Verlängerung der Abgabefristen für Jahressteuererklärungen

Veröffentlicht am 17.12.2020 in Bundestagsfraktion

Foto: Sven Teschke

Die Koalitionspartner haben sich heute auf eine Fristverschiebung für die Abgabe der Jahressteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 bis zum 31. August 2021 geeinigt.

Lothar Binding, finanzpolitscher Sprecher der SPD-Fraktion;
Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion;

„Die Steuerberaterinnen und Steuerberater leisten in der Corona-Krise einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass die staatliche Hilfe bei den Corona-geschädigten Unternehmen und Selbständigen ankommt. Dabei sollen sie nicht in die Situation kommen, zwischen Corona-Hilfsanträgen einerseits und der fristgerechten Abgabe von Steuererklärungen andererseits entscheiden zu müssen.

Deshalb schlagen die Koalitionsfraktionen vor, im nächsten Steuergesetz die Verlängerung der Abgabefristen für Jahressteuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2019 zu verlängern. Diesen Vorschlag haben die Koalitionsfraktionen heute mit dem Bundesminister der Finanzen abgestimmt. Dabei werden wir sicherstellen, dass es zu keinen ungerechtfertigten Zinsvorteilen in Erstattungsfällen kommt.

Bei den weiteren Beratungen werden wir auch darauf achten, dass eine qualifizierte und kontinuierliche Bearbeitung der Steuererklärungen bei den steuerberatenden Berufen und in den Finanzämtern sichergestellt ist und sich durch die Fristverlängerung keine Steuererklärungen bei den Finanzämtern anhäufen.“

FotoSven Teschke / Lizenz: Creative Commons CC-by-sa-3.0 de

 

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