Bundestagsfraktion
Der Haushaltschuss hat in seiner letzten Sitzung die Mittel für den sozialen Wohnungsbau und für die Städtebauförderung freigegeben. Damit erhalten Kommunen und Länder die notwendige Planungssicherheit.
Bernhard Daldrup, wohnungspolitischer Sprecher:
„Die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus gehörte zu den Schwerpunkten der Wohnungspolitik der SPD. Auch wenn es bislang keinen Haushalt 2025 gibt, hat der Haushaltsausschuss mit seinem Beschluss dafür gesorgt, dass der bezahlbare Wohnraum weiter massiv unterstützt werden kann. Bundesseitig stehen damit 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung, die durch die Mittel der Länder um mindestens die gleiche Höhe aufgestockt werden.
Ähnliches gilt für die Städtebauförderung. Auch sie wird nach Freigabe der Mittel durch den Haushaltsausschuss in Rekordhöhe von 790 Millionen Euro in 2025 zur Verfügung stehen. Damit bleibt eine zentrale Leistung des Bundes zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur, der Zentren und Quartiere erhalten. Eine gute Entscheidung für die Städte und Gemeinden im Land.“
Der Deutsche Bundestag verabschiedet heute das Kostenrechtsänderungsgesetz. Mit dieser Reform der Vergütungsstruktur sollen Rechtsanwälte und Verfahrensbeistände als Organ der Rechtspflege gestärkt werden. Ziel ist es, insbesondere den Zugang zum Recht auch im ländlichen Raum niedrigschwellig zu erhalten.
Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Wir freuen uns, dass es uns kurz vor dem Ende der Legislaturperiode noch gelungen ist, einen Kompromiss mit den Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und FDP zum Kostenrechtsänderungsgesetz zu finden. Eine Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes war infolge der Inflation und des Kostendrucks der letzten Jahre dringend notwendig. Rechtsanwälte sind als Organ der Rechtspflege eine wichtige Säule unseres Rechtsstaats. Es ist wichtig, dass die Anwaltschaft auch im ländlichen Raum erhalten bleibt und die Wege für die Menschen zu ihnen nicht zu weit sind. Unsere Anwaltschaft ist erster Anlaufpunkt für Bürgerinnen und Bürger, die Rechtsberatung suchen. Sie sind damit das Eingangstor zu unserer Justiz und zu unserem Rechtsstaat. Wir müssen daher dafür sorgen, dass der Beruf auskömmlich arbeiten kann.“
Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, sollen künftig Anspruch auf Mutterschutz haben. SPD-Fraktionsvize Sönke Rix spricht von einem längst überfälligen Schritt.
„Ein längst überfälliger Schritt: Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, erhalten endlich Mutterschutz. Bisher mussten Betroffene nach einer Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche entweder sofort wieder arbeiten oder sich krankschreiben lassen – nun haben sie Anspruch auf gestaffelte Schutzfristen.
Damit wird nicht nur die Belastung anerkannt, die eine Fehlgeburt mit sich bringt, sondern auch konkret Abhilfe geschaffen: Frauen können sich erholen, ohne auf eine Krankschreibung angewiesen zu sein, und selbst entscheiden, wann sie wieder arbeiten möchten. Das gibt ihnen mehr Sicherheit, Zeit zur Verarbeitung und die notwendige Unterstützung in einer schweren Phase.“
Mit der Einigung bei insgesamt acht Gesetzen zu Energie und Wirtschaft beweisen die demokratischen Parteien politischen Willen und Handlungsfähigkeit.
Verena Hubertz:
„SPD, Grüne und Union haben nun gemeinsam acht Gesetze zu Energie und Wirtschaft geeint. Es gibt damit eine funktionierende Mehrheit jenseits der AfD im Deutschen Bundestag. Man muss nur wollen. In guten und konstruktiven Gesprächen haben wir unter anderem Gesetze zum Emissionshandel, zum Ausbau der Photovoltaik und zur Flexibilisierung der Bionenergie vereinbart. Drei wichtige Gesetze für die Energiebranche.
Erfreulich war auch die Einigung auf das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025, das es der KfW ermöglicht, zinsgünstige Kredite an die gewerbliche Wirtschaft zu vergeben. Schließlich ist auch eine Verständigung auf das Schornsteinfegerhandwerksgesetz gelungen. Damit beweisen die demokratischen Parteien, dass das Parlament mit der nötigen Kompromissbereitschaft weiterhin handlungsfähig ist. Diese Woche werden wir die Vorlagen in den Fraktionen und im Deutschen Bundestag beraten.“
Die Einigung der demokratischen Parteien bei der Entbudgetierung der Hausärzte ist ein wichtiger Erflog. Auch bei der Hilfsmittelversorgung wird es Verbesserungen geben, sagt Heike Baehrens.
„Es freut mich sehr, dass wir trotz Wahlkampf noch eine parlamentarische Mehrheit für die wichtige Entbudgetierung der Hausärzte finden konnten. Dies ist erneut ein starkes Zeichen dafür, dass demokratische Parteien trotz aller Meinungsverschiedenheiten bündnisfähig sein können. Auch die Hilfsmittelversorgung von Menschen mit Behinderung wollen wir noch erleichtern und den Anspruch auf Notfallverhütungsmittel für Opfer sexualisierter Gewalt ausweiten. Letzte technische Details gilt es, noch zu klären. Persönlich bedauere ich es sehr, dass es uns nicht mehr gelungen ist, wichtige Regelung zur Stärkung der Patientenversorgung, etwa im Bereich Wundbehandlung, mit unseren Partnern zu verabreden.“
Die erklärte Blockade von CDU/CSU bei zentralen ausstehenden innenpolitischen Vorhaben zeigt einmal mehr die Verantwortungslosigkeit der Union. Sie hat schlicht kein Interesse an einer zeitnahen Einigung. Damit bleibt sie hinter dem Versprechen einer Kooperationsbereitschaft in Sicherheitsfragen mehr als zurück, sagt Dirk Wiese.
„Die Absage von CDU und CSU, keines der wichtigen ausstehenden innenpolitischen Vorhaben vor der Bundestagswahl im Parlament umzusetzen, ist reine Verantwortungslosigkeit. Nichts ist mehr übrig von der angeblichen Kooperationsbereitschaft bei wichtigen Sicherheitsfragen. Die Union lässt damit weitere wertvolle Wochen ins Land gehen, die man für gesetzgeberische Anpassungen so dringend benötigen würde. Schon vor Weihnachten hat Friedrich Merz zentrale Gesetzesänderungen vor sich hergeschoben.
Denn unser Land muss sicherer werden. Das hat nicht zuletzt die gestrige Sonder-Innenausschusssitzung zu den furchtbaren Vorgängen in Magdeburg eindrücklich gezeigt. Dass CDU und CSU, statt an die Menschen und ihre Sicherheit in unserem Land zu denken, lieber verantwortungsbefreit die Hände in den Schoß legen, ist schon ein starkes Stück. Wieder einmal zeigt sich: Die Friedrich-Merz-Union kann es nicht.“
Zum großen Bedauern der SPD-Bundestagsfraktion werden die Gespräche zum Düngegesetz nicht fortgesetzt. Grund dafür ist, dass CDU und CSU die Gespräche überraschend verlassen haben. Damit wird es in dieser Legislaturperiode keine Düngegesetznovelle mehr geben. Das kostet Zeit und Planungssicherheit.
Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
„Wir bedauern sehr, dass CDU/CSU die Verhandlungsrunde zum Düngegesetz verlassen haben. Das haben wir über die Presse und nicht von unseren Verhandlungspartnern erfahren. Hier soll offenbar Stimmung auf Kosten der Landwirtinnen und Landwirte gemacht werden. Jetzt ist klar, dass der Vermittlungsausschuss gescheitert ist und eine neue Regierung den Gesetzgebungsprozess von vorne beginnen muss. Damit verlieren wir Zeit, um einerseits den Landwirtinnen und Landwirten Planungssicherheit zu geben und andererseits die Anforderungen der EU-Kommission erfüllen zu können.“
Wenn die Handlungsfähigkeit der Kommunen gefährdet ist, wird der soziale Frieden im Land brüchig. Deshalb müssen jetzt Zeichen gesetzt werden.
Bernhard Daldrup, Sprecher der AG Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen:
„Die Lage der Kommunen spitzt sich weiter zu. 2024 werden sie mit einem Finanzierungsdefizit von voraussichtlich bis zu 17 Milliarden Euro abschließen. Der Sanierungsbedarf bleibt mit 186 Milliarden Euro auf hohem Niveau und die Zukunftsfähigkeit der Kommunen verlangt hohe Investitionen.
Die SPD hat sich in ihrer Regierungszeit stets als verlässlicher Partner der Kommunen erwiesen und wird es auch künftig sein. Der Bund hat in den vergangenen Jahren die finanziellen Folgen von Pandemie und Energiekrise, von Inflation und Klimawandel mit dreistelligen Milliardenbeträgen weitgehend ausgeglichen. Die Komplexität der verschiedenen gleichzeitigen Krisen verlangt jetzt und in Zukunft mehr finanzielle Verantwortung seitens des Bundes.
Seit dem Bruch der Ampel-Koalition arbeitet die Regierung an der Änderung des Grundgesetzes, um die Altschuldenhilfe zu ermöglichen. Sie muss im Kabinett beschlossen und unverzüglich dem Parlament vorgelegt werden. Hier müssen alle Fraktionen Farbe bekennen.
Die Forderung der Kommunen zur Änderung der staatlichen Steuerverteilung entspricht der Absicht der SPD in ihrem Regierungsprogramm. Wir stärken durch zahlreiche Förderprogramme die Investitionskraft der Kommunen. Beispielhaft sei die Städtebauförderung mit 790 Millionen Euro jährlich genannt. Dennoch brauchen wir eine bessere Grundfinanzierung der Kommunen. Klar sein muss auch, dass die Länder ihre finanzielle Verantwortung für die Kommunen besser wahrnehmen müssen.
Die dynamische Entwicklung der Sozialkosten muss gebremst, ihre Finanzierung verbessert werden. Sowohl bei den Kosten der Unterkunft als auch für die Aufnahme und Integration Geflüchteter ist die Unterstützung des Bundes deutlich erhöht worden. Die Kommunen brauchen dennoch weitergehende Entlastungen.
Wir unterstützen ausdrücklich den von den Kommunen geforderten Investitionsfonds zur Sicherung einer nachhaltigen Finanzierung von Erhaltungs- und Transformationsaufgaben. Ohne eine Reform der Schuldenbremse wird das nicht zu bewältigen sein.
Wir begrüßen ausdrücklich die Forderung, mehr für die Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung und zur Stärkung der Demokratie vor Ort zu tun. Förderprogramme müssen dafür konzentriert und radikal vereinfacht werden.“
19.07.2025, 16:00 Uhr - 18:00 Uhr "Pizza & Politik"
Am 19. Juli laden die Jusos Hille und die SPD Hille euch herzlich zu unserer "Pizza & Politik"-Runde ein!
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