Sicherheitsförderung im Schulsport überarbeitet

Veröffentlicht am 05.02.2015 in Schule und Bildung

Liebe Leserin, lieber Leser,

momentan sorgt der Erlass zur "Sicherheitsförderung im Schulsport" für etwas Verunsicherung an den Grundschulen.

Das Schulministerium hat den Erlass zur „Sicherheitsförderung im Schulsport‘‘ und die zugehörigen Rechtsgrundlagen überarbeitet. Die Überarbeitung war notwendig, weil in den letzten Jahren eine Reihe neuer Sportarten und Bewegungsbereiche im Sportunterricht oder in außerunterrichtlichen Schulsportangeboten Einzug gefunden hat, für die es bislang keine sicherheitsförderlichen Hinweise gegeben hat.

Im Zuge der Überarbeitung wurden zahlreiche Konkretisierungen zu den Sportarten vorgenommen. Lehrerinnen und Lehrer, die das Fach Sport unterrichten, müssen über die Lehrbefähigung bzw. - erlaubnis für das Fach Sport verfügen oder an einer Qualifizierung durch die Bezirksregierung teilgenommen haben.

Darüber hinaus können Schulleiterinnen und Schulleiter auch erfahrene Lehrerinnen und Lehrer, die keine Lehrbefähigung oder -erlaubnis für das Fach Sport besitzen, im Sportunterricht einsetzen, die z. B. einen Sportübungsleiterschein (C-Lizenz) besitzen. An diesen Anforderungen für Lehrerinnen und Lehrer hat sich durch die Überarbeitung der Rechtsgrundlagen zur Sicherheit im Schulsport nichts geändert. Der Erlass und die zugehörigen Rechtsgrundlagen sind seit dem 1.12.2014 in Kraft.

Der Erlass sowie die dazu gehörigen häufig gestellten Fragen sind abrufbar unter: http://www.schulsport-nrw.de/index.php?id=230 bzw. http://www.schulsport-nrw.de/sicherheits-und- gesundheitsfoerderung/neu-erlass-sicherheitsfoerderung-im-schulsport/faq.html

Herzlichst,
Ihre Inge Howe

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