Bundestagsfraktion
Die Verbesserung der Lebensmittelsicherheit muss Schwerpunkt der Ernährungspolitik in 2020 sein, erklärt die SPD-Bundestagsfraktion anlässlich der internationalen Grünen Woche. Hygieneskandale wie zuletzt die lebensgefährlichen Listerienverunreinigungen in Wurst zeigen den dringenden Handlungsbedarf.
Ursula Schulte, ernährungspolitische Sprecherin:
„Wir brauchen Verbesserungen bei den Lebensmittelkontrollen hinsichtlich der gesamten Kontrollstruktur, der Anzahl der Kontrollen und Kontrolleure und ihrer Ausbildung. Die Kontrollergebnisse müssen transparent sein, Verbraucherinnen und Verbraucher sollten wissen dürfen, wie sauber die Küche in ihrem Lieblingsrestaurant ist. Auch Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen und den Sachkundeanforderungen in Fleischzerlegebetrieben und in der Gastronomie gehören zum dringend notwendigen Gesamtkonzept sicherer Lebensmittel.
Die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit müssen endlich umgesetzt werden. Wichtig ist die Beseitigung der Schwachstellen bei der Lebensmittelüberwachung auf Basis des Engels-Gutachtens. Das Gutachten von 2011 enthält bereits Empfehlungen wie die Einrichtung eines ständigen nationalen Krisenstabs beim Bund, die rechtliche Harmonisierung der Zugangsvoraussetzungen für amtliche Lebensmittelkontrolleure und die Erhöhung der Anforderungen an den Sachkundenachweis für die Gastronomie.
Bisher wurde nichts davon angegangen. Auch eine zwischen den Koalitionspartnern vereinbarte Regelung für ein Hygienebarometer zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Kontrollergebnisse ist bislang nicht in Sicht. Das muss sich dringend ändern. Die Verbesserung der Lebensmittelsicherheit muss der Schwerpunkt der Ernährungspolitik 2020 sein.“
Bundesfinanzminister Scholz (SPD) erwägt, notleidenden Kommunen einmalig ihre Altschulden zu erlassen. SPD-Fraktionsvize Achim Post springt ihm bei: Es reicht schlicht und einfach nicht aus, wenn das Ziel gleichwertiger Lebensbedingungen in allen möglichen Papieren steht, die Menschen in strukturschwachen Regionen davon aber nichts merken.
„Bundesfinanzminister Scholz hat mit der Altschuldenregelung Recht: Wenn wir nicht wollen, dass manche Städte und Regionen in unserem Land abgehängt werden, brauchen wir jetzt einen Schritt der Solidarität.
Es reicht schlicht und einfach nicht aus, wenn das Ziel gleichwertiger Lebensbedingungen in allen möglichen Papieren steht, die Menschen in strukturschwachen Städten und Regionen davon aber nichts merken. Natürlich muss dabei aber auch klar sein, dass es um einen einmaligen Entschuldungsschritt geht, damit die betroffenen Städte wieder Luft zum Atmen bekommen.
Und es ist auch klar, dass ein solcher Schritt an strikte Bedingungen der Finanzdisziplin geknüpft werden muss. Wichtig ist jetzt, dass die Initiative des Finanzministers konstruktiv weiter diskutiert und vorangebracht wird. Es geht jetzt darum, die Argumente in Ruhe auszutauschen, ohne von Vorneherein rote Linien zu ziehen. In dieser Debatte erwarten wir vor allem auch eine klare Linie der besonders betroffenen Länder, gerade auch der nordrhein-westfälischen Landesregierung unter Ministerpräsident Armin Laschet.“
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat ein milliardenschweres Investitionsprogramm für Klimaschutz und Strukturwandelvorgelegt.
Im Interview mit der dpa fordert der stellv. Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag Achim Post die Union auf, das geplante Investitionsprogramm der EU-Kommission zu unterstützen:
“Diese Woche zeigt sich: Die neue EU-Kommission hat sich wirklich etwas vorgenommen, um Europa voranzubringen. Und sie packt die Aufgaben auch praktisch an. Der Vorschlag für ein milliardenschweres Investitionsprogramm in Klimaschutz und gerechten Strukturwandel ist ein mutiger und wichtiger Zukunftsimpuls. Und auch mit dem Konzept für europäische Mindestlöhne, das die Kommission gestern präsentiert hat, setzt sie die richtigen Schwerpunkte.
Dass die Kommission in beiden Fällen sozialdemokratische Kernforderungen aufgreift, zeigt, dass mit dieser Kommission Fortschritt für Europa möglich ist. Ich erwarte nun aber auch, dass CDU, CSU und die europäischen Konservativen dem Fortschritt in Europa auch eine Chance geben und nicht gleich als Erstes der Von-der-Leyen-Kommission Steine in den Weg legen.“
In der heutigen Anhörung im Sportausschuss des Deutschen Bundestages zur Situation der Schwimmbäderinfrastruktur haben die Sachverständigen der Sportorganisationen, der Sportstättenbetreiber und der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) eindrucksvoll beschrieben, welche Gefahren von den anhaltenden Schließungen von Schwimmbädern ausgehen. So gelten in Deutschland immer mehr Menschen als nicht sichere Schwimmer. Davon sind insbesondere junge Menschen betroffen. Daher fordern wir eine umfangreiche Investitionsoffensive für die Sportstätteninfrastruktur in Deutschland.
Die Koalitionspartner haben sich darauf geeinigt, dass die Versicherungssteuer für das Risiko „Dürre“ von 19 Prozent auf 0,03 Prozent sinken soll.
Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:
„Die zunehmenden Extremwetterlagen auch in Deutschland haben die Koalitionsfraktionen veranlasst, neben Gefahren wie Hagelschlag, Sturm, Starkfrost, Starkregen oder Überschwemmungen auch explizit um Dürreschäden den Katalog der wetterbedingten Extremwetterereignisse im Versicherungssteuergesetz zu erweitern. Mit der Gesetzesänderung soll die Möglichkeit geschaffen werden, Versicherungen gegen Dürreschäden versicherungssteuerlich genauso zu behandeln wie Versicherungsverträge zur Absicherung gegen die übrigen Wetterelementargefahren.
Damit geben wir ein deutliches Signal an die Landwirtschaft zur verbesserten betrieblichen Eigenvorsorge. Die landwirtschaftlichen Betriebe können sich dadurch bereits in diesem Jahr gegen dürrebedingte Ertragsausfälle zu vergünstigten Konditionen absichern. Wir lassen die Landwirte nicht auf dem Trockenen sitzen.
Das ungewöhnliche Vorgehen im Rahmen des Gesetzes zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien ist dem Umstand geschuldet, dass das Versicherungssteuergesetz erst im Herbst in das parlamentarische Verfahren eingebracht wird und die Landwirte im schlechtesten Fall einen erneuten Dürresommer ohne Versicherung überstehen müssten.“
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat heute eine öffentliche Anhörung anlässlich der Reform des neuen Aufstiegs-BAföG durchgeführt. Die breite Mehrheit der Sachverständigen lobt den von der SPD-Bundestagsfraktion maßgeblich vorangetriebenen Gesetzentwurf und bescheinigt: Er ist ein großer Schritt für den beruflichen Aufstieg.
Ulrike Bahr, zuständige Berichterstatterin:
„Die öffentliche Anhörung hat gezeigt, dass die Koalition in gute Vorleistung gegangen ist. Die überwiegend positive Auffassung der Reformvorschläge zeigt, dass wir die berufliche Weiterbildung noch attraktiver als bisher aufstellen.
Eines ist aber in der Anhörung auch deutlich geworden: Noch längst nicht alle Berufsgruppen profitieren gleichermaßen von den Leistungen des Aufstiegs-BAföG, beispielsweise die Erzieherinnen und Erzieher. Vor dem Hintergrund des erheblichen Fachkräftemangels im Erzieherbereich ist der SPD-Bundestagsfraktion klar, dass wir möglichst vielen Interessierten in allen Ausbildungsformaten und sozialen Berufsgruppen eine Fördermöglichkeit nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) zur Verfügung stellen müssen.“
Der Bund hat unerwartet mehr Steuern eingenommen als zunächst gedacht. Der Haushaltsüberschuss beträgt ca. 13,5 Mrd. Euro netto betragen. Von Seiten der Union und FDP werden Steuersenkungen gefordert. Diese werden von Seiten der SPD abgelehnt, stattdessen sollen die Überschüsse für Investitionen verwendet werden.
"Schulen, Straßen, Nahverkehr, Kommunen in Not -- die Liste, wo dringend investiert bzw. entlastet werden müsste, ist lang. Die unerwarteten Rekordüberschüsse bei den Steuereinnahmen sollten deshalb klug für den Zusammenhalt der Gesellschaft eingesetzt werden", sagt Rolf Mützenich.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein Gutachten zur Umsetzung des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung vom 14. Mai 2019 in Auftrag gegeben, um einen möglichen gesetzlichen Handlungsbedarf zu prüfen. Das Gutachten zeigt nun, dass das deutsche Arbeitsrecht den Vorgaben der Arbeitszeitrichtlinien nicht genügt und formuliert einen konkreten gesetzlichen Handlungsbedarf.
Gabriele Hiller-Ohm, zuständige Berichterstatterin:
“Die SPD-Bundestagfraktion begrüßt das Ergebnis der Studie und die damit zusammenhängende Stärkung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Durch die Schaffung eines einfachen, objektiven und verlässlichen Systems kann in Zukunft sichergestellt werden, dass Arbeitszeit korrekt erfasst wird. Das schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und sichert deren Recht auf die Einhaltung der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten.
Durch die Digitalisierung ist unsere Arbeitswelt in einem ständigen Wandel. Gerade in Zeiten ständiger Erreichbarkeit, neuen Arbeitsformen und flexibleren Arbeitszeiten ist es wichtig, die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stärken. Denn die Flexibilisierung der Arbeitswelt darf nicht bedeuten, dass die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit verschwinden. Eine Aufzeichnungspflicht garantiert deshalb faire Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten.”