Bundestagsfraktion
Das Finanzministerium sperrt große Teile des Bundeshaushalts. Was das bedeutet (und was nicht), erklärt SPD-Fraktionsvize Achim Post.
„Bei der vom Bundesfinanzministerium eingesetzten Sperre entscheidet die Bundesregierung nunmehr im Einzelfall darüber, ob die im Bundeshaushalt 2023 eingestellten Verpflichtungen für kommende Jahre eingegangen werden dürfen. Dabei geht es nicht um laufende Ausgaben. Die für 2023 etatisierten Mittel können weiter abgerufen werden. Auch bereits eingegangene Verpflichtungen sind davon nicht betroffen. Auswirkungen wird diese Sperre also auf Verpflichtungen haben, die zwischen heute und dem 31.12.2023 gemacht werden sollen.
Jetzt geht es darum, sich zügig auf einen neuen Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds zu verständigen. Denn klar ist: Wir brauchen auch weiterhin einen handlungsfähigen Staat, der Wachstumsimpulse setzt und die wichtige Transformation zur Klimaneutralität aktiv begleitet. Auf diesen Weg hat sich die Ampel-Koalition gemacht und es gilt, ihn auch unter veränderten Rahmenbedingungen fortzusetzen.
Wir alle sind in der Verantwortung, damit der Klimaschutz und der Wirtschaftsstandort Deutschland mit seinen Beschäftigten nicht zu den Verlierern werden. Auch deshalb ist es wichtig, jetzt wie geplant Anfang Dezember den Bundeshaushalt 2024 auf den Weg zu bringen. Zugleich kommt es jetzt darauf an, tragfähige Finanzierungslösungen für die Zukunftsaufgaben zu finden.“
Zu den Ergebnissen der Bereinigungssitzung für den Bundeshaushalt 2024 erklärt Achim Post, Vorsitzender der NRWSPD:
„Die Eckpfeiler des Bundeshaushaltes stehen seit den frühen Morgenstunden fest. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat die Ampel-Koalition in den letzten Stunden ihre politische Gestaltungsfähigkeit bewiesen. Wir haben in stürmischen Zeiten und unter veränderten Rahmenbedingungen ein gutes Haushaltspaket geschnürt, gerade auch für NRW. Hinter uns liegt eine turbulente Woche mit einem guten Ergebnis zum Abschluss.
Nordrhein-Westfalen ist dann am stärksten, wenn die Politik den sozialen Zusammenhalt aktiv gestaltet und fördert. Ich freue mich, dass wir in den Verhandlungen ein deutliches Bafög-Plus von 150 Millionen Euro erzielen konnten. Davon werden bei der anstehenden Bafög-Reform rund 150.000 Empfänger in NRW profitieren.
Zudem sind die geplanten Kürzungen von 80 Millionen Euro bei den Freiwilligendiensten komplett vom Tisch. In Zeiten, in denen die Verbände der freien Wohlfahrtspflege mit Zehntausenden vor dem nordrhein-westfälischen Landtag demonstrieren, senden wir damit ein wichtiges Zeichen des Respekts. Die SPD hat auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die sozialen Träger und ihre Beschäftigten fest im Blick.«
Heute hat der Bundestag die flächendeckende kommunale Wärmeplanung beschlossen. Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral heizen. Die Wärmeplanung vor Ort soll Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen wichtige Informationen geben. Mit der kommunalen Wärmeplanung wird die Energiewende im Gebäudesektor kalkulierbarer. Das hilft bei Investitionsentscheidungen für kosteneffizientes, klimagerechtes Heizen.
Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher;
Timon Gremmels, zuständiger Berichterstatter:
„Grundsätzlich sollen mit kommunalen Plänen die Möglichkeiten für den Anschluss von Gebäuden an Wärmenetze ermittelt werden. Anhand dieser Planung können Hauseigentümer feststellen, ob sie Aussichten darauf haben, ihr Haus an ein Wärmenetz anzuschließen. Dann können sie sich je nach den örtlichen Angeboten beispielsweise die Investition in eine Wärmepumpe sparen, um anderweitig auf eine klimafreundliche Heizung umzurüsten. Immerhin soll bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral erzeugt werden.
Damit die Kommunen schnell starten können, fördert der Bund die Erstellung von Wärmeplänen mit einer halben Milliarde Euro. Ziel ist es, dass in allen rund 11.000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung steht. Zwar liegen heute schon Wärmepläne in etlichen Kommunen vor, aber noch längst nicht in allen. Wir haben nun einen klaren Rahmen für alle geschaffen. Dabei schützen wir die Bürgerinnen und Bürger vor Mehraufwand, da ausschließlich vorhandene Daten genutzt werden, die Behörden, Energieversorgern und dem Schornsteinfeger schon vorliegen.“
Heute wird im Bundestag der Inflationsausgleich für das Betreuungswesen abschließend beraten. Damit wird kurzfristig eine wichtige finanzielle Unterstützung für Betreuungsvereine und BerufsbetreuerInnen umgesetzt, die den Kostensteigerungen der letzten zwei Jahre begegnet. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich zudem für eine zeitnahe Evaluierung der gesamten Vergütungsstruktur im Betreuungswesen ein.
Luiza Licina-Bode, zuständige Berichterstatterin:
„In der deutschen Betreuungslandschaft besteht dringender Handlungsbedarf. Die jüngsten Anstiege der Kosten haben viele Betreuungsvereine an den Rand des wirtschaftlichen Zusammenbruchs gebracht. Einige Einrichtungen mussten bereits ihren Betrieb einstellen. Das ist dramatisch: Gerade Betreuungsvereine spielen eine maßgebliche Rolle bei der Rekrutierung, Begleitung und Beratung ehrenamtlicher Betreuer. Ihre Tätigkeit ist unverzichtbar für die Funktionsfähigkeit unseres Betreuungswesens.
Aber auch professionelle Betreuerinnen und Betreuer sehen sich mit zunehmenden Schwierigkeiten konfrontiert, die enormen Zusatzbelastungen der vergangenen Jahre zu bewältigen. Vor diesem Hintergrund war es nicht mehr vertretbar, bis zur Evaluierung des Betreuervergütungsgesetzes Ende 2024 abzuwarten. Menschen, die täglich verantwortungsvolle Aufgaben für Beeinträchtigte übernehmen, verdienen eine angemessene Entlohnung.
Gegenwärtig stehen 1,3 Millionen Personen in Deutschland unter rechtlicher Betreuung – eine Zahl, die mit der alternden Gesellschaft weiter ansteigen wird. Der Hilfebedarf könnte jeden von uns treffen. Daher ist die zügige Umsetzung der Inflationsausgleichs-Sonderzahlung, die von der Ampel-Koalition initiiert wurde, von großer Bedeutung.
Es liegt an den Bundesländern, dieser Regelung im Bundesrat zuzustimmen, um ein schnelles Inkrafttreten zum 1. Januar 2024 zu ermöglichen. Sollten Vereine oder professionelle Betreuer nicht mehr handlungsfähig sein, sind die Kommunen gefordert. Diesen fehlt es jedoch aktuell sowohl finanziell als auch personell an Kapazitäten.
Das neue Gesetz markiert einen ersten Schritt zur Verbesserung der finanziellen Situation der Betreuungskräfte. Es ist dringend geboten, das gesamte Vergütungssystem zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich vehement dafür ein, diese Überprüfung vorzuziehen, damit eine umfassende Reform noch in dieser Legislaturperiode realisiert werden kann."
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds erklärt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende für die Themen Haushalt und Finanzen, Achim Post:
„Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein grundlegendes Urteil zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) und damit verbundenen Fragen gefällt.
Selbstverständlich wird die Ampel-Koalition dieses Urteil genau beachten und umsetzen. Es ist daher gut, dass die Bundesregierung die unmittelbaren Schlussfolgerungen aus dem Urteil bereits gezogen und die entsprechenden Mittel im KTF zur Sperrung vorgeschlagen hat. Im nächsten Schritt wird nun ein neuer Wirtschaftsplan für den KTF zu erarbeiten sein.
Es ist darüber hinaus auch richtig, dass die Bundesregierung zusammen mit den Regierungsfraktionen im Bundestag nun im Weiteren eine genaue und verantwortungsvolle Prüfung des Urteils und seiner tieferliegenden Folgen vornehmen werden. Ein solches, ebenso klares wie umsichtiges Vorgehen ist der Tragweite des Urteils angemessen und die richtige Richtschnur auch für alle weiteren Schritte.
Zugleich ist klar: Regierung und Koalition bleiben handlungsfähig. Wir werden die Haushaltsberatungen planmäßig fortsetzen und im Deutschen Bundestag abschließen.“
Der Finanzausschuss hat heute im Rahmen des Wachstumschancengesetzes die Verlängerung der Umsatzsteuersenkung auf Gas und Fernwärme bis Ende Februar 2024 beschlossen.
Tim Klüssendorf, zuständiger Berichterstatter:
„Mit der Fortführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 Prozent auf Gas- und Fernwärmelieferungen bis Ende Februar 2024 senden wir das klare Signal an Millionen Haushalte in unserem Land, dass wir sie mit den gestiegenen Energiepreisen auch weiterhin nicht alleine lassen. Die Inflation im Bereich der lebensnotwendigen Ausgaben stellt weiterhin eine große Herausforderung für viele Bürgerinnen und Bürger dar, gerade für diejenigen mit geringen Einkommen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat hart dafür gekämpft, dass wir diese Belastung in den kommenden Monaten noch ein ganzes Stück weit auffangen können durch den reduzierten Steuersatz auf Gas und Fernwärme.“
Die Koalition hat die letzten Punkte zur kommunalen Wärmeplanung geklärt. So haben Städte, Gemeinden und Bürger endlich Planungssicherheit, sagt Verena Hubertz.
„Die kommunale Wärmeplanung kommt. Gemeinsam mit den Ländern und Kommunen sorgen wir dafür, dass Bürgerinnen und Bürger verlässliche Informationen zu ihrer Wärmeversorgung erhalten. Die Bundesregierung stellt dafür eine halbe Milliarde Euro zur Verfügung, insbesondere für finanzschwache Kommunen.
Während kleinere Kommunen bis Mitte 2028 ihre Pläne vorzulegen haben, liefern größere Kommunen die Pläne bereits ab Mitte 2026. Damit schaffen wir für alle schnellstmöglich Klarheit und Planungssicherheit. Für die Wärme von morgen sind wir technologieoffen. Ob Biomasse, Fern- oder Nahwärme, alle verfügbaren Energieträger können genutzt werden.
Mit den Wärmeplänen der Städte und Gemeinden haben Bürgerinnen und Bürger eine klare Richtschnur, ob ihr Wohngebiet an ein kommunales Wärmenetz angeschlossen wird oder ob der Einbau einer neuen Heizung oder Wärmepumpe in Frage kommt. Das alles ist so austariert, dass niemand allein gelassen oder finanziell überfordert wird – ob Eigentümer oder Mieter.“
Am Mittwoch berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Selbstbestimmungsgesetz. Mit diesem Gesetz wird das Verfahren zur Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags und Namens zu einem reinen Verwaltungsverfahren – vergleichbar mit der Eheschließung.
Anke Hennig, zuständige Berichterstatterin und stellvertretende queerpolitische Sprecherin:
„In der Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz existieren unzählige Vorurteile. Darüber gerät der eigentliche Kern des Gesetzes in den Hintergrund: Wir bauen aktive staatliche Diskriminierung ab und erleichtern gesellschaftliche Teilhabe für trans*, inter und nicht-binäre Menschen. Wir ermöglichen ein schlichtes Verfahren zur Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags und Namens, vergleichbar mit der Eheschließung. Dadurch wird es in Zukunft endlich niedrigschwellig möglich sein, einen Ausweis mit einem zur Identität passenden Namen zu erhalten, um beispielsweise bei offizieller Post mit der korrekten Anrede angesprochen zu werden. Für die Menschen, die es betrifft, ist das ein gewaltiger Schritt nach vorn: Sie werden mit dem neuen Gesetz endlich nicht mehr dazu gezwungen, psychiatrische Gutachten bei Gericht einzureichen, in denen intimste Details vor dem Staat offengelegt werden müssen. Das ist menschenunwürdig und das schaffen wir ab.“
Wir wollen, dass Deutschland ein starkes, gerechtes Land ist, das den klimaneutralen Umbau meistert. Deshalb legen wir auf unserem Bundesparteitag im Dezember einen Plan für die Modernisierung unseres Landes vor. Dazu gehören eine aktive Standort- und Industriepolitik, ein Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen und ein Deutschlandpakt Bildung. Gemeinsam packen wir es an! Erfahre hier, wie wir unser Land stark für die Zukunft machen wollen.