurde von CDU und FDP abgelehnt.
Dazu erklärt Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Der Ausfall vieler Karnevalsveranstaltungen stellt die ehrenamtlichen Vereine vor große Probleme. Dass CDU und FDP sich jetzt weigern, für diese Vereine Klarheit über die finanzielle Unterstützung durch das Land zu schaffen, ist schlicht ignorant. Das ist nun schon ein wiederholtes Mal, dass die Koalitionsfraktionen unseren Vorschlag zur Verlängerung des Förderprogramms ablehnen. Das steht im krassen Widerspruch zu den Ankündigungen des Chefs der Staatskanzlei, Nathanael Liminski, der erst kürzlich eine Verlängerung selbst ins Spiel gebracht hat.
CDU und FDP schieben das Problem einmal mehr auf die lange Bank und verweigern damit den aktiven Karnevalisten die dringend nötige Klarheit. Sie stellen parteitaktische Spielchen vor das Interesse der Betroffenen.“
Die SPD-Bundestagsfraktion hat im Vorlauf zum 30. Jahrestag der Wiedervereinigung diese Woche ein Beschlusspapier verabschiedet, das wichtige Vorhaben zur sozialen Vollendung der Deutschen Einheit benennt. So will die Fraktion die Rentenüberleitung benachteiligter Gruppen zeitnah zum Abschluss bringen.
Daniela Kolbe, zuständige Berichterstatterin;
Frank Junge, zuständiger Berichterstatter:
„Die SPD-Fraktion im Bundestag hat in den letzten Jahren sozialpolitisch viel erreicht, um Ost und West näher zusammen zu bringen. Mindestlohn, Strukturförderung und Grundrente haben viele soziale Schieflagen in Ostdeutschland ausgebessert. Dennoch müssen wir weiterhin beherzt handeln. Ein wichtiges Vorhaben, das wir in dieser Legislatur noch umsetzen wollen, ist die Einrichtung eines Fonds für die in der Rentenüberleitung benachteiligen Berufs- und Personengruppen wie etwa Reichsbahner oder in der DDR geschiedene Frauen. Das haben wir im Koalitionsvertrag mit der Union vereinbart und das sind wir den Rentnerinnen und Rentnern schuldig.“