Bundestagsfraktion
Anlässlich des 12. Jahrestages der Reaktor-Katastrophe von Fukushima am morgigen 11. März wird noch einmal deutlich, dass Atomkraft nicht beherrschbar ist. Es ist richtig, dass Deutschland den Atomausstieg im April vollendet.
Jakob Blankenburg, zuständiger Berichterstatter:
„Der 11. März ist ein Tag zum Innehalten und Gedenken. Vor zwölf Jahren verloren an diesem Tag fast 20.000 Menschen als Folge des Erdbebens und Tsunamis ihr Leben. Hunderttausende Menschen wurden aufgrund der radioaktiven Verseuchung als Folge der Kernschmelze im Atomkraftwerk Fukushima evakuiert. Bis heute sind ganze Landstriche aufgrund der radioaktiven Kontamination unbewohnbar und die Langzeitfolgen für die Umwelt immens.
Diese Katastrophe lehrt uns, dass die Atomkraft nicht beherrschbar ist. Deshalb ist es wichtig, dass wir am 15. April 2023 den Atomausstieg in Deutschland vollenden und die drei letzten Atomkraftwerke vom Netz gehen. Wir müssen nun die Energiewende zügig voranbringen, um von fossilen Ressourcen unabhängig zu werden und das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen.“
Die Verschiebung bei den Haushaltsverhandlungen ist nicht ungewöhnlich. Es zeichnet sich ab: Die Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 wird eine Herausforderung.
Dennis Rohde: „Dass es im Rahmen der Haushaltsaufstellung zu Verschiebungen kommt, ist nicht ungewöhnlich. Unbestritten wird die Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 eine Herausforderung. Es ist gut, dass sich die Regierung dafür die nötige Zeit nimmt. Am Ende wird der Haushalt aber vom Parlament beschlossen.“
Die angekündigte elektronische Patientenakte ist die Grundlage für ein modernes Gesundheitssystem. Mithilfe dieser E-Akte werden für Patientinnen und Patienten sowie für Ärztinnen und Ärzte Abläufe transparenter und Daten einfacher und zugleich sicher zugänglich.
Dagmar Schmidt:
„Der Bundesgesundheitsminister hält Wort und stellt die Weichen für ein modernes Gesundheitssystem, das für die Patientinnen und Patienten eine bessere Qualität sicherstellt. Mit der elektronischen Patientenakte werden die Versicherten zu mündigen Partnern in der Behandlung. Ärztliche Kunst ist heute längst keine Blackbox mehr, und die Patientinnen und Patienten haben ein Anrecht darauf, bestmöglich behandelt und informiert zu werden – diese Einblicke liefert die E-Akte. Bis 2025 sollen 80 Prozent der gesetzlich Versicherten die Vorteile der elektronischen Patientenakte nutzen können: weniger Papierkram, bessere Medikamentenversorgung und bestmögliche Versorgungsabläufe. Für all das steht das Digitalgesetz, das wir zügig umsetzen werden. Und wir werden es so gestalten, dass es für jede und jeden datensicher und einfach zu bedienen wird. Denn die Digitalisierung soll das Leben erleichtern und verbessern und es nicht komplizierter machen.“
Frauen sind weiterhin im Berufsleben wie in der Rente finanziell gegenüber Männern benachteiligt. Sönke Rix fordert zum morgigen internationalen Frauentag, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerechter sicherzustellen.
„Im Berufsleben und sogar im Ruhestand haben Frauen deutlich niedrigere Einkünfte als Männer. Die geschlechtsspezifische Rentenlücke liegt bei fast 30 Prozent. Verantwortlich ist insbesondere der mühsame Spagat zwischen Beruf und Familie, den noch immer vorwiegend Frauen bewältigen müssen – die Corona-Pandemie hat das abermals belegt.
Es braucht zügig ein großes Partnerschaftspaket, damit die gemeinschaftliche elterliche Verantwortung gestärkt wird. Dies umfasst die zehntägige Freistellung nach der Geburt eines Kindes und zusätzliche Partnermonate beim Elterngeld. Beschäftigte müssen nach ihrer Elternzeit in ihren Arbeitnehmer:innenrechten gestärkt werden, indem wir den elternzeitbedingten Kündigungsschutz um drei Monate verlängern.
Der beste Schutz vor Altersarmut für Frauen ist eine gerechte Bezahlung im Erwerbsleben. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, Familie und Beruf partnerschaftlich und möglichst ohne beruflichen Nachteil für Frauen gut zu vereinbaren.“
Frauenfeindliche Gewalt ist in unserer Gesellschaft weit verbreitet. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten kämpfen wir für die Rechte und den Schutz von Frauen und sehen einen deutlichen Handlungsbedarf. Die Rechtspolitikerinnen und Rechtspolitiker der SPD-Fraktionen in Bund und Ländern haben deswegen mit der Stuttgarter Erklärung ein Maßnahmenpaket zur besseren Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vorgestellt.
„Um Frauen besser gegen Gewalt zu schützen, müssen geschlechtsspezifische Motive künftig strafschärfend berücksichtigt werden. Wird eine Frau getötet, weil sie eine Frau ist, dann ist das kein ‚Familiendrama‘ oder eine ‚Beziehungstat‘, sondern ein Femizid und muss regelmäßig als Mord aus niedrigen Beweggründen bestraft werden. Denn diese Taten richten sich gegen die Selbstbestimmung von Frauen und sind geprägt von patriarchalem Besitzdenken.
Auch in familienrechtlichen Sorge- und Umgangsverfahren müssen frauenfeindliche Gewaltdelikte zwingend berücksichtigt werden. Das elterliche Umgangsrecht darf nicht die Sicherheit eines Elternteils oder des Kindes gefährden. Gehsteigbelästigungen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen wollen wir gesetzlich einen Riegel vorschieben. Die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit finden ihre Grenze im körperlichen Bedrängen und der psychischen Beeinträchtigung anders Denkender.
Die strafrechtliche Bekämpfung von frauenfeindlichen Taten werden wir durch wirksame präventive Maßnahmen flankieren – indem wir eine ressortübergreifende politische Strategie gegen Gewalt entwickeln, die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt. Jede Frau hat ein Recht auf Schutz vor Gewalt – in allen Lebensbereichen.“
Der Equal Pay Day markiert die Lohnlücke zwischen Frauen und Männer. Diese liegt durchschnittlich bei 18 Prozent. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: echte Gleichstellung haben wir erst, wenn der Gender Pay Gap geschlossen ist – auch im Kulturbereich.
Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:
„Der Gender Pay Gap ist das Ergebnis gesetzlicher, tariflicher und betrieblicher Rahmenbedingungen, die auf einem veralteten Frauenbild aufbauen. Dieses Frauenbild feiert in rechten Kreisen fröhliche Urstände. Dagegen muss angegangen und die Bremsklötze überwunden werden.
Voraussetzung für die Schließung des Gender Pay Gaps ist auch die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit. Diese werden wir weiter fördern: unter anderem durch die Einführung einer zweiwöchigen vergüteten Partnerfreistellung nach der Geburt eines Kindes und verbesserter Elterngeldregelungen. Zudem werden wir die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege verbessern – indem wir die Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetze weiterentwickeln, pflegenden Angehörigen mehr Zeitsouveränität ermöglichen und eine Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten schaffen.
Mit dem Entgelttransparenzgesetz haben wir das Entgelt für Beschäftige transparent gemacht. Geschlechtsspezifische Lohnunterschiede können so aufgedeckt werden. Wir werden das Gesetz um eine Prozessstandschaft erweitern, damit Beschäftigte ihr Recht auf Lohngleichheit nicht mehr alleine geltend machen müssen, sondern sich auf Verbände stützen können.“
Helge Lindh, kultur- und medienpolitischer Sprecher:
„Der diesjährige Equal Pay Day unter dem Motto „Die Kunst der gleichen Bezahlung“ verweist auf den hohen Gender Pay Gap im Kulturbereich. Dieser lag im Jahr 2021 bei 30 Prozent und 2022 bei 20 Prozent. Besondere Aufmerksamkeit verdient auch die Lage von Frauen, die Mehrfachdiskriminierung erfahren, also zum Beispiel geschlechterspezifischer und rassistischer Benachteiligung ausgesetzt sind.
Um diese massive strukturelle Ungleichheit zu beseitigen, müssen Honoraruntergrenzen und Mindestlöhne zur Voraussetzung einer öffentlichen Förderung werden. Dort, wo öffentliche Gelder in die Kultur fließen, müssen Gremien und Jurys zur Vergabe von Preisen und Auszeichnungen geschlechtergerecht besetzt werden. Wir brauchen ein Gender-Monitoring zur Entwicklung von Instrumenten zur Erreichung von mehr Geschlechtergerechtigkeit. Lösungen für mehr Lohngerechtigkeit im Bereich Kunst und Kultur, wo ohnehin prekäre Beschäftigung herrscht, können Vorbildfunktion für die gesamte Arbeitswelt sein.“
Der Bundestag hat heute weitere Weichen zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Deutschland gestellt. Das Parlament verabschiedete das Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes, das gleichzeitig auch die Spielräume ausgestaltet, die die seit Januar geltende sogenannte EU-Notfall-Verordnung den Mitgliedsstaaten überlassen hat.
Bernhard Daldrup, Sprecher für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen:
„Zukünftig können Raumordnungspläne schneller und rechtssicherer aufgestellt werden, indem beispielsweise die Beteiligung der Öffentlichkeit effektiviert und digitalisiert wird. Auch die Raumverträglichkeitsprüfung, in der die Behörden das geplante Vorhaben auf seine Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Raumordnungsplans überprüfen, wird in Zukunft durch die Vermeidung von Doppelprüfungen und klaren Fristenregelungen beschleunigt.“
Nina Scheer, klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin:
„Mit dem Gesetz wird nun auch die sogenannte Negativplanung für Photovoltaikanlagen beendet und damit dringend benötigtes Ausbaupotenzial gesichert. Regionalplaner:innen können nun nicht mehr durch die Ausweisung von Vorranggebieten für Photovoltaikanlagen bewirken, dass diese an anderer Stelle im Plangebiet unzulässig werden.“
Starkes Übergewicht ist eines der größten Risikofaktoren für die Gesundheit. Ein übermäßiger Zuckerkonsum fördert Übergewicht und weitere Krankheiten wie Diabetes. Trotz Selbstverpflichtung deutscher Lebensmittelhersteller ist der Zuckergehalt in Softdrinks laut Studie der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) nur marginal gesunken. Eine Herstellerabgabe für besonders zuckerhaltige Lebensmittel senke hingegen den Zuckergehalt.
„Die Studie belegt erneut eindrücklich, dass freiwillige Selbstverpflichtungen der Industrie den Zuckergehalt in Softdrinks nicht senken. Es sagt viel aus, wenn der durchschnittliche Zuckergehalt in den vergangenen sechs Jahren in Großbritannien durch eine Abgabe um 30 Prozent, in Deutschland jedoch aufgrund von freiwilligem Handeln der Wirtschaft nur um knapp zwei Prozent sank. Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Zuckerabgabe für Hersteller nach britischem Vorbild in ihrem Positionspapier „Ernährungsarmut bekämpfen“ im November 2020 bereits als Möglichkeit für die Förderung einer gesunden Ernährungsweise vorgesehen.
An unserer Seite wissen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher: Eine deutliche Mehrheit von 86 Prozent befürwortet es laut dem Ernährungsreport 2020 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, wenn Fertiglebensmitteln weniger Zucker zugesetzt wird und nehmen ein weniger süß schmeckendes Produkt gern in Kauf. Es ist Aufgabe des Staates, für gesündere Lebensmittel zu sorgen. Starkes Übergewicht gehört zu den größten Risikofaktoren für Gesundheit und seelisches Wohlergehen. Eine Herstellerabgabe bei einer Überschreitung eines Zucker-Grenzwertes von 5 g/100 ml ist ein Beitrag zur Prävention von Übergewicht, insbesondere bei unseren Kindern und Jugendlichen, die meist ein Leben lang damit konfrontiert sind.
Wir sollten alle Hebel in Bewegung setzen, Übergewicht und ernährungsbedingte Krankheiten zu vermeiden. Über die Details eine Herstellerabgabe, wie etwa den Umgang mit Süßstoffen, werden wir mit unseren Ampelpartnern sprechen.“