Bundespolitik
Anlässlich des Kabinettsbeschlusses über eine Änderung des Bundesimmissionschutzgesetzes zur Privilegierung von Kinderlärm erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Ute Vogt:
Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzesentwurf von Bundesumweltminister Norbert Röttgen beschlossen, der vorsieht, das Bundesimmissionsschutzgesetz so zu ändern, dass der Lärm spielender Kinder nicht mehr als "schädliche Umwelteinwirkung" eingestuft werden kann. Ziel ist es, den Kindergärten und -spielplätzen mehr Rechtssicherheit zu verschaffen. Keine Rechtssicherheit verschafft er allerdings den Einrichtungen für Jugendliche ab 14 Jahren. Somit greift der Gesetzesentwurf genau dort zu kurz, wo eine Regelung - insbesondere in großen Städten - dringend gebraucht wird.
In den vergangenen Jahren haben Lärmschutzklagen gegen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche zugenommen und waren vielfach erfolgreich. Das ist ein Zeichen dafür, dass Kinder und Jugendliche in einer immer älter werdenden Gesellschaft zunehmend ihre Lobby verlieren. Diese Entwicklung ist fatal: Solche Klagen gegen Kindergärten, Spiel- und Bolzplätze senden das Signal einer kinderfeindlichen Gesellschaft, wir brauchen aber genau das Gegenteil: mehr Kinderfreundlichkeit.
Das Gerangel innerhalb der Koalition um eine Lösung für die Neuregelung von Hartz IV geht weiter. Nachdem die Ministerpräsidenten Kurt Beck, Wolfgang Böhmer und Horst Seehofer Perspektiven für eine Einigung skizziert hatten blockieren nun wieder die Fraktionen von Union und FDP. Ein für Donnerstag geplantes Verhandlungs-Treffen wurde verschoben.
Nach ersten Signalen für einen möglichen Kompromiss, steht eine schnelle Einigung für die Neuregelung der Hartz-IV-Regelsätze nun wieder in Frage. In der vergangenen Woche hatte die Koalition – offensichtlich auf Weisung Angela Merkels – die Verhandlungen platzen lassen. Auf Anregung der SPD-Verhandlungsführerin, Manuela Schwesig, sowie des Fraktions- und des Parteivorsitzenden, Frank-Walter Steinmeier und Sigmar Gabriel, waren daraufhin Vermittlungen auf die Ebene des Bundesrates verlagert worden.
Zu den aktuellen pflegepolitischen Vorschlägen der Bundesregierung erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Elke Ferner:
Sowohl das von Frau Schröder vorgeschlagene Modell der sogenannten Familienpflegezeit als auch Herrn Röslers Vorschlag, Betroffene auf Kur zu schicken, sind reine Placebo-Vorschläge. Offenbar ist den Ministern die Lebenswirklichkeit der Menschen nicht vertraut. Wer, wie die meisten Frauen, schon bei Vollzeitbeschäftigung ein geringeres Einkommen hat als Männer und bei Teilzeit ohnehin kaum ein Existenz sicherndes Einkommen hat, wird mit 75% des letzten Einkommens seinen Lebensunterhalt nicht mehr alleine bestreiten können. Dass die Beschäftigten, die eine Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, die Risiken der Arbeitgeber selbst mit einer Versicherung abdecken sollen, ist schlicht ein Witz!
Zur Veröffentlichung einer Karte der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe mit potenziellen Speicherstandorten für Kohlendioxid durch Greenpeace, erklärt der umweltpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Matthias Miersch:
Die SPD wird dafür sorgen, dass die Entscheidung über die Zukunft der CCS-Technologie in Deutschland nicht nach dem bisherigen Schema der schwarz-gelben Bundesregierung abläuft: Hinterzimmer-Entscheidungen und geheime Gutachten werden der Sache schlicht nicht gerecht. Wir werden die Beteiligten, auch aus den Ländern, im Umweltausschuss zur Rede stellen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat für die kommende Sitzungswoche einen umfangreichen Bericht im Ausschuss angefordert.
Zur Ankündigung der Ressortabstimmung von Bundesfamilienministerin Schröder zur Einführung einer Familienpflegezeit erklärt die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks:
Das Problem der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird durch dieses Modell von Bundesfamilienministerin Schröder nicht im Ansatz gelöst werden. Die Einigkeit von Union und FDP besteht darin, mal wieder auf Freiwilligkeit von Unternehmen zu setzen. Ob diese ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern überhaupt die Möglichkeit einer Familienpflegezeit eröffnen, bleibt ihnen selbst überlassen.
Einen Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit soll es nicht geben, nun wird es ein "Fördergesetz".
Gefördert werden die Versicherungsunternehmen. Denn der Abschluss einer Versicherung ist zwingend für die pflegenden Angehörigen, die die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen wollen.
Pflegenden Familienangehörigen - in der Mehrheit sind dies Frauen - eine Reduktion der Arbeitszeit um die Hälfte für zwei Jahre anzubieten und dies bei Erhalt von 75 Prozent des Einkommens wird den meisten Situationen von Familien nicht gerecht. Weitere zwei Jahre soll dann Vollzeit bei ebenfalls 75 Prozent Lohn gearbeitet werden. Für pflegende Angehörige kann dies nur bei entsprechenden Einkommen überhaupt eine Option sein.
Am Dienstagnachmittag will der rheinländ-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck mit seinen Länderkollegen aus Bayern und Sachsen-Anhalt Vorgespräche zu den wieder aufgenommenen Hartz-IV-Verhandlungen führen. Dass Mindestlohn und Leiharbeit weiter Themen bleiben, bekräftigte Sigmar Gabriel auf einer Konferenz vor Betriebsräten und Gewerkschaftern.
Die SPD will bei der Reform von Hartz-IV weiter über Mindestlohn und Leiharbeit sprechen. „Wir wollen dafür sorgen, dass die Menschen von ihrer Hände Arbeit leben können“, sagte der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel am Dienstag vor rund 700 Betriebsräten in Mannheim. Es gehe nicht an, dass Beschäftigte gebe, die auf Hartz IV angewiesen seien. „Fleißig und billig darf nicht unsere Zukunft sein“, warnte der SPD-Chef.
Bereits am Montag hatte die SPD mit der „Mannheimer Erklärung“ Leitlinien für Gute Arbeit beschlossen. Darin spricht sie sich unter anderem für einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro aus, für eine rasche Angleichung der Löhne von Leiharbeitern und Stammbelegschaften sowie für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen nur an Unternehmen, die ihre Beschäftigten tariflich bezahlen.
Die SPD will die Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärken – auch, um die konjunkturelle Erholung zu einem dauerhaften Aufschwung zu machen. Dazu gehören auch ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro, die Frauenquote für Führungspositionen, die Stärkung von Tarifverträgen und klare Grenzen in der Zeitarbeit.
Dass Deutschland gut durch die Krise gekommen ist, hat viel mit den hart arbeitenden Beschäftigten zu tun. Nun sind die Auftragsbücher der Unternehmen wieder voll, aber bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist der Aufschwung nicht angekommen. Und: Die konjunkturelle Erholung bleibt labil, so lange sie lediglich auf die Exportstärke der deutschen Wirtschaft setzt.
„Die derzeitige Bundesregierung hatte mehr Netto vom Brutto versprochen. Herausgekommen ist weniger Netto vom Brutto“, stellt ein Beschluss des SPD-Präsidiums fest. In der „Mannheimer Erklärung“ macht sich die SPD darum dafür stark, dass „die die den Aufschwung erarbeitet haben, an der guten wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben, wie der stellvertretende SPD-Vorsitzende, Klaus Wowereit am Montag in Berlin betonte.
Das SPD-Präsidium hat in seiner heutigen Telefonschaltkonferenz folgenden Beschluss gefasst:
Mannheimer Erklärung:
Sichere Arbeit – Gerechter Lohn - Ein Aufschwung für alle
Nach der Krise – Binnenkonjunktur stärken
Deutschland ist gut durch die Krise gekommen. Das ist das Verdienst der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die hart dafür gearbeitet haben, dass die Konjunktur wieder anzieht. Das ist das Verdienst sozialdemokratischer Politik, die in der Krise mit aktiver Konjunkturpolitik gegengesteuert und mit dem flexiblen Einsatz der Kurzarbeit Voraussetzungen geschaffen hat, dass die Menschen in Beschäftigung und Fachkräfte in den Unternehmen geblieben sind. Und das ist das Verdienst der Tarifparteien, die alle verfügbaren Möglichkeiten genutzt haben, das Beschäftigungsniveau hoch zu halten.
Jetzt sind die Auftragsbücher wieder voll. Die Unternehmen machen gute Gewinne. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Aufschwung labil ist. Andere große Industrienationen haben die Krise noch lange nicht überwunden. Dies birgt hohe Risiken für die Nachfrage nach deutschen Produkten. Es wäre verfehlt, jetzt wieder ausschließlich auf die Exportstärke der deutschen Wirtschaft zu setzen. Die konjunkturelle Erholung wird nur dann ein dauerhafter und selbsttragender Aufschwung, wenn auch die Binnennachfrage gestärkt wird und sich die Wirtschaft insgesamt stark im Wettbewerb aufstellt. Eine zentrale Voraussetzung dafür ist, dass Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt wieder hergestellt werden. Dazu gehören klare Regeln für die Lohnfindung und die Arbeitsorganisation.