SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Kein Kind darf in Armut aufwachsen

Die Diakonie hat ein Modell für eine alternative Regelbedarfsermittlung vorgestellt. Für die SPD-Bundestagfraktion ist in punkto Grundsicherung klar, dass damit nicht nur das Existenzminimum sichergestellt sein muss, sondern auch soziale Teilhabe für alle, insbesondere Kinder.

Dagmar Schmidt, zuständige Berichterstatterin:

„Die Höhe der Grundsicherung darf nicht nur zum Überleben reichen, sondern muss auch gesellschaftliche Teilhabe gewährleisten. Neben einer Geldleistung gehören dazu immer auch Strukturen der Unterstützung und Hilfe zur Selbsthilfe. Mit den Verbesserungen wie dem sozialen Arbeitsmarkt und begleitendem Coaching sind wir erste wichtige Schritte in diese Richtung gegangen.

Armut betrifft besonders die Kinder. Deswegen haben Kinder nichts in der Grundsicherung verloren. Wir wollen eine eigenständige Kindergrundsicherung, die Chancengleichheit garantiert und aus zwei Säulen besteht. Eine Säule der sozialen Infrastruktur mit beitragsfreien Ganztagsangeboten auch in den Schulen, einer Mobilitätsgarantie und inklusive Freizeitangeboten. Und eine zweite Säule mit einer Geldleistung, die sich an der Mitte und nicht den Ärmsten in unserer Gesellschaft orientiert. Niemand darf wegen seiner Kinder arm werden und jedem Kind müssen alle Türen offen stehen.“

 

Jetzt ist der Weg frei für den Beginn der Impfungen

Sobald der erste Impfstoff verfügbar ist, kann nun begonnen werden, Menschen mit besonders hohen Risiken für eine schweren oder gar tödlichen Verlauf einer COVID-19-Erkrankung zu impfen.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Sabine Dittmar, zur heute vorgestellten Impf-Verordnung:

„Mit Erlass der Coronavirus-Impfverordnung ist jetzt der Weg frei für den Beginn der COVID-19-Impfungen in Deutschland. Sobald der erste Impfstoff verfügbar ist, kann nun begonnen werden, Menschen mit besonders hohen Risiken für eine schweren oder gar tödlichen Verlauf einer COVID-19-Erkrankung zu impfen. Das ist angesichts der äußerst schwierigen Situation vor allem in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern besonders dringlich.

Es ist absolut richtig, jetzt zuerst diejenigen zu schützen, die das für sich selbst nicht gut können oder die berufsbedingt einem besonders hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Ich sehe die wissenschaftlich begründeten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sehr gut umgesetzt. Ich bin zuversichtlich, dass auch die Impfstoffversorgung nach Zulassung des ersten Impfstoffes schnell und gut anläuft und schrittweise weitere Impfstoffe hinzukommen.

Ich bitte diejenigen um Geduld, die nicht sofort eine Impfung angeboten bekommen können. Vielleicht wird der Start auch an der einen oder anderen Stelle holprig. Die Einrichtung und der Betrieb der Impfzentren und mobilen Teams ist eine enorme organisatorische und logistische Herausforderung. Es ist eine schwierige Zeit, die unserer verantwortungsvolles und solidarisches Handeln erfordert.“

 

Verlängerung der Abgabefristen für Jahressteuererklärungen

Foto: Sven Teschke

Die Koalitionspartner haben sich heute auf eine Fristverschiebung für die Abgabe der Jahressteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 bis zum 31. August 2021 geeinigt.

Lothar Binding, finanzpolitscher Sprecher der SPD-Fraktion;
Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion;

„Die Steuerberaterinnen und Steuerberater leisten in der Corona-Krise einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass die staatliche Hilfe bei den Corona-geschädigten Unternehmen und Selbständigen ankommt. Dabei sollen sie nicht in die Situation kommen, zwischen Corona-Hilfsanträgen einerseits und der fristgerechten Abgabe von Steuererklärungen andererseits entscheiden zu müssen.

Deshalb schlagen die Koalitionsfraktionen vor, im nächsten Steuergesetz die Verlängerung der Abgabefristen für Jahressteuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2019 zu verlängern. Diesen Vorschlag haben die Koalitionsfraktionen heute mit dem Bundesminister der Finanzen abgestimmt. Dabei werden wir sicherstellen, dass es zu keinen ungerechtfertigten Zinsvorteilen in Erstattungsfällen kommt.

Bei den weiteren Beratungen werden wir auch darauf achten, dass eine qualifizierte und kontinuierliche Bearbeitung der Steuererklärungen bei den steuerberatenden Berufen und in den Finanzämtern sichergestellt ist und sich durch die Fristverlängerung keine Steuererklärungen bei den Finanzämtern anhäufen.“

FotoSven Teschke / Lizenz: Creative Commons CC-by-sa-3.0 de

 

Unternehmen zügig sanieren – Insolvenzantragspflicht vorübergehend teilweise ausgesetzt

Nach zähen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner haben sich die Koalitionsfraktionen auf die Novellierung des Insolvenzrechts geeinigt, die heute im Bundestag beschlossen wird. Das Insolvenzrecht wird damit europarechtskonform angepasst und ein neues vorinsolvenzliches Verfahren eingeführt.

Karl-Heinz Brunner, zuständiger Berichterstatter:

„Mit dem Gesetz zur Sanierung- und Insolvenzfortentwicklung wird ein vorinsolvenzliches Verfahren geschaffen, das es Unternehmen ermöglichen wird, sich schneller wieder aufzurappeln. Mit der Einführung dieses Restrukturierungsverfahrens wird zugleich die europäische Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie umgesetzt, die einen sehr flexiblen Restrukturierungsrahmen ermöglicht und damit die Möglichkeit außergerichtlicher Sanierungen deutlich stärkt. Nach dem neuen Gesetz können Unternehmen, wenn sie noch zahlungsfähig sind, im Rahmen des Restrukturierungsverfahrens, die Verhandlungen über den Insolvenzplan mit den Gläubigern eigenständig führen.

Gerade auch wegen der Folgen der Corona-Pandemie geraten immer mehr Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten. Dieses Gesetz schließt die Lücke zwischen dem Bereich der freien, ganz allein auf dem Konsens beruhenden Sanierung der Unternehmen einerseits und einer Sanierung im Insolvenzverfahren andererseits. Außerdem enthält es weitere Regelungen, die die Folgen der Covid-19-Pandemie abwenden oder abfedern soll. So werden wir die Insolvenzantragspflicht erneut bis zum 31. Januar 2021 aussetzen, und zwar für Unternehmen, die berechtigt sind, November- und Dezemberhilfen zu beantragen.

Ebenso hat die SPD-Bundestagsfraktion dafür gesorgt, dass bei der Konzentrierung von Insolvenzgerichten den Forderungen des Bundesrats entsprochen und die entsprechende Regelung in der Insolvenzordnung wieder gestrichen wird.“

 

Wirkung der Mietpreisbremse weiter verbessern

Foto: pixabay.com

Das Kabinett hat die Mietspiegelreform auf den Weg gebracht. Damit kann auch die Wirkung der Mietpreisbremse noch weiter verbessert werden.

Sören Bartol:

„Ich freue mich sehr, dass das Kabinett heute die Mietspiegelreform auf den Weg gebracht hat. Für Kommunen wird es künftig leichter und günstiger, qualifizierte und einfache Mietspiegel zu erstellen und fortzuschreiben.

Dafür haben wir uns in den Koalitionsverhandlungen und auch danach immer wieder eingesetzt. Rechtssichere, transparente und repräsentative Mietspiegel sind eine wichtige Voraussetzung für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und einen funktionierenden Wohnungsmarkt. Denn mit der ortsüblichen Vergleichsmiete werden Mieterhöhungsmöglichkeiten im Bestand und die Höhe der Neuvertragsmiete begrenzt.

Ich bin sehr optimistisch, dass wir mit der Mietspiegelreform auch die Wirkung der Mietpreisbremse noch weiter verbessern werden.“

 

Corona ist eine Störung der Geschäftsgrundlage

Wir stellen jetzt gesetzlich klar, dass Corona eine Störung der Geschäftsgrundlage ist, so dass Gewerbemieter einen Anspruch auf Reduzierung der Mieten haben.

Johannes Fechner:

“Weil Gewerbemieter unverschuldet durch die Geschäftsschließungen Umsatzeinbußen haben, braucht es Rechtssicherheit in der Frage, ob Corona eine Störung der Geschäftsgrundlage ist. Wir stellen jetzt gesetzlich klar, dass Corona eine Störung der Geschäftsgrundlage ist, so dass Gewerbemieter einen Anspruch auf Reduzierung der Mieten haben. Das ist für Einzelhändler und Gastronomen eine ganz wichtige Unterstützung in diesen schwierigen Zeiten.

Untersuchungen haben gezeigt, dass viele Vermieter sich gerade nicht auf Gespräche mit ihren Gewerbemietern eingelassen haben und es deshalb im Einzelhandel und der Gastronomie sonst nicht zur Reduzierung der Miete kommt.”

 

Gute Nachricht für Verbraucherinnen und Verbraucher

Nach langem und massivem Widerstand der Union hat heute das Bundeskabinett den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht für faire Verbraucherverträge beschlossen. 

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, zum Kabinettsbeschluss faire Verbraucherverträge:

„Nach langem und massivem Widerstand der Union hat heute das Bundeskabinett den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht für faire Verbraucherverträge beschlossen. Das ist eine gute Nachricht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Mit den vorgelegten Regelungen werden wir die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken und sie wirksamer vor aufgedrängten Strom- und Gaslieferverträgen am Telefon schützen.

Längere Vertragslaufzeiten von über einem Jahr zum Beispiel bei Handyverträgen knüpfen wir an Bedingungen und machen kürzere Vertragslaufzeiten attraktiver. Kündigungen bei automatischen Vertragsverlängerungen vereinfachen wir, die Kündigungsfrist wird von drei Monaten auf ein Monat reduziert. Der Praxis der Energielieferanten, den Verbraucherinnen und Verbrauchern Verträge am Telefon aufzudrängen, werden wir endlich beenden. Künftig sollen nur noch schriftlich erfolgte Vertragserklärungen für einen Vertrags- oder Lieferantenwechsel wirksam sein.“

 

Impfung schnell und zuverlässig organisieren

Die schnelle Entwicklung des Impfstoffes ist ein Erfolg für unsere Wissenschaft. Wichtig ist, dass jetzt Bund und Länder die Impfung schnell und zuverlässig organisieren.

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Bärbel Bas, anlässlich der Aktuellen Stunde zur Umsetzung der Nationalen Impfstrategie:

“Noch vor Weihnachten wird über die Zulassung des ersten Impfstoffes entschieden. Ich bin zuversichtlich, dass wir wenige Tage später mit dem Impfen beginnen können. Mit der Impfung schützen wir zuerst die Risikogruppen.

Menschen über 80 und Menschen in der Pflege, die diese behandeln und pflegen, werden daher als erste geimpft. Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission und die darauf aufbauende Verordnung des Gesundheitsministers setzen dabei die Vorgaben um, die wir im Dritten Bevölkerungsschutzgesetz gesetzlich festgelegt haben.

Die schnelle Entwicklung des Impfstoffes ist ein Erfolg für unsere Wissenschaft. Wichtig ist, dass jetzt Bund und Länder die Impfung schnell und zuverlässig organisieren. Dann kann die Impfung viele Erkrankungen verhindern.”

 

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13.07.2026 09:38
Zusammen Zukunft schreiben..
Die SPD erarbeitet ein neues Grundsatzprogramm. Mach mit und gestalte mit uns die Zukunft.

Rente ist mehr als Mathematik. Rente ist mehr als Demografie. Rente ist eine entscheidende Frage der Gerechtigkeit.

26.06.2026 13:36
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Wir verteidigen unsere Demokratie - mit Haltung, klaren Argumenten und unseren Werten: Freiheit. Gerechtigkeit. Solidarität. Du willst mehr als zuschauen?

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Am 16.07.2026 haben Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität vorgestellt. Dazu erklärt Jochen Ott, NRWSPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl 2027:

Am 02.07.2026 haben die Vorsitzenden der Berliner Regierungskoalition umfassende Reformpläne vorgestellt, die im Koalitionsausschuss am Tag zuvor geeint wurden. Jochen Ott, NRWSPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl 2027, zu den Berliner Reformplänen.

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