Reproduktive Rechte stärken

Die im Koalitionsvertrag verankerte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat heute ihren Ergebnisbericht vorgelegt. Die Kommission hat unter anderem Regulierungsmöglichkeiten von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts geprüft und hat festgestellt, dass dies in einem gewissen Rahmen möglich ist.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Als SPD-Bundestagsfraktion wollen wir den gesetzgeberischen Spielraum nutzen. Frauen haben ein Recht auf Selbstbestimmung. Sie haben ein Recht darauf, selbstbestimmt über ihren Körper, ihre Familienplanung und ihr Sexualleben zu entscheiden. Dieses Recht wollen wir stärken. Gleichzeitig müssen wir ein wirksames Konzept für den Schutz des ungeborenen Lebens sicherstellen.

Wir sprechen uns klar für eine alternative Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs aus. Das aktuell bestehende Schutzkonzept hat sich nicht bewährt. Immer weniger Ärztinnen und Ärzte sind bereit, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Für viele Schwangere, die sich gegen die Fortführung ihrer Schwangerschaft entscheiden, ist die medizinische Versorgungslage prekär und ist davon abhängig, in welchem Teil des Landes sie leben. Dazu trägt auch die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch bei, durch die nicht nur Schwangere, sondern auch Ärztinnen und Ärzte stigmatisiert werden.“

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Wir werden nun prüfen, wie ein wirksames und rechtssicheres Schutzkonzept für das ungeborene Leben ausgestaltet werden kann.

Darüber hinaus hat die Kommission Möglichkeiten der Legalisierung der Eizellspende und altruistischen Leihmutterschaft geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass eine Legalisierung unter bestimmen Voraussetzungen in Deutschland möglich ist. Wir werden nun außerdem prüfen, ob sinnvolle Regelungsmodelle für die Legalisierung der Eizellspende und altruistischen Leihmutterschaft möglich sind, die unserem zentralen Anliegen gerecht werden, Frauen unter allen Umständen wirksam vor Ausbeutung und wirtschaftlichem Druck zu schützen und das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen.“

 
Bundestag beschließt Finanzierungsrahmen zum Wasserstoffkernnetz
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Heute verabschiedet der Deutsche Bundestag das dritte Energiewirtschaftsänderungsgesetzes sowie die Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisverordnung. Beides sind wichtige Grundsteine für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Mit der dritten Novelle schaffen wir einen Finanzierungsmechanismus für das Wasserstoffkernnetz und führen die integrierte Netzplanung für Erdgas und Wasserstoff ein. Herkunftsnachweise sind ein wichtiges Verbraucherschutz- und Kommunikationsinstrument, mit dem aufgezeigt werden kann, dass ein Endprodukt unter Einsatz Erneuerbarer Energien hergestellt wurde.

Nina Scheer, klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin:

„Um unsere heutige Abhängigkeit von fossilem Erdgas durch Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien schnellst möglich zu ersetzen, bedarf es eines gesicherten Hochlaufes auch in der Wasserstoffinfrastruktur. Mit Einführung eines sogenannten Amortisationskontos, werden die ökonomischen Lasten des Wasserstoffkernnetzes gestreckt und damit dessen Finanzierbarkeit gestützt.“

 
KRUSE/NESTLE/SCHEER: Ampel-Einigung stellt wichtige Weichen für Wasserstoff-Kernnetz
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Die energiepolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen haben sich auf die Finanzstruktur des Wasserstoffkernnetzes verständigt. Der Entwurf des dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes wird in der kommenden Woche in den Gremien des Deutschen Bundestages behandelt. Das Gesetz hat die Schaffung des Rechtsrahmens für die Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur zum Ziel, um einen schnellen und kostengünstigen Hochlauf des Wasserstoffmarktes zu ermöglichen.

Die klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Dr. Nina Scheer erklärt dazu:

„Im parlamentarischen Verfahren ist eine Stärkung von Investitionssicherheit für den Hochlauf des Wasserstoffkernnetzes gelungen, die auch Insolvenzrisiken auffängt. Mit dem durch das Gesetz geschaffene Modell eines Amortisationskontos können Finanzierungslasten gestreckt werden.“

Die Sprecherin für Klimaschutz und Energie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dr. Ingrid Nestle erklärt dazu:

„Ich freue mich, dass wir mit der Ampel einen ausgewogenen Rahmen für das künftige Wasserstoffnetz vorlegen. Der nächste Baustein für die sichere Energieversorgung der Zukunft liegt vor. Und wir schaffen Flexibilität, auf künftige Entwicklungen zu reagieren“

Der energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion Michael Kruse erklärt dazu:

„Diese Einigung setzt einen Rahmen für den Wasserstoff-Hochlauf. Wir haben erreicht, dass der Kernnetzaufbau privatwirtschaftlich erfolgt und schaffen nun attraktive Investitionsbedingungen für die Branche. Besonders freut es mich, dass wir durch die Abschaffung von umfangreichen Berichtspflichten Bürokratie schon im Gesetzgebungsprozess abgebaut haben. Das sind wichtige Schritte auf dem Weg, Deutschland zur führenden Wasserstoff-Nation zu machen.“

 
Das neue Qualifizierungsgeld ist ein wichtiges Signal

Seit dem 1. April ist das neue Qualifizierungsgeld in Kraft. So geht sinnvolle und vorausschauende Arbeitsmarktpolitik, sagt Martin Rosemann, der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion.

"Seit dem 1. April ist das neue Qualifizierungsgeld in Kraft. Damit unterstützen wir aktiv Beschäftigte und Unternehmen bei der Weiterbildung im Strukturwandel. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Sorge haben, ob sie in ihren Berufen mit der rasanten Transformation der Arbeitswelt Schritt halten können, ist das ein wichtiges Signal.

Das Qualifizierungsgeld leistet damit auch einen Beitrag zur Fachkräftesicherung, da Beschäftigte eine langfristige Jobperspektive erhalten und der Verlust des Arbeitsplatzes so verhindert werden kann.

Bedingung für das Qualifizierungsgeld ist, dass je nach Betriebsgröße 10 bis 20 Prozent der Beschäftigten Qualifizierungsbedarf haben und dass der Qualifizierungsbedarf in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag festgehalten wurde. Die Finanzierung der Weiterbildungsmaßnahme liegt beim Arbeitgeber. Über das Qualifizierungsgeld werden 60 Prozent der Lohnkosten während der Qualifizierung finanziert.

Die Betriebsparteien und Sozialpartner erhalten mit dem Qualifizierungsgeld ein Instrument, mit dem gezielt Arbeitsplätze gesichert und Beschäftigte im Strukturwandel unterstützt werden. So geht sinnvolle und vorausschauende Arbeitsmarktpolitik."

 
Teil-Legalisierung von Cannabis kommt
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Der Bundesrat hat heute das Cannabis-Gesetz der Ampel-Koalition passieren lassen. Damit werden der Konsum sowie der Besitz von Eigenbedarfsmengen sowie der Anbau für Erwachsene erlaubt. Ab Juli folgen dann die sogenannten Cannabis-Clubs, denen Anbau und begrenzte Abgabe von Cannabis an erwachsene Club-Mitglieder erlaubt wird.

Heike Baehrens:

"Ich freue mich, dass die Bundesländer diese Neuregelung nicht ausgebremst haben. Mit dem Cannabis-Gesetz erkennen wir die Realität an und leiten einen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik ein. Wir stellen den Gesundheitsschutz ins Zentrum unserer neuen Cannabispolitik und konzentrieren uns auf das, was wirklich bekämpft werden muss: den Schwarzmarkt.  Indem wir Konsumierende entstigmatisieren, haben wir endlich die Möglichkeit, sie mit Beratungs- und Hilfsangeboten auch zu erreichen.  Hierdurch wird der Weg frei für besseren Kinder- und Jugendschutz."

 
Weg frei für eine bessere Versorgung von Patientinnen und Patienten

Der Bundesrat hat heute dem Krankenhaustransparenzgesetz zugestimmt. Dies ist ein wichtiger Schritt für viele Kliniken, die nun kurzfristige Liquiditätshilfen erhalten können, und für eine bessere einsehbare Versorgung von Patientinnen und Patienten.

Dagmar Schmidt:

"Viele Kliniken stehen aktuell wirtschaftlich stark unter Druck. Ich bin sehr froh, dass heute der Weg für kurzfristige Liquiditätshilfen in Höhe von bis zu sechs Milliarden Euro von den Ländern frei gemacht wurde. Kliniken bekommen die Hilfe, die sie benötigen. Es ist auch eine wichtige Weichenstellung, dass nach der Verzögerung im Vermittlungsausschuss der Bundesrat heute mit dem Transparenzgesetz konkrete Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten beschlossen hat. Sie können in Zukunft einfach erkennen, wo sie welche Versorgung und Leistung am besten bekommen können."

 
Wachstumschancengesetz setzt steuerliche Anreize für Investitionen und Innovationen
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Der Bundesrat hat nach einem langen Verhandlungsprozess und der zwischenzeitlichen Blockade der Union dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit ist der Weg frei für steuerliche Impulse zugunsten von Investitionen und Innovationen.

Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher:

„Der Bundesrat hat heute dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt. Damit ist nach einem langen Verhandlungsprozess und einer zwischenzeitlichen Blockade der Union der Weg frei für steuerliche Impulse zugunsten von Investitionen und Innovationen.

Das Entlastungsvolumen für die Unternehmen ist mit 3,2 Milliarden Euro zwar niedriger als von der Bundesregierung ursprünglich geplant. Die Maßnahmen leisten aufgrund ihrer hohen Zielgenauigkeit trotzdem einen wichtigen Beitrag zur Wachstumsstärkung.

Mit der befristeten Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter und der deutlichen Ausweitung der Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen setzen wir direkt wirksame Investitionsanreize. Durch eine degressive Abschreibung für den Wohnungsbau und umfassende Verbesserungen der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau leisten wir zudem einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Baubranche. Die Anhebung und Ausweitung der Forschungszulage stärkt die Forschung und Entwicklung in den Unternehmen.

Wichtig ist auch die im Gesetz enthaltene Änderung der Rentenbesteuerung, mit der eine drohende Doppelbesteuerung von Renten vermieden wird. Durch einen geringeren Anstieg des Besteuerungsanteils der Renten erfolgt eine vollständige Besteuerung der Rente erst für den Rentnerjahrgang 2058.

Durch die Einführung der Elektronischen Rechnung und weitere Regelungen gegen unfaire Gewinnverlagerungen ins Niedrigsteuerländer werden wichtige Schritte für mehr Steuergerechtigkeit unternommen.

Hervorzuheben ist schließlich, dass eine überproportionale Beteiligung der Kommunen an den Finanzierungskosten des Gesetzes abgewendet werden konnte. Auf diese Weise erhalten wir die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden.“

 
Achim Post zum Beschluss des Bundesrates zum Wachstumschancengesetz
Foto: Susie Knoll/ Montage: NRW-Landesgruppe in der SPD-Fraktion im Bundestag

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Weg freigemacht für das Wachstumschancengesetz.  Mit dem Wachstumschancengesetz regen wir Wachstum für Unternehmen an und stärken damit den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Nachdem der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat sich im letzten Monat auf eine Beschlussempfehlung zum Wachstumschancengesetz einigen konnte, wurde dem Gesetz heute im Bundesrat zugestimmt.

Dazu der Minden-Lübbecker SPD-Bundestagsabgeordnete und stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion im Bundestag Achim Post:

“Heute ist ein guter Tag für Wachstum und wirtschaftliche Dynamik in unserem Land. Die Annahme des Wachstumschancengesetzes setzt sinnvolle, schnell wirksame Wachstumsimpulse für Betriebe und Beschäftigte frei.Mit der Einführung einer degressiven Abschreibung für Investitionen, mit einer verbesserten Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen, einem erweiterten Verlustvortrag sowie einer ausgeweiteten steuerlichen Forschungszulage sieht das Wachstumschancengesetz erhebliche steuerliche Verbesserungen für Betriebe und Unternehmen vor.

Dass CDU und CSU das Wachstumschancengesetz bis zur letzten Minute aus sachfremder Parteitaktik blockiert und ein Scheitern riskiert haben, war unverantwortlich und zeigt einen gefährlichen Mangel an Ernsthaftigkeit in zentralen Fragen der wirtschaftlichen Zukunft unseres Landes.“

 

News der Bundes-SPD

19.03.2024 09:56
Nord-Süd - Neu denken.
Wenige Tage nach seiner Reise nach Namibia, Südafrika und Ghana hat der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil auf der Veranstaltung "Nord-Süd - Neu denken" eine programmatische Rede zu einer modernen Nord-Süd-Politik gehalten.

Wir machen Wirtschaftspolitik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nicht für Lobbyverbände. Das ist soziale Politik für Dich.

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NRWSPD
Der Landesvorstand der NRWSPD hat in seiner Sitzung am 12. April 2024 »5-Punkte, um unsere Zukunft zu finanzieren« beschlossen. Am 16. April 2024 haben Prof. Dr. Jens Südekum (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf),

Vor dem Hintergrund der jüngsten Ankündigung des Vorstandes der Thyssenkrupp Steel Europe AG, das Unternehmen strukturell neu aufzustellen, dabei die Produktionskapazität auf 9,5 Mio. Tonnen pro Jahr abzusenken und Personal

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