Bundestagsfraktion
Zehn Jahre nach dem Super-Gau in Fukushima wird deutlich, dass der Atomausstieg in Deutschland die energiewirtschaftlich richtige Entscheidung war. Es gingen 2011 nicht „die Lichter aus“, wie prophezeit wurde, sondern Deutschland ist nach wie vor Stromexporteur und der Anteil der erneuerbaren Energien in Deutschland betrug 2020 insgesamt 45 Prozent.
Mathias Miersch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender;
Carsten Träger, umweltpolitischer Sprecher;
Nina Scheer, zuständige Berichterstatterin:
„Der im Jahr 2000 unter Rot-Grün beschlossene Atomausstieg hatte über viele Jahre Bestand und wurde auch als verfassungskonform bestätigt. Mit der 2010 beschlossenen Laufzeitverlängerung verwarf die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung diesen Energiewende-Weg, um wenige Monate später nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima erneut den Atomausstieg in Deutschland zu beschließen. Inzwischen sind elf Atomkraftwerke abgeschaltet worden, bis Ende dieses Jahres werden drei weitere und im nächsten Jahr die letzten drei Atomkraftwerke für immer heruntergefahren.
Heute zeigt sich, dass dieser Schritt richtig und konsequent war: Deutschland hat massiv in den Ausbau der Erneuerbaren Energien und ihrer Infrastruktur investiert und parallel zum Atomausstieg mit der Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle begonnen. Die von einigen propagierte Renaissance der Atomenergie als Lösung der Klimakrise ist ein Irrweg.
Von vielen Reaktoren geht schon aufgrund ihres Durchschnittsalters von über 30 Jahren ein erhebliches Risiko aus. Hinzu kommen neuartige Restrisiken und Bedrohungen für Mensch und Umwelt sowie die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle. AKWs sind längst unwirtschaftlich und waren dies auch in der Vergangenheit, da die realen Kosten immer politisch aufgefangen wurden. Bei den Stromerzeugungskosten liegen sie seit Jahren deutlich über Wind und Sonne. Dies gilt im Übrigen auch für die immer wieder vermeintlich als kostengünstig angepriesenen kleinen modularen Reaktoren. Atomkraft kann die Klimakrise nicht lösen.
Investitionen in Atomenergie dürfen nicht länger zukunftsfähige Investitionen in die Energiewende, erneuerbare Energien und Speichertechnologien verhindern.“
Zwei Jahre nach Beschluss der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung lädt Bundesministerin Julia Klöckner zum 2. Nationalen Dialogforum im Rahmen der Strategie ein. Die SPD-Bundestagsfraktion wünscht sich mehr Tempo und fordert weitergehende Maßnahmen, um die Menge der Lebensmittelabfälle deutlich zu reduzieren.
Ursula Schulte, ernährungspolitische Sprecherin:
„Essen gehört auf den Teller und nicht in den Abfall. Dennoch werden in Deutschland jedes Jahr mindestens zwölf Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen. Die Zahl ist nicht nur Ausdruck mangelnder Wertschätzung für unser Essen. Sie steht auch für eine enorme Verschwendung von Ressourcen, die Umwelt und Klima belastet. So werden etwa vier Prozent unserer jährlichen Treibhausgasemissionen durch Lebensmittelverschwendung verursacht.
Die Bundesregierung hat sich dazu verpflichtet, die Lebensmittelverluste bis 2030 zu halbieren. Dafür kommt die 2019 beschlossene Nationale Strategie jedoch viel zu langsam voran. Wir brauchen mehr Tempo bei der Umsetzung. Darüber hinaus sind weitere entschlossene Schritte notwendig. Wir müssen Lebensmittelretterinnen und Lebensmittelrettern die Arbeit erleichtern, das Mindesthaltbarkeitsdatum reformieren und ein gesetzliches Wegwerfverbot für Handel und Produktion auf den Weg bringen. Zudem gehört unlauteren Handelspraktiken, die den Verderb großer Mengen von Lebensmitteln einkalkulieren, endlich ein Riegel vorgeschoben.“
Die Corona-Pandemie hat bestehende Ungleichheiten in unserer Gesellschaft verstärkt. Das gilt für Einkommen, Armutsrisiko und Geschlechterverhältnisse.
Katja Mast, stellvertretende Vorsitzende:
„Die Corona-Pandemie hat bestehende Ungleichheiten in unserer Gesellschaft verstärkt. Das gilt für Einkommen, Armutsrisiko und Geschlechterverhältnisse. Daraus darf keine dauerhafte Bedrohung für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land werden. Neben Maßnahmen wie dem Kurzarbeitergeld, dem Kinderbonus oder den Sozialschutzpaketen brauchen wir in Zukunft beispielsweise einen Mindestlohn von mindestens 12 Euro, damit jeder von seiner Arbeit leben kann. Zu einem zukunftsfähigen Land gehört für uns außerdem ein Sozialstaat als Partner – mit starken sozialen Rechten, einem Bürgergeld und der sozialdemokratischen Kindergrundsicherung.“
Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:
„Die Umsetzung von gleichwertigen Lebensverhältnissen geht einher mit einer besseren Infrastruktur, Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum und der Ansiedlung von Unternehmen. Hierfür benötigen wir starke, gestaltungsfähige und finanziell solide ausgestatteten Kommunen. Denn vor allem durch ihre Investitionen vor Ort sichern sie Arbeitsplätze und sorgen für eine moderne Daseinsvorsorge. Nur so können wir Armut wirklich flächendeckend bekämpfen, in dem wir durch zukunftsfähige Investitionen der Kommunen die Arbeitsplätze und das Bildungsangebot in den Regionen sichern.“
Der Equal Pay Day, der in diesem Jahr auf den 10. März fällt, markiert die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Für das gleiche Gehalt wie das der Männer müssten Frauen 69 Tage länger arbeiten. Die Lohnlücke liegt bei 19 Prozent. Für die SPD-Bundestagfraktion ist klar: Das sind 19 Prozent zu viel. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss selbstverständlich sein.
Sönke Rix, frauenpolitischer Sprecher;
Leni Breymaier, zuständige Berichterstatterin:
„Auf dem Weg zur Entgeltgleichheit ist die SPD-Bundestagsfraktion bereits wichtige Schritte gegangen. Dazu gehört das Entgelttransparenzgesetz, die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Aufwertung sozialer Berufe und verbindliche Vorgaben für mehr Frauen in Führungspositionen. Es müssen aber weitere Schritte folgen.
Wir wollen, dass soziale Berufe die Anerkennung erhalten, die sie verdienen. Daher haben wir im Koalitionsvertrag durchgesetzt, die Arbeitsbedingungen in der Altenpflege zu verbessern. Dazu braucht es einen flächendeckenden Tarifvertrag. Damit wird die gesamte Pflegebranche aufgewertet, die höchste Anforderungen stellt und in der vor allem Frauen beschäftigt sind.
Wir kritisieren, dass ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag, der die Arbeitsbedingungen in den Pflegeberufen massiv verbessert hätte, am Widerstand privater Arbeitgeber und von Teilen der Wohlfahrtsverbände und Kirchen gescheitert ist. Wir appellieren an alle Beteiligten, sich weiterhin für einen solchen Tarifvertrag einzusetzen. Wir halten eine stärkere Tarifbindung für unerlässlich, um die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern zu verkleinern.
Auch beim Entgelttransparenzgesetz wollen wir nachlegen. Wir wollen ein Verbandsklagerecht einführen, damit Frauen, die von Lohndiskriminierung betroffen sind, nicht allein gegen ihre Arbeitgeber vor Gericht ziehen müssen.
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit muss Realität werden. Unser Ziel: Null Prozent Lohnunterschied. Hierfür setzen wir uns mit aller Kraft ein – so lange, bis der Equal Pay Day auf den Jahresanfang fällt.“
Ich freue mich über den Vorschlag von Hubertus Heil und Olaf Scholz. Eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro macht für viele Menschen einen merkbaren Unterschied.
Kerstin Tack:
„Ich freue mich über den Vorschlag von Hubertus Heil und Olaf Scholz. Eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro macht für viele Menschen einen merkbaren Unterschied. Jeder Vierte arbeitet in Deutschland in Bereichen, in denen Mindestlohn gezahlt wird. Der Niedriglohnanteil ist bei Frauen doppelt so hoch wie bei Männern. Es ist also auch ein Schritt, um die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern zu schließen. Der Mindestlohn in seiner derzeitigen Höhe erreicht im europäischen Vergleich nur einen der hinteren Plätze, wenn man ihn ins Verhältnis zum Medianlohn setzt. Wir brauchen eine Erhöhung, um hier mithalten zu können. Das weiß auch der Koalitionspartner.
Die Mindestlohnkommission hat sich bewährt und soll auch weiterhin den Mindestlohn festlegen. Doch die Kriterien, die Grundlage für ihre Entscheidungen sind, werden erweitert. So schützt der Mindestlohn auch in Zukunft besser vor Armut. Es hat sich gezeigt: Der Mindestlohn vernichtet keine Arbeitsplätze – ganz im Gegenteil.
Mehr Tarifbindung sorgt für bessere Arbeitsbedingungen. Das ist kein Geheimnis. Dennoch ist die Entwicklung rückläufig. Mit einem Tariftreuegesetz und weiteren Angeboten für Arbeitgeber erhöhen wir die Attraktivität von Tarifverträgen.“
Als Konsequenz aus der Maskenaffäre fordert die SPD-Bundestagsfraktion umfangreiche gesetzliche Verschärfungen in den Bereichen Lobbyregister, Transparenzregeln, Strafrecht und Parteienfinanzierung.
Matthias Bartke, Sprecher der AG Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung:
„Nach den Ankündigungen von CDU und CSU, welche Konsequenzen sie aus der Unions-Maskenaffäre ziehen will, werden wir noch in dieser Woche mit folgenden Vorschlägen in die Gespräche mit dem Koalitionspartner gehen. Nur so können wir dem fatalen Eindruck entgegenwirken, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages käuflich wären. Unser Koalitionspartner ist gut beraten, wenn er unsere Vorschläge nicht länger zu blockiert.
Änderung des StGB
1. Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit (§ 108e StGB) soll künftig nicht mehr als Vergehen sondern als Verbrechen eingestuft werden. Die Mindeststrafe soll also auf ein Jahr Freiheitsstrafe erhöht werden.
Änderungen des Abgeordnetengesetzes (AbgG) und der Verhaltensregeln
2. Abgeordnete sollen künftig auch den Umfang ihrer Nebentätigkeiten angeben, nämlich wie viele Stunden diese Nebentätigkeiten im Monat oder im Jahr in Anspruch nehmen. Damit soll offengelegt werden, ob das Mandat immer noch im Mittelpunkt der Arbeit der jeweiligen Abgeordneten nach § 44a Abs. 1 AbgG steht.
3. Aktienoptionen sollen künftig anzeige- und veröffentlichungspflichtig werden und zwar unabhängig von der Frage, ob sie einen bezifferbaren Wert haben.
4. Abgeordnete sollen Unternehmensbeteiligungen bei Kapital- und Personengesellschaften künftig bereits ab fünf Prozent der Stimmrechte anzeigen müssen. Bislang gilt die Anzeigepflicht erst ab 25 Prozent Unternehmensbeteiligung.
5. Auch Einkünfte aus Unternehmensbeteiligungen (z.B. Dividenden) sollen anzeige- und veröffentlichungspflichtig werden.
6. Entgeltliche Lobbytätigkeiten neben dem Mandat wie beispielsweise die Politikberatung in Lobbyagenturen oder Unternehmen sollen verboten werden.
7. Für Mandatsträger soll ein Annahmeverbot für Spenden gelten.
8. Nebeneinkünfte von Abgeordneten sollen betragsgenau (auf Euro und Cent) veröffentlicht werden.
Parteispenden und Lobbyregister
9. Für Parteispenden soll es künftig eine jährliche Höchstgrenze von 100.000 Euro pro Spender gelten. Die Veröffentlichungspflicht von Parteispenden soll von 10.000 Euro auf 2.000 Euro gesenkt werden. Zudem sollen wir Sponsoring im Parteiengesetz regeln.
10. Bei Gesetzgebungsvorhaben soll die Bundesregierung immer die Treffen von Lobbyisten in Bundesministerien und deren Stellungnahmen oder Forderungspapiere veröffentlichen (exekutiver Fußabdruck).“
Zum Internationalen Weltfrauentag fordert die SPD-Bundestagsfraktion mehr Engagement im Kampf gegen Gewalt, die sich gegen Frauen mit Behinderungen richtet. Viel wurde schon erreicht, doch noch immer werden viele Frauen zu Opfern.
Angelika Glöckner, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen
„Der Internationale Weltfrauentag ist ein wichtiger Gedenktag und gibt Anlass, Missstände anzusprechen. Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben von Gewalt betroffen. Noch erschreckender sind die Zahlen bei Gewalttaten gegenüber Frauen mit Behinderungen: Etwa die Hälfte wird Opfer von sexualisierter Gewalt. Körperliche und psychische Gewalt erfahren sie fast doppelt so häufig wie nichtbehinderte Frauen. Dagegen werden wir vorgehen.
Ein wichtiger Baustein für besseren Schutz ist das Teilhabestärkungsgesetz. Wir führen eine Gewaltschutzregelung ein, die Leistungserbringer von Reha- und Teilhabeleistungen verpflichtet geeignete Maßnahmen treffen, um den Schutz vor Gewalt, insbesondere für Frauen, zu gewährleisten. Gleichzeitig erfüllen wir damit die Verpflichtung aus Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention. Dieser besagt, dass Menschen mit Behinderungen vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu schützen sind. Dabei wird dem Schutz von Frauen mit Behinderung ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Mit dieser Gewaltschutzregelung im Teilhabestärkungsgesetz setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt zum Schutz von Frauen mit Behinderung um.“
SPD-Fraktionsvizin Katja Mast schließt sich der Forderung der Minister Olaf Scholz und Hubertus Heil, den Mindestlohn auf mindestens 12 Euro zu erhöhen.
„Arbeiten zu Hungerlöhnen passt nicht zu unserer sozialen Marktwirtschaft – deshalb hat die SPD den Mindestlohn erkämpft. Es geht um die Frage, wieviel Respekt unsere Gesellschaft Arbeit entgegen bringt. Das gilt vor allem in der Corona-Krise, denn geringe Einkommen leiden besonders.
Gerade auch wer echte Gleichstellung will, muss für einen höheren Mindestlohn sorgen. Denn es sind vor allem Frauen, die für geringe Löhne schuften. Die SPD-Fraktion will den Respekt-Boost für Deutschland. Das geht erstens mit einem Mindestlohn von mindestens 12 Euro und zweitens durch klug ausgehandelte Tarifverträge. Wir brauchen eine Förderung von Tarifbindung. Das bundesweite Tariftreuegesetz bestellt das Feld dafür.“