Schule und Bildung
Nach dem Aus des Betreuungsgeldes nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sollen in Nordrhein-Westfalen nun zusätzlich gut 430 Millionen Euro in Kindertagesstätten und Kindertagespflege fließen.
In den nächsten drei Jahren wird das Land etwa 331 Millionen Euro aus den wegfallenden Betreuungsgeldmitteln des Bundes an die Kitas weitergeben: „Dabei werden wir einen breiten Verteilungsschlüssel über die Kindpauschale anwenden, damit das Geld auch in allen Einrichtungen ankommt“, erläutert Rahe.
Darüber hinaus wird das Land 100 Millionen Euro für ein Kita-Ausbau-Programm bereitstellen. Mit den Investitionsmitteln sollen vor allem zusätzliche Plätze für Überdreijährige geschaffen werden. „Wir werden das Geld nicht im Windhundverfahren verteilen“, erklärt Dennis Maelzer aus Detmold. Dies sei ein Fehler gewesen, den der damalige CDU-Familienminister Armin Laschet gemacht habe, mit der Folge, dass ein Baustopp ausgesprochen werden musste, als das Geld verbraucht war. Stattdessen soll das Geld nun nach Anzahl der Kinder unter sechs Jahren an die Jugendämter verteilt werden.
Gemeinsam freuen sich Maelzer und Rahe, dass die Finanzierung der Kitas darüber hinaus in den kommenden Jahren um jeweils drei Prozent angehoben werden soll. Damit werde die Dynamisierung verdoppelt und die Kostensteigerungen realistischer abgebildet. Diese Verbesserung sei möglich geworden, nachdem die Kommunalen Spitzenverbände nunmehr die Bereitschaft der kommunalen Seite erklärt hätten, sich an den Kosten zu beteiligen: „Diesen Durchbruch begrüßen wir nach den jahrelangen Debatten sehr und erkenne ihn ausdrücklich an“, erklärten die SPD-Familienpolitiker.
Vergangene Woche besuchten die Mindener Landtagsabgeordnete Inge Howe gemeinsam mit dem heimischen Bundestagsabgeordneten Achim Post (beide SPD) den Fachbereich Campus Minden der Fachhochschule (FH) Bielefeld. Ziel des Besuches war es, sich über die verschiedenen Studiengänge und Angebote am Campus Minden zu informieren.
In einem Gespräch mit Prof. Dr. Friedrich Biegler-König (Vizepräsident der FH Bielefeld), Prof. Dr. Oliver Wetter (Dekan des Campus Minden), Prof. Dr. Uwe Rössler (Dekan des Fachbereichs Wirtschaft und Gesundheit der FH Bielefeld), Prof. Dr. Irene Müller (stv. Studiengangsleiterin Pflege und Gesundheit, Campus Minden) sowie dem Vorsitzenden der SPD-Ratsfraktion Bernd Müller konnten Inge Howe und Achim Post Einblicke in die Entwicklung und Arbeitsbereiche des Campus Minden gewinnen.
Die beiden heimischen Abgeordneten zeigten sich beeindruckt vom Campus Minden: „Der Campus ist ein Leuchtturmprojekt im Mühlenkreis und der ganzen Region. Die Bandbreite an Studienangeboten von klassischen Baudisziplinen, in der Informatik bis hin zu den praxisintegrierten Studiengängen ist höchst interessant für junge Menschen. Das zeigt die Studierendenzahl von insgesamt 1.600 Studierenden am Campus.“
Auch der Neubau auf dem Mindener Campusgelände sei eine besondere Errungenschaft. Hier sei es gelungen, ein innovatives Energiekonzept umzusetzen. So wird unter anderem die Abwärme der Serveranlagen im Keller genutzt und über Schichtspeicherverteiler bedarfsgerecht verteilt. Dies führte zu einer Energieeffizienz, die weit über den gesetzlich geforderten Normen liegt.
Im „Skills Lab“ durften Howe und Post das sogenannte Pflegelabor des Campus Minden kennenlernen. Hier können die Studierenden verschiedene Pflegesituationen erleben, ihre Fähigkeiten schulen und so mehr Handlungssicherheit bekommen. Howe und Post: „So bekommt praxisorientierte Hochschulbildung eine ganz neue Bedeutung. Davon können die Studierenden in ihrer späteren Berufspraxis sicher profitieren."
Ornamin übergibt Trainingsmodule bei Besuch der Landtagsabgeordneten Inge Howe und Ernst-Wilhelm Rahe im Werk in Minden
Janine und Marcel sind zwei von rund 180.000 Jugendlichen in NRW, die sich in der 8. Klasse für Praktika und Ausbildung entscheiden müssen. Doch rund 90 % aller Jugendlichen haben Schwierigkeiten, sich in der Fülle der Ausbildungsberufe zurecht zu finden und auch zu wissen, was sich real hinter einer Berufsbezeichnung verbirgt.
Um Jugendlichen gerade im MINT-Bereich eine Unterstützung zu geben, tourt das sogenannte MINT-Mobil besonders im ländlichen Bereich und bringt Jugendlichen gute Beispiele zum Kennenlernen einzelner Berufsbilder mit. Dafür stehen bislang 100 interessante und anregende Trainingsmodule im Mobil zur Verfügung. Im Technikzentrum in Hille gibt es weitere 1.100 Trainingsmodule, für die sich Lehrkräfte, Ausbilderinnen und Ausbilder sowie die Politik und Verwaltung interessieren.
Damit das Training so realitätsnah wie möglich ausfällt, unterstützen heimische Unternehmen mit eigenen Objekten das MINT-Mobil. Und auch Berufskollegs sowie allgemeinbildende Schulen produzieren nach ihren Möglichkeiten in Kleinserie Arbeitsproben für andere Schulen.
Minden-Lübbecke: Das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm NRW geht in die nächste Runde: Darum bitten die heimischen Landtagsabgeordneten Inge Howe und Ernst-Wilhelm Rahe alle Grundschulen und Förderschulen mit Primarbereich sich vom 16. März bis 24. April 2015 bewerben, um im kommenden Schuljahr 2015/16 teilzunehmen. Die Schülerinnen und Schüler werden dann ab September 2015 dreimal wöchentlich mit kostenlosem Obst und Gemüse versorgt.
„Das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm ist ein Erfolgsmodell mit Langzeitwirkung“, erklären die Abgeordneten. „Vor 3 Jahren haben nur 13 Schulen aus dem Mühlenkreis an dem Programm teilgenommen, dann waren es 20 und im laufenden Schuljahr haben wir schon 29 teilnehmende Schulen. Darauf sind wir stolz auch weil wir die Schulen jedes Jahr aufs neue ermuntert haben sich zu beteiligen. Durch die möglichst langfristige Teilnahme der Grund- und Förderschulen gibt es nun im Kreis schon viele Kinder, die von der ersten Klasse an regelmäßig gemeinschaftlich Obst und Gemüse essen“, so Ernst-Wilhelm Rahe.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Kopftuchverbot der Regierung Rüttgers als verfassungswidrig verworfen. Dazu erklärt Renate Hendricks, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag:
„Wir begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, weil es in der seit Jahren strittige Frage um das Kopftuchverbot Rechtssicherheit schafft. Mit dem Urteil wird deutlich: Eine Privilegierung einzelner Bekenntnisse darf es von staatlicher Seite nicht geben. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird das Kopftuchverbot der schwarz-gelben Vorgängerregierung Makulatur. SPD und Grüne hatten damals gemeinsam mit zahlreichen Experten CDU und FDP vergeblich gewarnt. Dieses Urteil schafft zudem für die muslimischen Religionslehrerinnen Sicherheit und eine Perspektive für den Schuldienst in NRW. Nach Prüfung des Bundesverfassungsgerichtsurteils werden wir schnellstmöglich das Schulgesetz im Sinne des Urteils verändern.“
Zum Hintergrund:
Die Verfassungsbeschwerde wurde von einer angestellten muslimischen Lehrerin und einer Sozialpädagogin eingereicht, die beide aufgrund der Ausübung ihrer Religion und dem damit verbundenen Tragen einer Kopfbedeckung in der Schule Folgen für ihr Arbeitsverhältnis hatte. Beide Verfassungsbeschwerden richteten sich unmittelbar gegen die angegriffenen arbeitsgerichtlichen Entscheidungen und mittelbar gegen die Regelung des § 57 Abs. 4 SchulG. Die Beschwerden wurden erst vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig anerkannt.
Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) hat heute eine neue Stichproben-Untersuchung zum Unterrichtsausfall an Schulen in NRW veröffentlicht. Die Bilanz fällt besser aus als in den Vorjahren, es gibt deutlich weniger ausgefallene Stunden als zu Zeiten der schwarz-gelben Vorgängerregierung. „Das ist sehr erfreulich und zeigt vor allem, dass es an vielen Schulen gute Konzepte gibt, um Stundenausfall zu vermeiden. Das liegt vor allem an der engagierten Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer“, sagt Renate Hendricks, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag.
„Jede ausgefallene Schulstunde ist natürlich eine zuviel. Nur zu verständlich ist die Verärgerung von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie der Lehrerschaft, wenn Unterricht nicht stattfindet. Umso erfreulicher ist der neuerliche Rückgang. Einerseits ist das ein Ergebnis der guten Arbeit der Lehrkräfte und deren Konzepte, um Ausfall möglichst zu vermeiden. Anderseits ist der von der Landesregierung eingeschlagene Weg, Geld für Vertretungsunterricht zur Verfügung zu stellen, richtig. Mit diesem Geld kann vor allem für länger erkrankte Lehrerinnen und Lehrer eine Vertretung eingesetzt werden. Außerdem gibt es für Grundschulen eine Vertretungsreserve von 900 Stellen. Damit erhalten die Schulen zusätzliche Ressourcen, um unter anderem auch ihre Vertretungskonzepte anzupassen und zu optimieren.
Um möglichst weiteren Ausfall zu vermeiden, ist es auch künftig wichtig, Schulen bei der Entwicklung entsprechender Ersatzmaßnahmen zu unterstützen.“
Das Leo-Sympher-Berufskolleg Minden und das Technikzentrum Minden-Lübbecke e.V. haben am vergangenen Dienstag einen Kooperationsvertrag zur Erstellung von neuen Trainingsmaterialien geschlossen.
Inge Howe und Achim Post wohnen Kooperationsschließung zwischen Leo-Sympher & Technikzentrum beiZusammen mit seiner SPD-Landtagskollegin Inge Howe war der lokale SPD-Bundestagsabgeordnete Achim Post bei der Vertragsunterzeichnung dabei. Ich finde das Projekt großartig und es ist etwas Besonderes, dass hier in Minden bundesweit der erste Kooperationsvertrag dieser Form unterzeichnet wurde. "Ich finde das Projekt großartig und es ist etwas Besonderes, dass hier in Minden bundesweit der erste Kooperationsvertrag dieser Form unterzeichnet wurde", so Achim Post.
Die Informationsarbeit des Technikzentrums im Bereich "Mint-Berufe" ist sehr wichtig, denn es sehr schwierig Fachkräfte in diesem Bereich zu bekommen, weil der Nachwuchs fehlt. „Ich bin bei fast keinem Betriebsbesuch, wo nicht bemängelt wird, dass es zu wenige Fachkräfte gibt“, so Post.
Das Technikzentrum bietet mit seinen Berufsparcours einen wichtigen Beitrag um das Interesse von Jungendlichen für technische oder handwerkliche Berufe zu wecken.
Infos zum Technikzentrum und seiner Arbeit: http://www.berufsparcours.de
Liebe Leserin, lieber Leser,
momentan sorgt der Erlass zur "Sicherheitsförderung im Schulsport" für etwas Verunsicherung an den Grundschulen.
Das Schulministerium hat den Erlass zur „Sicherheitsförderung im Schulsport‘‘ und die zugehörigen Rechtsgrundlagen überarbeitet. Die Überarbeitung war notwendig, weil in den letzten Jahren eine Reihe neuer Sportarten und Bewegungsbereiche im Sportunterricht oder in außerunterrichtlichen Schulsportangeboten Einzug gefunden hat, für die es bislang keine sicherheitsförderlichen Hinweise gegeben hat.
Im Zuge der Überarbeitung wurden zahlreiche Konkretisierungen zu den Sportarten vorgenommen. Lehrerinnen und Lehrer, die das Fach Sport unterrichten, müssen über die Lehrbefähigung bzw. - erlaubnis für das Fach Sport verfügen oder an einer Qualifizierung durch die Bezirksregierung teilgenommen haben.
Darüber hinaus können Schulleiterinnen und Schulleiter auch erfahrene Lehrerinnen und Lehrer, die keine Lehrbefähigung oder -erlaubnis für das Fach Sport besitzen, im Sportunterricht einsetzen, die z. B. einen Sportübungsleiterschein (C-Lizenz) besitzen. An diesen Anforderungen für Lehrerinnen und Lehrer hat sich durch die Überarbeitung der Rechtsgrundlagen zur Sicherheit im Schulsport nichts geändert. Der Erlass und die zugehörigen Rechtsgrundlagen sind seit dem 1.12.2014 in Kraft.
Der Erlass sowie die dazu gehörigen häufig gestellten Fragen sind abrufbar unter: http://www.schulsport-nrw.de/index.php?id=230 bzw. http://www.schulsport-nrw.de/sicherheits-und- gesundheitsfoerderung/neu-erlass-sicherheitsfoerderung-im-schulsport/faq.html
Herzlichst,
Ihre Inge Howe
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