Wohnungspolitische Bilanz steht und fällt mit dem Baulandmobilisierungsgesetz

Veröffentlicht am 17.12.2020 in Bundespolitik

Foto: pixabay.com

Der heutige Verbändedialog der SPD-Bundestagsfraktion zum Baulandmobilisierungsgesetz hat deutlich gezeigt, dass Fachverbände und Expertinnen und Experten auf eine Novelle des Baugesetzbuches in dieser Legislatur drängen. Dies muss unser Koalitionspartner endlich ernst nehmen und die Verabschiedung des Regierungsentwurfes in seiner jetzigen Form nicht weiter blockieren.

Bernhard Daldrup, baupolitischer Sprecher;
Claudia Tausend, zuständige Berichterstatterin:

„Die Koalition hat die Wohnungsfrage als eine der wichtigsten sozialen Fragen unserer Zeit im Koalitionsvertrag verankert. Zentrale Ziele sind die Schaffung und der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum und die Mobilisierung von Flächen für den Wohnungsbau. Ohne die Baugesetzbuchnovelle kann dieses Ziel nicht erreicht werden. Mit ihr steht und fällt die wohnungspolitische Bilanz dieser Bundesregierung.

Auf Grundlage der Empfehlungen der Expertenkommission für ‚Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik‘ hat das das Kabinett am 4. November einen Gesetzentwurf verabschiedet, der heute im Plenum hätte behandelt werden sollen. Allerdings blockierte die CDU/CSU-Fraktion die Debatte in der Vorweihnachtszeit, entgegen der vorgeschlagenen Zeitplanung ihres Ministers. Die SPD-Bundestagsfraktion lud daher heute zu einem Verbändedialog zum Baulandmobilisierungsgesetz ein. Die Debatte hat eindeutig gezeigt, dass die Fachverbände eine zeitnahe Novelle des Baugesetzbuches und zügige Beratung und Beschlussfassung im Bundestag wollen.

Eine Verzögerung des parlamentarischen Verfahrens durch die CDU/CSU-Fraktion entbehrt jeder/einer sachlichen Grundlage. Kaum ein Gesetz ist so intensiv vorbereitet und breit abgestimmt. Sowohl Bundesländer als auch Fachverbände waren in die Genese des Regierungsentwurfes eingebunden – sei es auf dem Wohngipfel im Kanzleramt 2018 oder in der Baulandkommission, auf deren Arbeit und Handlungsempfehlungen der Gesetzesentwurf basiert.

Wir fordern, dass das Gesetz in der zweiten Kalenderwoche 2021 in erster Lesung in den Bundestag eingebracht wird. Die Zeit drängt und das Thema ist zu bedeutend, als dass es von der Union immer wieder auf das Abstellgleis geschoben wird.“

 

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