Neuer Denkmalschutz muss in kulturhistorischer- und finanzieller Verantwortung des Landes gleichermaßen gerecht werden

Veröffentlicht am 26.07.2013 in Kommunalpolitik

Liebe Leserin, lieber Leser,

vor einigen Wochen hat der Landesbauminister Michael Groschek die Neukonzeption des Landesdenkmalschutzes vorgestellt. Nach über 35 Jahren muss das Gesetz den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

Dabei soll mit dem Angebot einer „kreditierten Förderung“ eine neue Komponente in der Finanzierung der Baudenkmalpflege geschaffen werden, welche die bisherige Leistung der Baudenkmalpflege des Landes NRW ergänzen soll. Pro Jahr sollen 60 Millionen Euro für die „kreditierte Förderung“ zur Verfügung gestellt werden.

Der von Minister Groschek vorgeschlagene Förderweg soll und kann die bisherige Zuschussförderung von Seiten des Landes nur ergänzen. Eine Ersetzung des bisherigen Förderweges könnte der neue Förderweg finanziell auch nicht leisten. Daher gilt es, diesen neuen Förderweg konstruktiv zu begleiten und dessen Praxistauglichkeit sowie Akzeptanz bei Fördernehmern aufmerksam im Blick zu halten und zu bewerten.

Mit der neuen und der bisherigen Zuschussförderung soll der Denkmalschutz in NRW sogar ausgebaut werden. So soll auch der Nutzerkreis und der Katalog der förderfähigen Einzelmaßnahmen durch die Ausweitung des Denkmalschutzprogramms auf Gebäude mit besonders erhaltensweiter Bausubstanz erweitert werden.

Beim Bodendenkmalschutz bin ich zuversichtlich, dass die derzeitige Förderung auch in Zu-kunft auf einem bedarfsgerechten Niveau gesichert werden kann. Mit der Novellierung des Denkmalschutzes wollen wir auch die kürzlich abgeschlossene Gesetzesinitiative zur Entlastung der Kommunen von weiteren Lasten im Bereich der Bodendenkmalpflege unterstreichen.

Die Landtagsfraktionen von SPD und Grüne werden alle Finanzierungsvorschläge der Landesregierung im Rahmen der Haushaltsberatungen detailliert prüfen. Dabei ist uns die Anerkennung des ehrenamtlichen Denkmalschutzes besonders wichtig.

Auch zukünftig muss und wird der »kleine Denkmalschutz« von Seiten des Landes, trotz der Einführung einer Schuldenbremse im Jahr 2020 und den bereits eingeschlagenen Konsolidierungsmaßnahmen, weiterhin gefördert werden.

Damit dies sichergestellt werden kann, sind alle Landtagsfraktionen dazu aufgerufen nachhaltige Vorschläge zur Konsolidierung des Haushaltes zu machen. Aber von Seiten der Union und FDP, die einen harten Sparkurs ohne Verluste einfordern, kommen kaum Vorschläge und diese kommen oft nicht infrage.

Die Förderung des Denkmalschutzes in NRW kann nur in Zusammenarbeit mit den Beteiligten aus dem Bereich des Denkmalschutzes auf ein neues Fundament gestellt werden und deshalb wurden bereits zahlreiche Gespräche geführt und dieser Meinungsaustausch wird auch nach der Sommerpause fortgesetzt.

Herzlichst,
Ihre Inge Howe

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