Digitale Kommunikation muss vertraulich bleiben

Veröffentlicht am 05.06.2019 in Bundespolitik

In den Beschlussvorlagen für die Konferenz der Innenminister werden zahlreiche neue Überwachungsmaßnahmen gefordert, die über jedes Maß hinauszielen. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert Innenminister Seehofer auf, die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Überwachungsgesamtschau vorzulegen.

Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher und Saskia Esken, zuständige Berichterstatterin:

„Wir sprechen uns in aller Deutlichkeit gegen eine Ausweitung der Überwachung und die Beschränkung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselungsverfahren aus. Die Beschlussvorlagen sehen vor, dass digitale Spuren aus dem Bereich „Smart Home“, beispielsweise Sprachassistenten, als Beweismittel vor Gericht verwendet werden dürfen. Das meint nichts anderes als eine beispiellose Ausweitung der akustischen Wohnraumüberwachung, ein Lauschangriff 4.0. Zugleich sollen die Anbieter von Mobilfunk- und Messengerdiensten verpflichtet werden, Daten auf Anforderung unverschlüsselt auszuleiten. Das stellt die sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung grundsätzlich in Frage. Diese ist aber Grundvoraussetzung für vertrauliche, digitale Kommunikation und IT-Sicherheit.

Statt immer weitergehende Überwachungsmöglichkeiten zu fordern, sollten die Ermittlungsbehörden endlich technisch und personell besser ausgestattet werden, um eine effektive Strafverfolgung sicherzustellen. Zudem bedarf es einer Überprüfung der vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Überwachungsgesamtrechnung. Die geforderten Maßnahmen übersteigen in der Überwachungsgesamtrechnung das für eine Demokratie und einen Rechtsstaat verträgliche Maß.“

 

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