Bundespolitik
Zur heutigen abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs zum deutsch-schweizerischen Steuerabkommen im Deutschen Bundestag erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Martin Gerster:
Mit dem deutsch-schweizerischen Steuerabkommen unterwirft sich die Koalition von CDU/CSU und FDP der neuen Schweizer Abkommensstrategie. Dies schadet den europäischen und internationalen Bestrebungen, grenzüberschreitende Steuerhinterziehung wirksamer einzudämmen und liegt damit nicht im Interesse Deutschlands.
Anlässlich der abschließenden Beratung im Deutschen Bundestag zur Ausweitung der Minijobs erklärt die Sprecherin der Arbeitsgruppe Gleichstellungspolitik Christel Humme:
Die Ausweitung der Minijobs von 400 auf 450 Euro macht erneut deutlich, dass Frauen von dieser Bundesregierung nichts zu erwarten haben. Der Großteil der in einem Minijob Beschäftigten ist weiblich, verdient unter 8,50 Euro die Stunde und geht keiner weiteren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Davon können die Menschen weder im heute noch im Alter leben. Altersarmut ist damit programmiert und wird mit dieser unsinnigen Ausweitung gar zementiert.
Zur Anhebung der Minijob-Grenze von 400 Euro auf 450 Euro erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Elke Ferner:
In Sonntagsreden klagt Frau von der Leyen über Altersarmut und werktags wird die Minijobgrenze angehoben. Damit erhöht sie das Armutsrisiko, insbesondere für Frauen. Denn Minijobs ergeben eben auch nur Mini-Renten.
Minijobs sind weiblich – mehr als zwei Drittel der Minijobs werden von Frauen ausgeübt. Eine Studie von Ministerin Kristina Schröder belegt: Minijobs sind keine Brücken in den regulären Arbeitsmarkt, sondern verhindern sogar den Wechsel in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Insbesondere verheiratete Frauen bleiben im Minijob hängen. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund erhalten drei Viertel Mini-Stundenlöhne unter 8,50 Euro. Gleichzeitig wirken Minijob-Karrieren sich nachteilig in der Erwerbsbiographie aus und erschweren den Wechsel in reguläre Beschäftigung.
Zur heutigen Debatte im Deutschen Bundestag erklären die zuständigen Berichterstatter der SPD Bundestagsfraktion Kerstin Tack und Carsten Sieling:
Acht Prozentpunkte über Basiszinssatz – mehr sollen Banken nach dem Vorschlag der SPD-Fraktion von ihren Kunden für eingeräumte Dispositionszinsen nicht bekommen dürfen.
Bei nur geduldeten Kontoüberziehungen müssen Banken ihre Kunden auf günstigere Möglichkeiten der Kreditaufnahme hinweisen.
Die Bundesregierung scheut sich vor einer Regelung gegenüber den Banken. Verbraucherschutzministerin Aigner zieht sich auf ein Kaffeekränzchen mit den Banken zurück, anstatt Verbraucherinnen und Verbrauchern vor den hohen Zinsen zu bewahren. Das ist Realitätsverweigerung auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Noch nie war es für Banken so günstig Kredite aufzunehmen. Die Banken geben diese Konditionen aber nicht an ihre Kunden weiter. In der Finanzkrise waren die Gewinnmargen gerade bei den Dispozinsen besonders hoch. Seit dem sagt Studie für Studie, dass die deutschen Zinsen – auch im europäischen Vergleich – zu hoch sind und die Banken Transparenz scheuen, wie der Teufel das Weihwasser.
Die Banken dürfen nicht von günstigen Krediten, die sie im Rahmen der Krise erhalten profitieren. Sie müssen das Geld weitergeben. Dispozinsen dürfen nicht zur Quersubventionierung von anderen Kosten der Banken herhalten.
Zur namentlichen Abstimmung zu Art. 3 der 8. Novelle eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erklärt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Elke Ferner:
Union und FDP führen das Kartellrecht für die gesetzlichen Krankenkassen ein. Weil dies weitreichende und unabsehbare Folgen. Denn im Kern geht es um die Frage, ob die gesetzlichen Krankenversicherungen Sozialversicherungen bleiben oder ob sie als Wirtschaftsunternehmen betrachtet werden.
Das widerspricht in elementarer Weise dem Wortlaut und dem Geist des SGB V. Dort ist an vielen Stellen die Rede vom einheitlichen und gemeinsamen Handeln der Krankenkassen. Es gibt dort ein Gebot zur Kooperation. Das passt nicht mit der Anwendung des Kartellrechts zusammen. Dort gibt es ein Verbot der Kooperation.
Wir haben gegen dieses Gesetz gestimmt, weil unterstellt wird, dass die gesetzlichen Krankenkassen Wirtschaftsunternehmen sind und es hier um einen Wettbewerb zwischen Unternehmen geht, der durch das Kartellamt überwacht werden muss.
Anlässlich der Beratung des Gesetzentwurfs von CDU/CSU und FDP zur Einführung eines Betreuungsgeldes (17/9917) im Innenausschuss des Deutschen Bundestages erklären der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Bernd Scheelen sowie die Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion im Unterausschuss Kommunales Kirsten Lühmann:
Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP haben jetzt im Innenausschuss verhindert, dass sich der Unterausschuss Kommunales mit dem Thema Betreuungsgeld befasst. Weder ihren eigenen Gesetzentwurf noch die Anträge der Opposition wollte die schwarz-gelbe Mehrheit im fachlich zuständigen Unterausschuss beraten lassen. Sie verhindern damit nach Gutsherrenart die notwendige Auseinandersetzung über die Auswirkungen ihres missglückten Gesetzentwurfs auf die Kommunen und den dringend erforderlichen Kita-Ausbau in Städten und Gemeinden.
Damit demonstrieren sie nicht nur ihre Missachtung gegenüber dem eigenen Unterausschuss, sondern auch gegenüber den Belangen von Städten und Gemeinden.
Zur aktuellen Debatte über gestiegene Asylbewerber-Zahlen erklärt die Integrationsbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Aydan Özoğuz:
Bevor die Debatte über steigende Asylbewerber-Zahlen aus Serbien und Montenegro noch weiter Stereotype über die Ausbeutung unseres Sozialsystems bedient, müssen wir ganz klar die beiden Themen Asyl und Armut in Süd-Ost-Europa auseinanderhalten. Wir dürfen uns um das Armutsproblem an der Peripherie Europas und der EU nicht drücken, sondern müssen über die Lösung dieses Problems eine Debatte führen. Zu dieser Debatte gehören auch Strategien zur Armutsbekämpfung und Wohlstandsentwicklung innerhalb der Europäischen Union.
Zur BMBF-Schätzung, dass auch 2012 fast die Hälfte der Mittel des Deutschland Stipendiums nicht verausgabt werden, erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss Klaus Hagemann:
Rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen für den Bundeshaushalt 2013 lässt Ministerin Schavan die Katze aus dem Sack: Auch 2012 werden nach einer BMBF-Prognose erneut über 16 Millionen Euro und damit fast die Hälfte der Mittel für das Deutschland-Stipendium verfallen. Bundesministerin Schavan schafft es damit bei dem Prestigeprojekt abermals nicht, die Gelder an die Studierenden zu bringen.