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Hans-Willi Körfges: „Verfassungsgerichtshof bestätigt unseren Kurs“

Veröffentlicht am 06.05.2014 in Kommunalpolitik

Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster hat die Klage von 60 Kommunen gegen die Berechnungsgrundlagen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2011 abgewiesen. Dazu erklärt Hans-Willi Körfges, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Landtagsfraktion im nordrhein-westfälischen Landtag:
 
„Das sind gute Nachrichten aus Münster. Das Gericht hat die Rechtmäßigkeit der Verteilung der Finanzmittel an die Kommunen ausdrücklich bestätigt. SPD und Grüne haben nach ihrem Regierungsantritt  die notwendige Anpassung im Bereich der Soziallasten vorgenommen, die von der schwarz-gelben Vorgängerregierung trotz anderer Erkenntnisse versäumt worden war. Der Schritt war richtig und ist heute bestätigt.
 
Das Urteil zeigt auch, wie notwendig regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Grundlagen sind. Daher werden wir fortlaufend die Mittelverteilung evaluieren. Das kann aber nur im engen Dialog mit den Kommunen geschehen.“
 

 

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