Arbeitszeit muss konsequent aufgezeichnet werden

Veröffentlicht am 14.01.2020 in Bundestagsfraktion

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein Gutachten zur Umsetzung des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung vom 14. Mai 2019 in Auftrag gegeben, um einen möglichen gesetzlichen Handlungsbedarf zu prüfen. Das Gutachten zeigt nun, dass das deutsche Arbeitsrecht den Vorgaben der Arbeitszeitrichtlinien nicht genügt und formuliert einen konkreten gesetzlichen Handlungsbedarf.

Gabriele Hiller-Ohm, zuständige Berichterstatterin:

“Die SPD-Bundestagfraktion begrüßt das Ergebnis der Studie und die damit zusammenhängende Stärkung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Durch die Schaffung eines einfachen, objektiven und verlässlichen Systems kann in Zukunft sichergestellt werden, dass Arbeitszeit korrekt erfasst wird. Das schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und sichert deren Recht auf die Einhaltung der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten.

Durch die Digitalisierung ist unsere Arbeitswelt in einem ständigen Wandel. Gerade in Zeiten ständiger Erreichbarkeit, neuen Arbeitsformen und flexibleren Arbeitszeiten ist es wichtig, die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stärken. Denn die Flexibilisierung der Arbeitswelt darf nicht bedeuten, dass die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit verschwinden. Eine Aufzeichnungspflicht garantiert deshalb faire Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten.”

 

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