Bundespolitik
Zu den Empfehlungen der Europäischen Kommission zum Nationalen Reformprogramm 2012 der Bundesregierung erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion im EU-Ausschuss des Deutschen Bundestages Kerstin Griese:
Die Empfehlungen der Europäischen Kommission zum Nationalen Reformprogramm 2012 der Bundesregierung bestätigen die Kritik der SPD-Bundestagsfraktion: Die Maßnahmen der Bundesregierung in der Sozialpolitik, in der Beschäftigungspolitik und auch in der Bildungspolitik sind falsch. Während die Bundesregierung die Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zusammengestrichen hat, empfiehlt die Europäische Kommission, "geeignete Aktivierungs- und Integrationsmaßnahmen speziell für Arbeitslose" aufrechtzuerhalten. Zudem müssten Frauen, Geringqualifizierte, Geringverdiener, Personen mit Migrationshintergrund, und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärker an der Beschäftigung beteiligt werden, um den Fachkräftemangel und den drohenden Wohlstandsverlust aufgrund des demografischen Wandels abzuwenden. Besonders gefährdet seien Minijobber und Langzeitarbeitslose in Deutschland. Die Armutsquote trotz Erwerbstätigkeit liege für Leiharbeiter und Alleinerziehende in Deutschland über dem jeweiligen EU-Durchschnitt. Deshalb reicht es nicht aus, dass die Bundesregierung lediglich die Anzahl der Langzeitarbeitslosen verringern will, um die Armut in Deutschland zu reduzieren.
Anlässlich des Fachkräftetreffens der Bundeskanzlerin mit Spitzen aus Wirtschaft und Gewerkschaften erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Hubertus Heil:
Das Thema Fachkräftesicherung ist die zentrale wirtschaftliche und soziale Frage der kommenden Jahre. Denn die demografische Entwicklung schlägt zunehmend auf den deutschen Arbeitsmarkt durch. Ein wachsender Bedarf an Fachkräften ist nicht nur in naturwissenschaftlich-technischen Berufen absehbar, sondern auch in den Bereichen Pflege, Gesundheit und frühkindlicher Erziehung.
In Zukunft werden neben Hochqualifizierten auch Menschen mit mittlerer Qualifikation dringend gebraucht. Fachkräftemangel in der Spitze und in der Breite droht verstärkt zur Wachstumsbremse für Deutschland zu werden.
Die Bundesregierung versäumt es, entschlossen zu handeln. Stattdessen macht sie große Showveranstaltungen. Schon der Meseberg-Gipfel 2011 war für Wirtschaft und Gewerkschaften gleichermaßen eine große Enttäuschung, weil er zu keinen verbindlichen Ergebnissen geführt hat. Damit befördert die Bundesregierung die paradoxe Entwicklung, in der die Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften steigt, während gleichzeitig große Gruppen der Gesellschaft in prekären Beschäftigungsverhältnissen und Langzeitarbeitslosigkeit abgehängt sind.
Zur gestrigen Zeugenvernehmung im 1. Untersuchungsausschuss Gorleben erklärt die SPD-Obfrau Ute Vogt:
Erneut wurde im Gorleben-Untersuchungsausschuss in einer Zeugenbefragung belegt, dass auch in den 1990er Jahren politische Entscheidungen und nicht wissenschaftliche Kriterien das Festhalten am möglichen Endlagerstandort Gorleben bestimmten. Das Dekret pro Gorleben wurde von der damaligen Umweltministerin persönlich erlassen. Angela Merkel titelte in ihrer Presseerklärung im August 1995: "Gorleben bleibt erste Wahl".
Grundlage von Merkels Entscheidung war eine Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), die zuvor insgesamt 41 Salzstrukturen auf Grundlage geologischer Kriterien untersucht hatte (sogenannte Salzstudie). Am Ende wurden vier mögliche Standorte mit der Farbe grün als geeignet klassifiziert. Nicht dabei: Gorleben. Kein Wunder, denn Gorleben wurde in dieser Salzstudie aus dem Jahre 1995 überhaupt nicht untersucht. Wie Ministerin Merkel den Standort Gorleben als erste Wahl klassifizieren konnte, obwohl er gar nicht mit den anderen 41 Standorten verglichen werden durfte: Das Ergebnis stand offenkundig vorher fest. Wie so oft in Gorleben.
Anlässlich der abschließenden Beratung des Deutschen Bundestages zur Änderung des Stabilisierungsmechanismusgesetzes erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Rolf Schwanitz:
Der Deutsche Bundestag hat heute seine Beteiligungsrechte bei Entscheidungen über Maßnahmen des europäischen Rettungsfonds EFSF umfassend gestärkt. Die Vorschläge der SPD-Bundestagsfraktion wurden dabei nahezu vollständig berücksichtigt.
Bis auf eine Ausnahme werden künftig alle Entscheidungen über Hilfsmaßnahmen beziehungsweise ihre Änderungen vom Plenum des Deutschen Bundestages, das heißt von allen Abgeordneten, öffentlich entschieden. Dies betrifft Darlehen, Anleiheankäufe auf dem Primärmarkt, vorsorgliche Maßnahmen, Kredite für die Rekapitalisierung von Finanzinstituten, Leitlinien, Änderungen der Bedingungen von Instrumenten oder die sogannnten "Hebel". Die Auszahlung von einzelnen Hilfstranchen kann darüber hinaus aufgrund ihrer erheblichen Bedeutung künftig nur nach vorheriger Beteiligung des Haushaltsausschusses erfolgen. Daneben werden im Haushaltsausschuss auch bei Regierungsvorlagen Minderheitenrechte für Anhörungen geschaffen.
Anlässlich der heutigen Debatte zur Verschleppung der Entscheidung des Deutschen Bundestags zu mehr Lärmschutz erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gustav Herzog:
Die Bundesregierung scheitert beim Lärmschutz. Auf dem Rücken der lärmgeplagten Menschen entlang der Bahnlinien und Straßen lebt diese Koalition ihre Untätigkeit und Unfähigkeit aus, dem Verkehrslärm etwas entgegen zu setzen. Außer scheinheiligen Ankündigungen und Bezugnahme auf die Lärmschutzpakete der letzten Legislatur kommt von dieser Regierung nichts Neues in Sachen Lärmschutz - drei Jahre schwarz-gelb sind drei verlorene Jahre für den Lärmschutz.
Viele Kommunen drohen sozial und kulturell zu veröden, denn sie sind nachhaltig strukturell unterfinanziert. Der Bund müsse diese jahrzehntelange Fehlentwicklung in der Finanzausstattung korrigieren, fordert der Parteivorsitzende Sigmar Gabriel in einem Beitrag für spd.de. Dabei dürften Städte und Gemeinden im Westen nicht gegen die im Osten ausgespielt werden.
Die aktuelle Diskussion der Ruhrgebiets-Oberbürgermeister muss als ein unüberhörbarer Hilferuf für alle deutschen Städte und Gemeinden begriffen werden. Wenn aufgrund einer immer stärkeren finanziellen Auszehrung unsere Kommunen Kindergärten und Schulen nicht mehr sanieren können, Bibliotheken ebenso wie Museen, Theater, Schwimmbäder und soziale Einrichtungen geschlossen werden und die öffentliche Infrastruktur auf Verschleiß gefahren werden muss, verlieren Menschen ihre Heimat und damit zunehmend das Vertrauen in Stabilität und Sicherheit unserer Gesellschaft und in unsere Demokratie.
Die Ursachen dieser nicht nur finanziellen Mangelentwicklung liegen aber keinesfalls in einer zu guten Ausstattung ostdeutscher Kommunen, in der Finanzierung der deutschen Einheit oder gar dem Solidarpakt II. Ursache ist eine inzwischen über 40 jährige Fehlsteuerung in unseren Land: In vielfältiger Hinsicht hat der Deutsche Bundestag gemeinsam mit den Ländern Leistungsgesetze verabschiedet, für deren Durchführung die Kommunen zuständig gemacht wurden, ohne ihnen gleichzeitig dafür eine angemessene Finanzausstattung zu geben. Vor 20 Jahren betrugen die kommunalen Defizite nicht einmal 2 Mrd. €, heute liegen sie fast bei 45 Mrd. €. Das zeigt: Die Kommunen sind nachhaltig strukturell unterfinanziert.
Um 14.20 Uhr ist der ostdeutsche Protestant Joachim Gauck von der Bundesversammlung zum neuen Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt worden. Gauck erhielt 991 von 1228 gültigen Stimmen, das entspricht knapp 80 Prozent der Stimmen. Der 72-jährige evangelische Theologe und ehemalige Leiter der Stasi-Unterlagen-Behörde ist damit der elfte deutsche Präsident.
Zur aktuellen Einigung der Koalitionsparteien eine freiwillige private Pflegeversicherung einzuführen, erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis:
Die Entscheidung der Koalitionsparteien eine freiwillige private Zusatzversicherung Pflege einzuführen, ist falsch. Die Koalition drückt sich damit vor der Aufgabe, die Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung auf eine langfristige solide finanzielle Grundlage zu stellen.
Eine freiwillige private Zusatzversicherung ist bereits im Bereich der Rente gescheitert. Bisher haben nur 14,8 Millionen Menschen eine Riester-Rente abgeschlossen. Die staatliche Förderung kommt überproportional denen zugute, die ohnehin durch ein hohes Einkommen am besten vorsorgen können. Menschen mit geringen Einkommen empfinden die zusätzlichen Eigenleistungen dagegen als zu hoch und können die Förderung nicht in Anspruch nehmen. Dies wird sich auch bei einer freiwilligen privaten Zusatzversicherung in der Pflege nicht anders darstellen.
Von einer freiwilligen privaten Zusatzversicherung in der Pflege wie sie Bundesgesundheitsminister Bahr will, werden nicht die Bedürftigen, sondern vor allem die private Versicherungswirtschaft profitieren. Wir fordern statt dessen eine solidarisch finanzierte Bürgerversicherung, in die alle entsprechend ihres Einkommens einzahlen. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss von allen Mitgliedern der Gesellschaft entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit getragen werden.