Abschaffung der Stichwahl wäre verfassungswidrig
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Schwarz-Gelb plant in NRW die Stichwahl bei den Kommunalwahlen abzuschaffen. In einem Gutachten kommr Prof. Dr. Bätge zu dem Ergebnis, dass eine Abschaffung verfassungswidrig sei. Das Gutachten wurde heute von der SGK NRW in der Landespressekonferenz vorgestellt.

Bericht und Gutachten auf sgknrw.de

 
Straßenausbaubeiträge: CDU-Wählerinnen und -Wähler lehnen schwarz-gelbes Modell ab
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Der Bund der Steuerzahler hat eine repräsentative Umfrage zu den Straßenausbaubeiträgen erhoben.

Dazu erklärt Christian Dahm, stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Die Umfrage spricht eine eindeutige Sprache: Die Bürgerinnen und Bürger will die Straßenausbaubeiträge abschaffen, und es werden immer mehr. 42 Prozent wollen sie möglichst sofort loswerden, im Sommer des vergangenen Jahres waren es lediglich 36 Prozent. Nur noch 16 Prozent wollen sie beibehalten. Und vor allem: Lediglich 39 Prozent plädieren dafür, die Kommunen entscheiden zu lassen, ob die Beiträge erhoben werden.

 
Mehr als 96 Millionen Euro aus europäischen Förderprogrammen für Projekte im Kreis Minden-Lübbecke

Fördermittel in Höhe von rund 96 Millionen Euro fließen aus den wichtigsten EU-Programmen in den Kreis Minden-Lübbecke und haben Investitionen in Infrastruktur sowie Sozial- und Forschungsprojekte ermöglicht. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der heimischen Landtagsabgeordneten Christina Weng hervor.

 
Bund entlastet Länder und Kommunen: Minden-Lübbecke profitiert mit rund 13,2 Millionen Euro pro Jahr

Mit insgesamt rund 20 Milliarden Euro wird der Bund die Länder und Kommunen bis 2019 unterstützen. Das hat der Deutsche Bundestag nun mit einem weiteren Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen entschieden, erklären die heimischen Abgeordneten Inge Howe, Ernst-Wilhelm Rahe und Achim Post (alle SPD).

MdB Achim Post: „Mit dem Gesetz setzen wir eines der prioritären Ziele des Koalitionsvertrags um: die Entlastung der Kommunen bei Sozialausgaben um 5 Milliarden Euro jährlich ab 2018.“ Die Verteilung der 5 Milliarden erfolgt durch eine Kombination aus kommunaler Umsatzsteuerbeteiligung (2,4 Mrd. Euro), Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose (1,6 Mrd. Euro) und Umsatzsteuer der Länder (1 Mrd. Euro). „Als SPD-Bundestagsfraktion hätten wir uns einen Verteilungsschlüssel gewünscht, der noch gezielter strukturschwache Kommunen entlastet“, so MdB Post.

 
Hans-Willi Körfges: „Verfassungsgerichtshof bestätigt unseren Kurs“

Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster hat die Klage von 60 Kommunen gegen die Berechnungsgrundlagen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2011 abgewiesen. Dazu erklärt Hans-Willi Körfges, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Landtagsfraktion im nordrhein-westfälischen Landtag:
 
„Das sind gute Nachrichten aus Münster. Das Gericht hat die Rechtmäßigkeit der Verteilung der Finanzmittel an die Kommunen ausdrücklich bestätigt. SPD und Grüne haben nach ihrem Regierungsantritt  die notwendige Anpassung im Bereich der Soziallasten vorgenommen, die von der schwarz-gelben Vorgängerregierung trotz anderer Erkenntnisse versäumt worden war. Der Schritt war richtig und ist heute bestätigt.
 
Das Urteil zeigt auch, wie notwendig regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Grundlagen sind. Daher werden wir fortlaufend die Mittelverteilung evaluieren. Das kann aber nur im engen Dialog mit den Kommunen geschehen.“
 

 
SPD-Abgeordnete aus Ostwestfalen-Lippe machen Druck

Bund muss Kommunen eher entlasten

Die Bundesregierung hat am Freitag beschlossen, dass die Kommunen um jährlich 1 Milliarde Euro entlastet werden sollen. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastung der Kommunen in Höhe von jährlich 5 Milliarden Euro soll  erst ab 2018 kommen. Dies sorgt für Kritik – Auch in Ostwestfalen.

Die “Teutonenriege“, der Zusammenschluss der ostwestfälischen Bundestagsabgeordneten, will nun darum kämpfen, dass das Bundesteilhabegesetz bereits 2016 verabschiedet wird und damit die fünf Milliarden Euro ab 2017 gewährt werden können, dazu wurde eine entsprechende Resolution beschlossen.

In den kommenden Wochen werden sich die ostwestfälischen SPD-Abgeordneten für entsprechende Beschlüsse  in der nordrhein-westfälischen SPD-Landesgruppe und in der SPD-Bundestagsfraktion einsetzen.

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Die Unterstützung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe muss schnell kommen!

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Bundesregierung hat am heutigen Freitag einen ersten Beschluss für die Unterstützung von Kommunen in Höhe von jeweils einer Milliarde Euro ab dem kommenden Jahr beschlossen.

Aber dies ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, denn in den kommenden Jahren werden die Sozialausgaben für die kommunalen Haushalte weiter steigen und dadurch wird die schlechte finanzielle Situation vieler Kommunen noch verschärft.

Die Bundesregierung muss sich an ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag halten, in dem eine jährliche Entlastung für die Kommunen bei der sogenannten “Eingliederungshilfe von Menschen mit Behinderung” in Höhe von fünf Milliarden Euro vereinbart wurde, die einhergeht mit einer Reform der Eingliederungshilfe.

Mit der jetzt beschlossenen Finanzhilfe, wir die dringende Neuregelung der Eingliederungshilfe und die jährliche Entlastung für die Kommunen auf die lange Bank geschoben. Dies können sich die Kommunen, aufgrund der steigenden Sozialausgaben für deren Haushalte, nicht länger leisten. Die Bundesregierung muss hier sofort nachbessern.

Wird die Neuregelung der Eingliederungshilfe weiterhin auf die lange Bank geschoben, müssen andere Entlastungswege für die Kommunen gefunden werden. Notfalls muss eine Zwischenlösung her, so dass die fünf Milliarden Euro fließen, bis eine Neuregelung dfür die Eingliederungshilfe auf den Weg gebracht wurde. Eine weitere Verzögerung können wir nicht hinnehmen.

Den SPD-Bundestagsabgeordneten aus NRW ist die angespannte Lage der Kommunen im Land bewusst und deshalb setzen sie sich für eine schnellere Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen ein. 

Herzlichst,
Ihre Inge Howe

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CDU will den Kommunen im Kreis 3,5 Millionen Euro vorenthalten!

Korte und Ortgies stimmen gegen Rückzahlung

Düsseldorf/Minden: Entsetzen gestern Abend im Düsseldorfer Landtag: Völlig überraschend stimmt die gesamte CDU Fraktion alleine gegen ein Gesetz zur Rückzahlung von Einheitslastenabgaben an die Städte und Gemeinden.

Mit dieser Gesetzesänderung kommt der Landtag einer Anforderung des Verfassungsgerichtshofs nach und will zu viel gezahlte Mittel der Kommunen zurückzahlen. Damit wird einmal mehr die verfehlte Kommunalpolitik der schwarz-gelben Vorgängerregierung zwischen 2005 und 2010 repariert.

Die SPD Abgeordneten Inge Howe und Ernst-Wilhelm Rahe können diese Entscheidung der CDU nur mit Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen: „Mit der dieser Abstimmung haben die Abgeordneten der CDU sich wieder ganz offen gegen die Interessen des Mühlenkreises gestellt. Konkret hat die CDU-Fraktion geschlossen gegen die Entlastung unserer Städte und Gemeinden in Höhe von 3,5 Millionen Euro gestimmt“ fasst Ernst-Wilhelm Rahe sein Unverständnis über das Verhalten der CDU Opposition zusammen.

„Die stellvertretende Landrätin Frau Korte und auch Herr Ortgies klagen in Sonntagsreden gerne immer die schlechte finanzielle Situation der Städte und Gemeinden an. Aber wenn konkret Geld zurück fließen soll, dann stimmen Sie dagegen“ ärgert sich Inge Howe.

„Die rot-grüne Koalition bleibt verlässlicher Partner der Kommunen und hat die ELAG-Entlastung zugunsten der Städte und Gemeinden gegen die Stimmen der CDU-Fraktion beschlossen. Wir werden die erste Tranche wie versprochen überweisen. Ich bin mal gespannt, wie die beiden CDU Kollegen ihr Abstimmungsverhalten den Bürgermeistern erklären wollen!“

Betroffen sind im  Einzelnen die Städte

Espelkamp              +1.082.174 Euro;

Bad Oeynhausen +   419.328 Euro;

Hille                           +      63.124 Euro;

Stemwede               +   232.692 Euro,

Minden                     +   721.625 Euro;

Pr. Oldendorf          +     60.252 Euro;

Porta Westfalica     +   334.028 Euro;

Hüllhorst                  +   191.849 Euro;

Lübbecke                +   342.627 Euro

Rahden                    +     53.492 Euro

 

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