TKG-Novelle: Keine höheren Anschlussentgelte für Rundfunk- und Fernsehen

Veröffentlicht am 06.10.2020 in Bundestagsfraktion

Foto: pixabay.com

Im Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Novellierung des Telekommunikationsgesetz (TKG) soll die mietrechtliche Umlagefähigkeit der Betriebskosten für sogenannte „Inhouse-Netze“ nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren entfallen. Die Abschaffung der Umlagefähigkeit würde zu einer höheren Belastung aller Mieterinnen und Mieter führen.

Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:

„Die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Betriebskosten für Kabelnetze wäre sozial ungerecht. Mehr als zwölf Millionen Haushalte, die ihre Fernseh- und Hörfunkprogramme über Mehrnutzerverträge ihre Vermieter empfangen, müssten künftig Einzelverträge abschließen. Die Mehrkosten können dadurch dramatisch steigen.

Mit der Novellierung des TKG sollte unter anderem der europäische Kodex für die elektronische Kommunikation ins nationale Recht umgesetzt werden. Eine Abschaffung der Umlagefähigkeit der Kabelanschlussgebühren ist von der Europäischen Union nicht vorgegeben.

Die derzeitige Regelung sichert Kalkulationssicherheit beim Ausbau des Kabelnetzes und eine preiswerte Grundversorgung. Zudem macht sie den anstehenden Glasfaserausbau planbar und schneller, weil Sie eine Zerstückelung mit Einzelanschlüssen für jede Wohnung verhindert. Von den Immobiliengesellschaften erwarten wir Transparenz und Offenlegung der Kosten, um den Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen. Die SPD-Fraktion im Bundestag steht auch an dieser Stelle an der Seite der Mieterinnen und Mieter.“

 

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