Bundespolitik
Nachdem die Flüchtlingsfinanzierung für 2019 seitens des Bundes auf hohem Niveau unverändert fortgesetzt worden war, musste vor dem Hintergrund veränderter Zahlen neu verhandelt werden. Bund und Ländern konnten sich auf eine Neuregelung ab 2020 verständigen.
Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:
„Damit haben Länder und Kommunen jetzt Planungssicherheit. Der Bund ist ein verlässlicher Partner, zumal die Bundesmittel deutlich über den im Koalitionsvertrag festgelegten Finanzierungsrahmen hinausgehen. Dafür haben wir uns gemeinsam mit Finanzminister Olaf Scholz eingesetzt. Zu Recht erwarten die Kommunen, dass die Länder zu ihren Verpflichtungen zur Finanzierung der geduldeten Flüchtlinge stehen und diese Kosten den Kommunen erstatten. Außerdem erwarten wir, dass die Länder die Integrationsmittel ungeschmälert den Kommunen weiterleiten.
Die Leistungen des Bundes werden im Jahr 2020 mit 3,35 Milliarden Euro und 2021 mit rund 3,15 Milliarden Euro fortgesetzt.
Der Bund wird auch künftig weiterhin vollständig die Kosten für Unterkunft und Heizung bei anerkannten Asylbewerbern erstatten. Wie bisher erstattet der Bund auch ab 2020 die Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Höhe von 350 Millionen Euro jährlich. Dazu gewährt der Bund in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro unverändert 670 Euro pro Person und Monat während des Asylverfahrens, die konkret abgerechnet werden.
Die bisherige Integrationspauschale wird, unter anderem auf Grund sinkender Flüchtlingszahlen, auf pauschal 700 Millionen Euro im kommenden und 500 Millionen Euro im darauffolgenden Jahr festgesetzt.“
Im Rahmen der Kultusministerkonferenz haben die Länder heute aktuelle Kostenberechnungen über den geplanten Rechtsanspruch für Grundschulkinder auf einen Ganztagsplatz vorgestellt. Demnach reichen die vom Bund zugesagten zwei Milliarden Euro nicht aus. Die SPD-Bundestagsfraktion hält am Ausbau des Ganztags fest, um die Länder bei der Realisierung des geplanten gesetzlichen Anspruchs in der Grundschule bis zum Jahr 2025 zu unterstützen.
Marja-Liisa Völlers, zuständige Berichterstatterin:
„Es bleibt dabei: Unser Ziel ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule bis zum Jahr 2025. Der Bedarf der Eltern zeigt, dass wir damit auf dem richtigen Weg sind. Natürlich können wir nicht so tun, als würde es diese prognostizierten finanziellen Engpässe nicht geben. Aber das darf kein Grund dafür sein, unser gemeinsames Ziel in Frage zu stellen. Im Gegenteil. Es gilt jetzt mit voller Kraft einen guten Weg zu finden, um den Rechtsanspruch bis 2025 auch unter diesen Umständen umsetzen zu können.
Der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter hat für Bund und Länder weiterhin höchste Priorität. In dieser Legislatur stellt der Bund dafür zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Damit schaffen wir den dringend notwendigen Einstieg in den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Danach wird eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen nötig sein.“
Am heutigen Freitag hat der Bundesrat das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung gebilligt. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits im Mai beschlossen.
Eva Högl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Dirk Heidenblut, zuständiger Berichterstatter:
„Bund und Länder hatten sich im Vorfeld auf diesen Gesetzentwurf verständigt. An diesem Kompromiss wurde nicht mehr gerüttelt. Es ist gut, dass die Bundesländer ihre kritische Position aufgegeben haben und letztlich dem Bundestag gefolgt sind. Das Gesetz tritt in einem Monat in Kraft.
Das heute beschlossene Gesetz bedeutet eine durchschnittliche Vergütungserhöhung um 17 Prozent, die erste seit 2005. Das bisherige Vergütungssystem aus der Kombination von Stundensätzen und Stundenzahlen wird durch fallbezogene Monatspauschalen abgelöst.
Gerichtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer leisten eine wichtige und unverzichtbare Arbeit. Sie übernehmen die rechtliche Betreuung von Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen, psychischen oder seelischen Leiden nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheit selbstständig zu regeln.
Jetzt gilt es, dass sich der Blick auf den parallel geführten Qualitätsdialog zum Betreuungsrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz richtet. Dort werden unter anderem Fragen der Finanzierung der Betreuungsvereine und die Schnittstellen mit anderen sozialrechtlichen Gebieten diskutiert. Im Fokus steht aber auch die besonders wichtige Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes des Betreuten im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Ein breiter Konsens in der Fachwelt ist wichtig, um die dringend notwendige Reform des Betreuungsrechtes umsetzen zu können.“
Am Thema Lebensmittelverschwendung kommt niemand vorbei, wer das Ziel Nachhaltigkeit verfolgt. 85 Kilogramm wirft jeder deutsche Privathaushalt im Jahr durchschnittlich weg. Auch in Erzeugung, Handel und Gastronomie landen viel zu viele kostbare Nahrungsmittel im Müll.
Ursula Schulte, ernährungspolitische Sprecherin:
„An guten Ideen und Ansätzen Lebensmittelverschwendung zu bekämpfen mangelt es nicht. Einige Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels engagieren sich bereits gegen Verschwendung. Sie optimieren ihre Prozesse, arbeiten mit den Tafeln zusammen, schulen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und klären Verbraucherinnen und Verbraucher aktiv auf, etwa über das Mindesthaltbarkeitsdatum. Die Bundesregierung hat ihrerseits im Februar eine Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung auf den Weg gebracht.
Doch es bleibt noch Luft nach oben. Dabei muss die gesamte Wertschöpfungskette in die Pflicht genommen werden, neben dem Handel also etwa Lebensmittelerzeuger, Gastronomie und Privathaushalte. Um die Verschwendung in den privaten Haushalten anzugehen, appellieren wir insbesondere an die Länder, der Ernährungsbildung eine größere Rolle in den Lehrplänen einzuräumen. Organisationen wie die Tafeln wollen wir finanziell stärker unterstützen und Hürden, die die Weitergabe von Lebensmitteln zu wohltätigen Zwecken erschweren, so weit wie möglich senken. Zudem müssen die Themen Lebensmittelverschwendung und Verpackungsmüll enger miteinander verknüpft und gemeinsam angegangen werden.“
Heute beschließen wir im Bundestag die Anhebung der finanziellen Unterstützung für Auszubildende und junge Menschen mit Behinderung in Werkstätten. Das ist eine wichtige Unterstützung, wenn der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Elternhaus entfernt ist, ein Umzug notwendig wird, die Ausbildungsvergütung aber zu gering für die Miete ist.
Michael Gerdes, zuständiger Berichterstatter und Angelika Glöckner, zuständige Berichterstatterin:
„Wenn junge Menschen keinen Ausbildungsplatz annehmen können, weil das Geld für den Lebensunterhalt nicht reicht, dann besteht Handlungsbedarf. Deshalb beschließen wir heute wichtige Verbesserungen bei den Leistungen für den Berufseinstieg von jungen Leuten. Auszubildende bekommen unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld von der Bundesagentur für Arbeit. Es geht um höhere Zuschüsse zum Lebensunterhalt, zu den Wohnkosten sowie zu den Kinderbetreuungskosten, analog zu den jüngsten Erhöhungen beim Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Das ist sozial fair und gerecht, wir machen keinen Unterschied zwischen Studierenden und Azubis.
Unterm Strich gibt es ab August mehr Geld für diejenigen, die die Hilfe des Staates brauchen. Die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre, insbesondere bei den Mieten, machen die Anhebung der Bedarfssätze notwendig. Mit der Erhöhung der Freibeträge erweitern wir auch den Kreis der Anspruchsberechtigten.
Gleichzeitig beschließen wir auch eine Erhöhung des Ausbildungsgeldes für Menschen mit Behinderung in den Werkstätten. Auch das ist nur fair. Eine Erhöhung der finanziellen Unterstützung für Menschen ohne Behinderung muss auch eine Anhebung der Entlohnung für Menschen mit Behinderung zur Folge haben. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit den Werkstätten, den Werkstatträten, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und der Wissenschaft ein transparenteres, nachhaltiges, tragfähiges und faireres Finanzierungssystem und Entgeltsystem in den Werkstätten erarbeiten und so weitere wichtige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen schaffen. Die stufenweise Erhöhung des Ausbildungsgelds ist dafür ein erster wichtiger Schritt.
Für uns als SPD-Bundestagsfraktion gilt: Die fachlich fundierte Ausbildung junger Menschen ist uns das Geld wert. Jedem jungen Menschen muss die Möglichkeit eingeräumt werden, eine Berufsausbildung zu durchlaufen.“
Heute hat das Kabinett den Masterplan Stadtnatur beschlossen. Damit unterstützen wir Kommunen, die konkrete Maßnahmen für grüne Lösungen, zur Anpassung an den Klimawandel und zum Erhalt der biologischen Vielfalt ergreifen.
Bernhard Daldrup, bau- und wohnungspolitischer Sprecher und Carsten Träger, umweltpolitischer Sprecher:
„Mit dem Masterplan Stadtnatur unterstützen wir Kommunen, mehr in grüne Infrastruktur zu investieren. Der Natur soll in Stadtparks, Sportstätten, Wohnsiedlungen, Gewerbeflächen und an Gebäuden Raum gegeben werden. Ein neuer Förderschwerpunkt Stadtnatur wird beim Bundesprogramm Biologische Vielfalt ab 2020 geschaffen und in den bestehenden Bundesprogrammen gestärkt.
Denn städtische Grünflächen werden meist nur als Kostenfaktor wahrgenommen und stehen damit in Konkurrenz zu anderen öffentlichen Ausgabenbereichen. Es ist deshalb wichtig, den breiten gesellschaftlichen Nutzen von urbaner grüner Infrastruktur aufzuzeigen. Was dem Klima und der Biodiversität hilft, kommt auch der Stadt und den Menschen zugute. Die heißen Tage zeigen einmal mehr, wie wichtig urbanes Grün für das Leben in unseren Städten ist. Es säubert die Luft, reguliert das Stadtklima und dient dem Regenrückhalt. Stadtnatur ist unverzichtbar für die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Städte sind im Vergleich zur umgebenden Landschaft oft artenreicher, da sie verschiedene Standortbedingungen auf engstem Raum bieten. Dazu sind grüne Räume Ausdruck einer lebendigen und lebenswerten Stadt. Wenn mehr Menschen in die Städte ziehen, dann bekommt Stadtgrün eine immer wichtigere Aufgabe für den Klimaschutz und die Lebensqualität. Und der stellen wir uns.“
Der Atomausstieg ist in Deutschland beschlossene Sache. Spätestens Ende 2022 wird das letzte deutsche Atomkraftwerk abgeschaltet werden. Doch nach prominenten Wirtschaftsmanagern und der traditionell atomkraftfreundlichen internationalen Energieagentur offenbart nun auch die konservative Werteunion ihre energiepolitische Ideenlosigkeit – und fordert eine Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke. Die SPD-Bundestagsfraktion erteilt den rückwärtsgewandten Gedankenspielen eine unmissverständliche Absage.
In den Beschlussvorlagen für die Konferenz der Innenminister werden zahlreiche neue Überwachungsmaßnahmen gefordert, die über jedes Maß hinauszielen. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert Innenminister Seehofer auf, die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Überwachungsgesamtschau vorzulegen.
Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher und Saskia Esken, zuständige Berichterstatterin:
„Wir sprechen uns in aller Deutlichkeit gegen eine Ausweitung der Überwachung und die Beschränkung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselungsverfahren aus. Die Beschlussvorlagen sehen vor, dass digitale Spuren aus dem Bereich „Smart Home“, beispielsweise Sprachassistenten, als Beweismittel vor Gericht verwendet werden dürfen. Das meint nichts anderes als eine beispiellose Ausweitung der akustischen Wohnraumüberwachung, ein Lauschangriff 4.0. Zugleich sollen die Anbieter von Mobilfunk- und Messengerdiensten verpflichtet werden, Daten auf Anforderung unverschlüsselt auszuleiten. Das stellt die sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung grundsätzlich in Frage. Diese ist aber Grundvoraussetzung für vertrauliche, digitale Kommunikation und IT-Sicherheit.
Statt immer weitergehende Überwachungsmöglichkeiten zu fordern, sollten die Ermittlungsbehörden endlich technisch und personell besser ausgestattet werden, um eine effektive Strafverfolgung sicherzustellen. Zudem bedarf es einer Überprüfung der vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Überwachungsgesamtrechnung. Die geforderten Maßnahmen übersteigen in der Überwachungsgesamtrechnung das für eine Demokratie und einen Rechtsstaat verträgliche Maß.“