Gute Ergebnisse bei der Flüchtlingsfinanzierung

Veröffentlicht am 07.06.2019 in Bundespolitik

Nachdem die Flüchtlingsfinanzierung für 2019 seitens des Bundes auf hohem Niveau unverändert fortgesetzt worden war, musste vor dem Hintergrund veränderter Zahlen neu verhandelt werden. Bund und Ländern konnten sich auf eine Neuregelung ab 2020 verständigen.

Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:

„Damit haben Länder und Kommunen jetzt Planungssicherheit. Der Bund ist ein verlässlicher Partner, zumal die Bundesmittel deutlich über den im Koalitionsvertrag festgelegten Finanzierungsrahmen hinausgehen. Dafür haben wir uns gemeinsam mit Finanzminister Olaf Scholz eingesetzt. Zu Recht erwarten die Kommunen, dass die Länder zu ihren Verpflichtungen zur Finanzierung der geduldeten Flüchtlinge stehen und diese Kosten den Kommunen erstatten. Außerdem erwarten wir, dass die Länder die Integrationsmittel ungeschmälert den Kommunen weiterleiten.

Die Leistungen des Bundes werden im Jahr 2020 mit 3,35 Milliarden Euro und 2021 mit rund 3,15 Milliarden Euro fortgesetzt.

Der Bund wird auch künftig weiterhin vollständig die Kosten für Unterkunft und Heizung bei anerkannten Asylbewerbern erstatten. Wie bisher erstattet der Bund auch ab 2020 die Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Höhe von 350 Millionen Euro jährlich. Dazu gewährt der Bund in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro unverändert 670 Euro pro Person und Monat während des Asylverfahrens, die konkret abgerechnet werden.

Die bisherige Integrationspauschale wird, unter anderem auf Grund sinkender Flüchtlingszahlen, auf pauschal 700 Millionen Euro im kommenden und 500 Millionen Euro im darauffolgenden Jahr festgesetzt.“

 

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