MT-Abgeordnetenblog: Union in NRW bleibt kommunalfeindlich

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Landtagsfraktion der nordrhein-westfälischen CDU bleibt auch in der Opposition ein Garant für kommunalfeindliche Politik.

In der Plenumssitzung des nordrhein-westfälischen Landtages am vergangenen Donnerstag hat die CDU Änderungen am Einheitslastenabrechnungsgesetzes (ELAG) abgelehnt und führt damit indirekt die kommunalfeindliche Politik der schwarz-gelben Vorgängerregierung fort.

Die nun beschlossenen Änderungen gehen auf ein Urteil des Landesverfassungsgerichtshof zurück, die das Abrechnungsverfahren der schwarz-gelben Landesregierung beanstandet hat.

Die damalige schwarz-gelbe Landesregierung hat den nordrhein-westfälischen Kommunen Millionen vorenthalten und diese für die Sanierung des eigenen Haushaltes verwendet. Dieses Vorgehen wurde bereits von der damaligen rot-grünen Opposition kritisiert.

Mit den Änderungen am ELAG verzichtet das Land auf die Verrechnung der Zahlungen für die Kommunen. Für die Jahre 2007 (ca. 160 Mio. Euro) und 2008 (ca. 71 Mio. Euro) verzichtet das Land auf Forderungen im ELAG in Höhe von mehr als 240 Millionen Euro. In den Folgejahren wird die kommunale Entlastung zwischen 130 und 155 Mio. Euro betragen.

Was bedeutet dies konkret für die Kommunen im Kreis Minden-Lübbecke? Eine Entlastung in Höhe von 3,5 Millionen Euro und gegen diese Entlastung haben die Minden-Lübbecker CDU-Abgeordneten Korte und Ortgies gestimmt.

Die rot-grüne Landesregierung und ihre tragenden Fraktionen bleiben auch zukünftig ein verlässlicher Partner für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen.

Ich wünsche Ihnen und ihren Familien schon jetzt einen schönen ersten Advent.

Herzlichst,
Ihre Inge Howe

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Michael Hübner: „Wir bewahren mit der Solidaritätsabgabe Maß und drücken niemand unter die Wasserlinie“

SPD und Grüne werden den Kommunen mit einem zweiten Stärkungspakt helfen. Er hat das Volumen von 181 Millionen Euro im Jahr, von denen das Land die Hälfte übernimmt, während für den Rest die 59 finanzstarken Kommunen zwischen Rhein und Weser aufkommen. „Die tatsächliche Finanzkraft ist kein Maßstab der wirtschaftlichen Leistungserbringung vor Ort. Denn diese hängt von Faktoren ab, die oft nicht vom Rathaus bestimmt werden können“, erklärt Michael Hübner, der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in NRW.

„Wir bewahren mit der Solidaritätsumlage Maß und drücken niemand unter die Wasserlinie. Die CDU hat bisher keine Vorschläge zur Finanzierung im Haushaltsverfahren gemacht. Es reicht nicht, immer nur Nein zu sagen. Die Solidarität ist notwendig, um die kommunale Finanzsituation zum Vorteil aller 396 Städte zu verbessern. Am Ende profitieren alle Kommunen. Das Land trägt den Löwenanteil der Zahlungen aus dem Stärkungspakt und geht an die Grenze seiner Belastbarkeit. Wer dagegen protestiert, der muss einen anderen, bezahlbaren Weg aufzeigen. Sonst ist er einfach unsolidarisch. Die CDU jedenfalls bleibt jede Antwort auf die drängenden kommunalpolitischen Fragen schuldig.“

 
„Solidaritätsumlage – Sparen wird nicht bestraft“

Anlässlich der Kritik an der Einführung der Solidaritätsumlage erklärt Michael Hübner, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

„Einige Oberbürger- und Bürgermeister, wie der Düsseldorfer Oberbürgermeister Dirk Elbers (CDU), sind verärgert darüber, dass ihre Stadt zu den Geberkommunen im Rahmen der Solidaritätsumlage gehört. Ihrer Meinung nach werden Kommunen, die sich ein enges Sparkonzept zugelegt haben, bestraft. Dieses Argument ist jedoch nichts als heiße Luft. Das, was eine Kommune spart, bleibt ihr auch erhalten. Das ergibt sich schon aus dem Wesen der Abundanz:

Bei ihrer Berechnung wird ein normierter Bedarf (dieser setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, z.B. Einwohner, Schüler, Soziallasten etc.) der normierten Steuerkraft gegenübergestellt. Diese Größen bemessen sich nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz, aus ihnen ergibt sich die Höhe der Solidarumlage. Sparen wird also nicht bestraft, Erspartes bleibt in der Stadtkasse und gutes Haushalten lohnt sich nach wie vor.“

 
Neuer Denkmalschutz muss in kulturhistorischer- und finanzieller Verantwortung des Landes gleichermaßen gerecht werden

Liebe Leserin, lieber Leser,

vor einigen Wochen hat der Landesbauminister Michael Groschek die Neukonzeption des Landesdenkmalschutzes vorgestellt. Nach über 35 Jahren muss das Gesetz den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

Dabei soll mit dem Angebot einer „kreditierten Förderung“ eine neue Komponente in der Finanzierung der Baudenkmalpflege geschaffen werden, welche die bisherige Leistung der Baudenkmalpflege des Landes NRW ergänzen soll. Pro Jahr sollen 60 Millionen Euro für die „kreditierte Förderung“ zur Verfügung gestellt werden.

Der von Minister Groschek vorgeschlagene Förderweg soll und kann die bisherige Zuschussförderung von Seiten des Landes nur ergänzen. Eine Ersetzung des bisherigen Förderweges könnte der neue Förderweg finanziell auch nicht leisten. Daher gilt es, diesen neuen Förderweg konstruktiv zu begleiten und dessen Praxistauglichkeit sowie Akzeptanz bei Fördernehmern aufmerksam im Blick zu halten und zu bewerten.

Mit der neuen und der bisherigen Zuschussförderung soll der Denkmalschutz in NRW sogar ausgebaut werden. So soll auch der Nutzerkreis und der Katalog der förderfähigen Einzelmaßnahmen durch die Ausweitung des Denkmalschutzprogramms auf Gebäude mit besonders erhaltensweiter Bausubstanz erweitert werden.

 
Hans-Willi Körfges: „Rückkehr zur zeitgleichen Wahl stärkt die kommunale Demokratie“

Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Demokratie erklärt Hans-Willi Körfges, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion:

„Durch Rückkehr zur zeitgleichen Wahl von Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten sowie Räten und Kreistagen stärken wir die kommunale Demokratie. Dies haben die Beratungen über Parteigrenzen hinweg deutlich gemacht.

Die Einführung der Direktwahl von Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Landräten im Jahr 1994 hat nicht nur zu einer Erhöhung ihrer demokratischen Legitimation geführt, sondern auch die Verantwortungsgemeinschaft zwischen Hauptverwaltungsbeamten und kommunaler Vertretung gestärkt.

Es war daher ein Fehler der schwarz-gelben Vorgängerregierung die gemeinsame Wahl im Jahr 2007 zu entkoppeln. Zumindest die CDU-Landtagsfraktion hat dies jetzt eingesehen.“

 
Michael Hübner: „Rot-Grün stärkt kommunale Handlungsfähigkeit“

Anlässlich der Verabschiedung von Landeshaushalt und Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) für das Jahr 2013 erklärt Michael Hübner, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

„Wir stärken die kommunale Handlungsfähigkeit. Rot-Grün sichert mit einer Rekordzuwendung von rund 8,7 Milliarden Euro nicht nur eine verlässliche und aufgabenadäquate Finanzausstattung unserer Kommunen. Wir ermöglichen außerdem Stärkungspaktkommunen mit genehmigtem Haushaltssicherungsplan eine 90-prozentige Förderung bei Förderprogrammen des Landes. Damit sinkt ihr Eigenanteil von 20 auf zehn Prozent.

Auch Nothaushaltskommunen und überschuldete Kommunen ermöglichen wir Investitionen in ihre Kommunikationsinfrastruktur. Mit einer Neuregelung im Haushaltsgesetz können auch private Investoren für den Eigenanteil der Kommunen bei der Breitbandverkabelung einspringen. Der Ausbau ist für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Kommunen von großer Bedeutung.“

 
Windenergie im Mühlenkreis: "Energiewende vor Ort umsetzen"

Sozialdemokratische Kommunalpolitiker positionieren sich

Minden-Lübbecke. Im Kampf gegen den Klimawandel hat sich die sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK) Minden-Lübbecke erneut deutlich positioniert und dabei ihr Ziel unterstrichen, den Einsatz von erneuerbaren Energien auch durch kommunales Handeln nachhaltig zu fördern.

Anlässlich einer Veranstaltung der heimischen SGK unter der Leitung der Minden-Lübbecker SGK-Kreisvorsitzenden Birgit Härtel zu zentralen kommunalen Zukunftsfragen stellten die Teilnehmer nach ausgiebigen Beratungen fest: "Wir wollen den CO2-Ausstoß bis zum Jahre 2020 um 25 Prozent gegenüber 1990 reduzieren. Dabei kommt der Windenergie eine zentrale Bedeutung zu.

Da der Mühlenkreis ein guter Windenergiestandort ist, kann der Anteil der Windenergie von heute drei Prozent an der Stromerzeugung auf mindestens 15 Prozent im Jahre 2020 ausgebaut werden". Ein realistisches Ziel, schließlich hätten Untersuchungen ergeben, dass rein rechnerisch sogar 50 Prozent des aktuellen Stromverbrauchs im Kreis durch Windenergie gedeckt werden könnten.

Zur Umsetzung der Enegiewende habe die Landesregierung NRW einen Windenergieerlass verabschiedet, der den Ausbau der Windenergie fördere und für gesellschaftliche Akzeptanz wirbt. Dieser Erlass sei eine Empfehlung und Hilfe zur Abwägung für die Kommunen.

 
Michael Hübner „Höchste Zuweisung an die Kommunen in der Geschichte des Landes“

Zur zweiten Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2013 erklärt der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Michael Hübner:

„Die SPD-geführte Landesregierung hat Wort gehalten. Nachdem bereits das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 mit rund 8,4 Milliarden Euro das historisch höchste Gemeindefinanzierungsgesetz war, unterstützt das Land 2013 mit rund 8,7 Milliarden Euro die Kommunen.

Auch wenn in letzter Zeit viel über die Krise der Kommunalfinanzen diskutiert wird, steht fest: Die SPD-geführte Landesregierung steht zu ihren Kommunen. Seit Bildung der rot-grünen Landesregierung 2010 werden die Kommunen wieder voll an den Steuermehreinnahmen des Landes beteiligt. Das Land hat in nur drei Jahren rund 2,5 Milliarden Euro zusätzlich seinen Kommunen an Finanzmitteln zur Verfügung gestellt. Nach dem Grundsatz: Versprochen – Gehalten!“

 

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