Weiterer Schritt gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung internationaler Konzerne

Veröffentlicht am 07.10.2020 in Bundestagsfraktion

Der Finanzausschuss hat heute das Gesetz zur Umsetzung der Mehrseitigen Übereinkommens beschlossen. Dies ist ein weiterer Schritt zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung internationaler Konzerne.

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:

„Der Finanzausschuss hat heute das Gesetz zur Umsetzung der Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung beschlossen.

International tätige Unternehmen haben in der Vergangenheit Lücken in den bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen genutzt, um sich ihren steuerlichen Verpflichtungen zu entziehen. Mit dem Mehrseitigen Übereinkommen haben sich mittlerweile fast 100 Staaten darauf verständigt, Regelungen gegen diesen Abkommensmissbrauch in die Doppelbesteuerungsabkommen aufzunehmen. Das Übereinkommen soll außerdem eine zeitlich abgestimmte Änderung der Vielzahl an bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen sicherstellen.

In Deutschland erfolgt die Umsetzung des Mehrseitigen Übereinkommens in zwei Schritten. Durch das nunmehr beschlossene Gesetz wird das Übereinkommen von Bundestag und Bundesrat ratifiziert. In einem späteren Schritt werden die sich aus dem Übereinkommen für die jeweilen Doppelbesteuerungsabkommen ergebenden Änderungen durch ein Anwendungsgesetz konkretisiert.“

 

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