Kommunalpolitik
Mit der heutigen Verständigung zwischen Bund und Ländern sind wir einen wichtigen Schritt weiter, um die Grundsteuerreform noch in diesem Jahr abzuschließen. Wir begrüßen insbesondere die geplanten Steuervergünstigungen zur Förderung preisgünstigen Wohnens. Entscheidend ist jetzt, dass alle Beteiligten Sonderwünsche zurückstellen, damit die Gesetzgebung rasch erfolgen kann.
Dazu Achim Post, stellvertretender Fraktionsvorsitzender; Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher und Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:
„Die Länder haben heute deutlich gemacht, dass der formale Gesetzgebungsprozess zur Grundsteuerreform zügig beginnen muss. Die bisherige Verständigung wurde weitgehend bestätigt. Das Bundesfinanzministerium wird in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Die Länder haben sich heute zudem auf Steuervergünstigungen für genossenschaftliche, öffentliche und gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften sowie für den sozialen Wohnungsbau geeinigt, sofern hier günstige Mieten vereinbart werden. Auf diese Weise wird preisgünstiges Wohnen steuerlich gefördert. Wir begrüßen diese klare sozialdemokratische Handschrift des Reformkompromisses außerordentlich.
Im kommenden Gesetzgebungsprozess wird es an verschiedenen Stellen noch Präzisierungen geben müssen, das ist ein normaler Vorgang. Es wäre allerdings verantwortungslos, wenn daraus eine Blockade entstehen würde, wie es die bayrische Haltung vermuten lässt. Es geht darum, die Grundlagen der Kommunalfinanzierung in Deutschland zu sichern und bestehende Ungerechtigkeiten in der Besteuerung zu beenden, nicht um einzelne Länderinteressen. Im Zweifel muss die Reform auch gegen den Widerstand einzelner Länder beschlossen werden.
Die bisherige Verständigung erfüllt die SPD-Kernforderungen an die Reform. Die Grundsteuer wird sich auch künftig an der wirtschaftlichen Nutzung der Gebäude orientieren. Zudem werden Mieterinnen und Mieter auch in angespannten Wohnungslagen vor steigenden Nebenkosten geschützt. Das Aufkommen der Grundsteuer wird erhalten, was die Finanzierungsbasis der Kommunen sichert.“
Schwarz-Gelb plant in NRW die Stichwahl bei den Kommunalwahlen abzuschaffen. In einem Gutachten kommr Prof. Dr. Bätge zu dem Ergebnis, dass eine Abschaffung verfassungswidrig sei. Das Gutachten wurde heute von der SGK NRW in der Landespressekonferenz vorgestellt.
Bericht und Gutachten auf sgknrw.de
Der Bund der Steuerzahler hat eine repräsentative Umfrage zu den Straßenausbaubeiträgen erhoben.
Dazu erklärt Christian Dahm, stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
Die Umfrage spricht eine eindeutige Sprache: Die Bürgerinnen und Bürger will die Straßenausbaubeiträge abschaffen, und es werden immer mehr. 42 Prozent wollen sie möglichst sofort loswerden, im Sommer des vergangenen Jahres waren es lediglich 36 Prozent. Nur noch 16 Prozent wollen sie beibehalten. Und vor allem: Lediglich 39 Prozent plädieren dafür, die Kommunen entscheiden zu lassen, ob die Beiträge erhoben werden.
Fördermittel in Höhe von rund 96 Millionen Euro fließen aus den wichtigsten EU-Programmen in den Kreis Minden-Lübbecke und haben Investitionen in Infrastruktur sowie Sozial- und Forschungsprojekte ermöglicht. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der heimischen Landtagsabgeordneten Christina Weng hervor.
Mit insgesamt rund 20 Milliarden Euro wird der Bund die Länder und Kommunen bis 2019 unterstützen. Das hat der Deutsche Bundestag nun mit einem weiteren Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen entschieden, erklären die heimischen Abgeordneten Inge Howe, Ernst-Wilhelm Rahe und Achim Post (alle SPD).
MdB Achim Post: „Mit dem Gesetz setzen wir eines der prioritären Ziele des Koalitionsvertrags um: die Entlastung der Kommunen bei Sozialausgaben um 5 Milliarden Euro jährlich ab 2018.“ Die Verteilung der 5 Milliarden erfolgt durch eine Kombination aus kommunaler Umsatzsteuerbeteiligung (2,4 Mrd. Euro), Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose (1,6 Mrd. Euro) und Umsatzsteuer der Länder (1 Mrd. Euro). „Als SPD-Bundestagsfraktion hätten wir uns einen Verteilungsschlüssel gewünscht, der noch gezielter strukturschwache Kommunen entlastet“, so MdB Post.
Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster hat die Klage von 60 Kommunen gegen die Berechnungsgrundlagen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2011 abgewiesen. Dazu erklärt Hans-Willi Körfges, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Landtagsfraktion im nordrhein-westfälischen Landtag:
„Das sind gute Nachrichten aus Münster. Das Gericht hat die Rechtmäßigkeit der Verteilung der Finanzmittel an die Kommunen ausdrücklich bestätigt. SPD und Grüne haben nach ihrem Regierungsantritt die notwendige Anpassung im Bereich der Soziallasten vorgenommen, die von der schwarz-gelben Vorgängerregierung trotz anderer Erkenntnisse versäumt worden war. Der Schritt war richtig und ist heute bestätigt.
Das Urteil zeigt auch, wie notwendig regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Grundlagen sind. Daher werden wir fortlaufend die Mittelverteilung evaluieren. Das kann aber nur im engen Dialog mit den Kommunen geschehen.“
Bund muss Kommunen eher entlasten
Die Bundesregierung hat am Freitag beschlossen, dass die Kommunen um jährlich 1 Milliarde Euro entlastet werden sollen. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastung der Kommunen in Höhe von jährlich 5 Milliarden Euro soll erst ab 2018 kommen. Dies sorgt für Kritik – Auch in Ostwestfalen.
Die “Teutonenriege“, der Zusammenschluss der ostwestfälischen Bundestagsabgeordneten, will nun darum kämpfen, dass das Bundesteilhabegesetz bereits 2016 verabschiedet wird und damit die fünf Milliarden Euro ab 2017 gewährt werden können, dazu wurde eine entsprechende Resolution beschlossen.
In den kommenden Wochen werden sich die ostwestfälischen SPD-Abgeordneten für entsprechende Beschlüsse in der nordrhein-westfälischen SPD-Landesgruppe und in der SPD-Bundestagsfraktion einsetzen.
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Bundesregierung hat am heutigen Freitag einen ersten Beschluss für die Unterstützung von Kommunen in Höhe von jeweils einer Milliarde Euro ab dem kommenden Jahr beschlossen.
Aber dies ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, denn in den kommenden Jahren werden die Sozialausgaben für die kommunalen Haushalte weiter steigen und dadurch wird die schlechte finanzielle Situation vieler Kommunen noch verschärft.
Die Bundesregierung muss sich an ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag halten, in dem eine jährliche Entlastung für die Kommunen bei der sogenannten “Eingliederungshilfe von Menschen mit Behinderung” in Höhe von fünf Milliarden Euro vereinbart wurde, die einhergeht mit einer Reform der Eingliederungshilfe.
Mit der jetzt beschlossenen Finanzhilfe, wir die dringende Neuregelung der Eingliederungshilfe und die jährliche Entlastung für die Kommunen auf die lange Bank geschoben. Dies können sich die Kommunen, aufgrund der steigenden Sozialausgaben für deren Haushalte, nicht länger leisten. Die Bundesregierung muss hier sofort nachbessern.
Wird die Neuregelung der Eingliederungshilfe weiterhin auf die lange Bank geschoben, müssen andere Entlastungswege für die Kommunen gefunden werden. Notfalls muss eine Zwischenlösung her, so dass die fünf Milliarden Euro fließen, bis eine Neuregelung dfür die Eingliederungshilfe auf den Weg gebracht wurde. Eine weitere Verzögerung können wir nicht hinnehmen.
Den SPD-Bundestagsabgeordneten aus NRW ist die angespannte Lage der Kommunen im Land bewusst und deshalb setzen sie sich für eine schnellere Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen ein.
Herzlichst,
Ihre Inge Howe
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