Koalitionsfraktionen wollen „Dürreversicherung“ begünstigen

Veröffentlicht am 15.01.2020 in Bundestagsfraktion

Foto: pixabay.com

Die Koalitionspartner haben sich darauf geeinigt, dass die Versicherungssteuer für das Risiko „Dürre“ von 19 Prozent auf 0,03 Prozent sinken soll.

Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:

„Die zunehmenden Extremwetterlagen auch in Deutschland haben die Koalitionsfraktionen veranlasst, neben Gefahren wie Hagelschlag, Sturm, Starkfrost, Starkregen oder Überschwemmungen auch explizit um Dürreschäden den Katalog der wetterbedingten Extremwetterereignisse im Versicherungssteuergesetz zu erweitern. Mit der Gesetzesänderung soll die Möglichkeit geschaffen werden, Versicherungen gegen Dürreschäden versicherungssteuerlich genauso zu behandeln wie Versicherungsverträge zur Absicherung gegen die übrigen Wetterelementargefahren.

Damit geben wir ein deutliches Signal an die Landwirtschaft zur verbesserten betrieblichen Eigenvorsorge. Die landwirtschaftlichen Betriebe können sich dadurch bereits in diesem Jahr gegen dürrebedingte Ertragsausfälle zu vergünstigten Konditionen absichern. Wir lassen die Landwirte nicht auf dem Trockenen sitzen.

Das ungewöhnliche Vorgehen im Rahmen des Gesetzes zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien ist dem Umstand geschuldet, dass das Versicherungssteuergesetz erst im Herbst in das parlamentarische Verfahren eingebracht wird und die Landwirte im schlechtesten Fall einen erneuten Dürresommer ohne Versicherung überstehen müssten.“

 

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