SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Das Modell der Familienpflegezeit ist eine Mogelpackung

Veröffentlicht am 16.02.2011 in Bundespolitik

Zur Ankündigung der Ressortabstimmung von Bundesfamilienministerin Schröder zur Einführung einer Familienpflegezeit erklärt die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks:

Das Problem der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird durch dieses Modell von Bundesfamilienministerin Schröder nicht im Ansatz gelöst werden. Die Einigkeit von Union und FDP besteht darin, mal wieder auf Freiwilligkeit von Unternehmen zu setzen. Ob diese ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern überhaupt die Möglichkeit einer Familienpflegezeit eröffnen, bleibt ihnen selbst überlassen.

Einen Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit soll es nicht geben, nun wird es ein "Fördergesetz".

Gefördert werden die Versicherungsunternehmen. Denn der Abschluss einer Versicherung ist zwingend für die pflegenden Angehörigen, die die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen wollen.

Pflegenden Familienangehörigen - in der Mehrheit sind dies Frauen - eine Reduktion der Arbeitszeit um die Hälfte für zwei Jahre anzubieten und dies bei Erhalt von 75 Prozent des Einkommens wird den meisten Situationen von Familien nicht gerecht. Weitere zwei Jahre soll dann Vollzeit bei ebenfalls 75 Prozent Lohn gearbeitet werden. Für pflegende Angehörige kann dies nur bei entsprechenden Einkommen überhaupt eine Option sein.

Aus entsprechenden Untersuchungen ist bekannt, dass Pflegeerfordernisse durchschnittlich für acht Jahre bestehen; zwei Jahre familiäre "Teilzeitpflege" bedeuten keine wirkliche Hilfe für die pflegenden Angehörigen.

Überlegungen zur partnerschaftlichen Aufteilung und zur erforderlichen Qualität von Pflege spielen bei Frau Schröder keine Rolle ebenso wie der Ausbau der erforderlichen Infrastruktur. Pflege wird Familien unter der Schlagzeile Vereinbarkeit vordringlich zugewiesen.

Abgesichert werden aber die Arbeitgeber. Sie können eine Refinanzierung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen. Nach Ablauf der Pflegephase behält der Arbeitgeber einen Teil vom Lohn ein und zahlt diesen an das Bundesamt zurück.

Wirkliche Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sieht anders aus.

 

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