Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen bekämpfen

Veröffentlicht am 08.03.2021 in Bundestagsfraktion

Zum Internationalen Weltfrauentag fordert die SPD-Bundestagsfraktion mehr Engagement im Kampf gegen Gewalt, die sich gegen Frauen mit Behinderungen richtet. Viel wurde schon erreicht, doch noch immer werden viele Frauen zu Opfern.

Angelika Glöckner, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen

„Der Internationale Weltfrauentag ist ein wichtiger Gedenktag und gibt Anlass, Missstände anzusprechen. Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben von Gewalt betroffen. Noch erschreckender sind die Zahlen bei Gewalttaten gegenüber Frauen mit Behinderungen: Etwa die Hälfte wird Opfer von sexualisierter Gewalt. Körperliche und psychische Gewalt erfahren sie fast doppelt so häufig wie nichtbehinderte Frauen. Dagegen werden wir vorgehen.

Ein wichtiger Baustein für besseren Schutz ist das Teilhabestärkungsgesetz. Wir führen eine Gewaltschutzregelung ein, die Leistungserbringer von Reha- und Teilhabeleistungen verpflichtet geeignete Maßnahmen treffen, um den Schutz vor Gewalt, insbesondere für Frauen, zu gewährleisten. Gleichzeitig erfüllen wir damit die Verpflichtung aus Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention. Dieser besagt, dass Menschen mit Behinderungen vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu schützen sind. Dabei wird dem Schutz von Frauen mit Behinderung ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Mit dieser Gewaltschutzregelung im Teilhabestärkungsgesetz setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt zum Schutz von Frauen mit Behinderung um.“

 

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