Bundestagsfraktion
Heute hat das Bundeskabinett vereinfachte Förderkriterien und höhere Prämien für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen. Die SPD-Fraktion begrüßt diese Änderungen und sieht darin deutliche Verbesserungen im Kampf gegen die Krise auf dem Ausbildungsmarkt.
Yasmin Fahimi, zuständige Berichterstatterin:
„Die Zahlen sind alarmierend: Bis September 2020 haben 467.500 junge Menschen weniger eine duale Ausbildung begonnen als noch im Jahr davor. Erschwerend kommt dazu, dass die Berufsorientierung derzeit nicht wie üblich durch Betriebspraktika oder den Besuch von Ausbildungsmessen erfolgen kann. Die Lage ist also ernst.
Deshalb begrüßt die SPD-Bundestagsfraktion ausdrücklich die Initiative von Arbeitsminister Hubertus Heil, die Prämien für den Erhalt bzw. die Erhöhung des Ausbildungsniveaus auf 4.000 beziehungsweise 6.000 Euro pro Ausbildungsplatz zu verdoppeln. Und zukünftig wird auch die Bezuschussung der Ausbildervergütung möglich sein.
Damit die konkreten Hilfen auch schnell bei den Betrieben ankommen, wurden zusätzlich die Förderkriterien zur ‚Corona-Betroffenheit‘ spürbar erleichtert. So sind auch mehr Betriebe anspruchsberechtigt, nämlich alle mit bis zu 499 Beschäftigten. Alle Fördermaßnahmen gelten für das Ausbildungsjahr 2021/2022 und sind damit noch einmal verlängert worden.
Erfreut nehmen wir zur Kenntnis, dass Bundesministerin Karliczek wichtige Hinweise der SPD-Bundestagsfraktion aufgenommen hat: Bei der Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung ist auch endlich der Stammbetrieb antragsberechtigt. Wichtig ist darüber hinaus der Zuschuss zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungen, denn viele Auszubildende konnten nur unter erschwerten Bedingungen lernen.
Wir stellen damit die erforderlichen Weichen und sorgen für freie Fahrt. Die Wirtschaft ist jetzt aufgefordert, auf den Zug aufzuspringen. Denn klar ist auch: Die Arbeitgeber selbst sind in der Verantwortung, aus einer akuten Ausbildungskrise keine Fachkräftekrise auf Dauer werden zu lassen.“
Es ist richtig, dass der Bundesgesundheitsminister der fachlichen Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts gefolgt ist und die Impfungen mit AstraZeneca bis auf weiteres ausgesetzt hat.
Sabine Dittmar:
„Vertrauen in die Wirksamkeit und Sicherheit ist beim Impfen das Wichtigste. Es ist daher richtig, dass der Bundesgesundheitsminister der fachlichen Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts gefolgt ist und die Impfungen mit AstraZeneca bis auf weiteres ausgesetzt hat. Schließlich ist das Institut in Deutschland zuständig für die Bewertung der Sicherheit von Impfstoffen.
Ich erwarte allerdings vom Bundesgesundheitsminister Spahn in der morgigen Sondersitzung des Gesundheitsausschusses eine detaillierte Auskunft darüber, welche Daten und Fakten vorliegen, die zur neuen Bewertung und im Rahmen der Risikoabwägung zum vorläufigen Impfstopp geführt haben.
PEI und EMA müssen zudem einwandfrei klären, ob die Häufung der äußert seltenen Hirnvenen-Thrombosen im direkten Zusammenhang mit der Impfung stehen. Wenn die Auswertung der Fälle ergibt, dass der Impfstoff von AstraZeneca nur für bestimmte Personengruppen in Frage kommt oder in bestimmten Fällen nicht verabreicht werden sollte, so muss dies entsprechend berücksichtigt oder mit einem Warnhinweis versehen werden.
In den bisherigen Studien hat sich AstraZeneca als äußerst wirkungsvoller Impfstoff gegen schwere und tödliche Krankheitsverläufe gezeigt. Ich hoffe daher, dass wir in wenigen Tagen Klarheit haben und dass wir das Impfen mit AstraZeneca dann wieder aufnehmen können.“
Die Vorjahresschätzung des Umweltbundesamtes zu den Treibhausgasemissionen zeigt: Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung wirkt. Wider alle Erwartungen wurden die Klimaziele 2020 erreicht. Die geforderte Minderung der Emissionen um 40 Prozent gegenüber 1990 wurde übertroffen. Das trifft auch für den Verkehrsbereich zu, der die geforderten Einsparungen etwa vier Millionen Tonnen übertroffen hat.
Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin:
„Der starke Rückgang des Personen- und Güterverkehrs gegenüber dem Vorjahr hat dazu geführt, dass die Sektorziele erreicht wurden. Es steht jedoch außer Frage, dass ein relevanter Teil der Minderung auf die Pandemie zurückzuführen ist. Hier hat schon die Mineralölstatistik im ersten Halbjahr 2020 gezeigt, dass der Benzinverbrauch um über 13 Prozent und der Dieselverbrauch um fast zehn Prozent eingebrochen sind. Diese Entwicklung dürfte sich mindestens fortgesetzt haben. Ohne die Pandemie hätte der Verkehr es also nicht geschafft, seine Ziele zu erreichen.
Wenn sich die Situation auf Straße, Schiene und Wasserwegen nach der Pandemie wieder normalisiert, wird auch der CO2-Ausstoß im Verkehrsbereich wieder steigen. Daher müssen wir unsere Anstrengungen gerade im Verkehrsbereich noch verstärken.“
Erstmals greifen die Regelungen aus dem Klimaschutzgesetz, für das die SPD-Fraktion im Bundestag lange und erfolgreich gekämpft hat: Die Bundesregierung legt verbindlich Rechenschaft über ihre Klimaschutzpolitik ab. Deutschland erreicht sein Klimaziel 2020.
Sören Bartol, stellvertretender Fraktionsvorsitzender;
Matthias Miersch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
„Unsere klimapolitischen Maßnahmen wirken. Im Verkehr haben wir einen beispiellosen Hochlauf der Elektromobilität erreicht. In der Industrie entfalten die Maßnahmen des Konjunkturpakets ihre Wirkung bei der Minderung der Treibhausgase, so dass wir wettbewerbsfähig und zukunftsfest aus der Krise herauskommen.
Im Energiesektor haben unsere gesetzgeberischen Maßnahmen schnelle Fortschritte gebracht: Der Kohleausstieg hat die Emissionen deutlich gesenkt. Bei den erneuerbaren Energien hat die Aufhebung des Solardeckels 2020 zu einem großen Schub geführt; auch der von uns eingeführte umlagebefreite Eigenverbrauch lässt einen weiteren Schub für die Solarenergie im kommenden Jahr erwarten. Trotzdem brauchen wir bei den Erneuerbaren Energien noch ehrgeizigere verpflichtende Ziele aller politischen Ebenen und verlässliche Ausbaupfade.
Beim Ausbau der Infrastruktur für die E-Mobilität versagen die unionsgeführten Ressorts. Wir erwarten noch in diesem Quartal Verordnungen und Gesetze zum Aufbau der Schnellladeinfrastruktur und zum häuslichen netzkompatiblen Laden von den Ministern. Der Bundesverkehrsminister hat es versäumt Strategien für den Güterverkehr zu entwickeln. Wir müssen dafür sorgen, dass Güter von der Straße auf die Schiene kommen.
Die Union blockiert weiterhin die Umlage des CO2-Preises: der CO2-Preis im Gebäudesektor sollte gerade Investitionen in die energetische Gebäudesanierung lenken; über diese entscheidet aber der Vermieter. Wenn der CO2-Preis einfach von Vermietern an die Mieterinnen und Mieter durchgereicht wird, kann er keine klimapolitische Lenkungswirkung entfalten.
Natürlich hat die Corona-Pandemie zum Erreichen des Klimaziels beigetragen. Auch die kommende Überprüfung der Treibhausgasdaten im nächsten Jahr wird noch von der Pandemie geprägt sein. Es gibt deshalb keinen Grund sich auszuruhen, sondern bedarf weiterer Treibhausgasminderung auf europäischer und nationaler Ebene, um den Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht zu werden. Im Lichte der noch ausstehenden europäischen Entscheidungen werden aber auch wir unsere nationalen Ziele verschärfen müssen.
Entscheidend für die Bekämpfung des Klimawandels werden dabei nicht die Ziele für die kommenden Jahrzehnte, sondern konkrete Maßnahmen in den nächsten Jahren sein.“
Unlautere Handelsbedingungen in der Lebensmittellieferkette müssen ohne Wenn und Aber verboten werden. Darüber gab es zunächst auch Einigkeit mit der Union. Doch nun droht ein konsequentes Verbot im Rahmen der Umsetzung der UTP-Richtlinie am Widerstand des CDU-Wirtschaftsflügels zu scheitern.
Johann Saathoff, zuständiger Berichterstatter:
„Wir brauchen ein Verbot aller in der sogenannten Grauen Liste der UTP-Richtlinie aufgeführten Handelspraktiken. So sollte der Handel etwa von Erzeugern und Zulieferern keine Gebühr mehr dafür verlangen dürfen, dass er ihre Produkte in seinen Läden anbietet. Bisher führt die Abhängigkeit der Zulieferer vom Handel dazu, dass sie solche Vertragsbedingungen akzeptieren müssen, damit ihre Ware überhaupt in den Handel kommt.“
Ursula Schulte, ernährungspolitische Sprecherin:
„Ein wirksames Verbot unfairer Handelsbedingungen muss zudem über die Graue Liste hinausgehen. Die Verbotsliste muss offengehalten werden. Denn angesichts der Marktmacht der großen vier Lebensmitteleinzelhändler ist mit großer Kreativität zu rechnen: Es werden neue Wege und Vertragsbedingungen gefunden werden, die das Ungleichgewicht zu Lasten der vorgelagerten Lebensmittellieferkette bis hin zu den Landwirten ausnutzen.
Die UTP-Richtlinie muss bis Mai 2021 umgesetzt werden. Die Position der SPD-Fraktion ist klar, unsere Forderungen liegen seit Monaten vor. Doch unklar ist immer noch, wo CDU und CSU stehen, wenn es um den Schutz von Landwirten, Lebensmittelhandwerk und kleinen Lieferanten vor unfairen Handelsbedingungen geht.“
Mit dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) werden die ersten gesetzgeberischen Konsequenzen aus dem Wirecard-Skandal gezogen. In der heutigen öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags wurde deutlich, dass die zahlreichen vorgesehenen Maßnahmen die Aufsicht stärken und die Qualität der Wirtschaftsprüfungen weiter erhöhen werden.
Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher;
Cansel Kiziltepe, zuständige Berichterstatterin:
„Im Mittelpunkt der Anhörung standen die Regelungen des FISG zur Verbesserung der Abschlussprüfung. Die vorgeschlagene Abschaffung der Haftungshöchstgrenzen für Abschlussprüfer bei grober Fahrlässigkeit wurde von verschiedenen Sachverständigen unterstützt. Eine Verwässerung dieser Ausweitung der Abschlussprüferhaftung wäre fatal.
Der Gesetzentwurf hat insbesondere bei der Verkürzung der Rotation der Abschlussprüfer auf maximal zehn Jahre sowie bei der Anhebung der Haftungsgrenzen auf bis zu 16 Millionen Euro viel Zustimmung in der Anhörung erhalten. Durch diese Maßnahmen gleichen wir die Abschlussprüferhaftung an die in anderen Staaten geltenden Standards an.
Die Anhörung zeigte, dass wir dringend mehr Transparenz und schärfere Compliance-Regeln bei der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) brauchen. Hier sind gesetzliche Regelungen notwendig. Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich Bundeswirtschaftsminister Altmaier bisher gegen diese Reformen gewehrt hat. Die Unionsfraktion hat hier Handlungsbereitschaft signalisiert, was wir sehr begrüßen.
Die Zweifel am zweistufigen Verfahren der Bilanzkontrolle konnten durch die Anhörung nicht ausgeräumt werden. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir intensiv über die Ausgestaltung der Bilanzkontrolle diskutieren. Mit einer Übernahme durch die BaFin und die Umstellung auf ein einstufiges Verfahren könnte die Bilanzkontrolle mit mehr Biss ausgestattet werden.“
Im Rahmen eines Tarifvertrags mit der Talanx-Gruppe hat Ver.di eine attraktive betriebliche Altersversorgung geschaffen. Es ist der erste Tarifvertrag, der die seit 2018 geltenden neuen Möglichkeiten des Sozialpartnermodells nutzt.
Ralf Kapschack, zuständiger Berichterstatter:
„Ich bin froh, dass jetzt endlich eine erste Vereinbarung vorliegt. Ver.di hat es hinbekommen, die Chancen zu nutzen und gleichzeitig die Risiken für die Beschäftigten so gering wie möglich zu halten. Das zeigt, es geht! Ich hoffe, dass sich andere Gewerkschaften und Unternehmen daran ein Beispiel nehmen. Denn betriebliche, tarifvertraglich abgesicherte Altersversorgung ist eine gute Ergänzung zur gesetzlichen Rente.
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde ein neuer Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung geschaffen: die reine Beitragszusage. Eine reine Beitragszusage ist nur auf der Grundlage eines Tarifvertrages möglich.“
Zum heutigen Wahlausgang im Südwesten erklärt der Vorsitzende der NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion und Minden-Lübbecker SPD-Bundestagsabgeordnete Achim Post:
„Die Gewinner des Wahltages im Südwesten heißen Malu Dreyer und Winfried Kretschmann, der Verlierer kommt aus NRW: Armin Laschet. Ohne Linie und ohne Schwung taumelt der CDU-Parteivorsitzende schon im März ziemlich angeschlagen ins Super-Wahljahr 2021.“