Bundespolitik
Immer weniger Handwerksbetriebe zahlen Tariflohn, gerade noch 30 Prozent der Arbeitsverträge sind tarifvertraglich geregelt. Das müssen wir ändern. Die Rückkehr zu einer stärkeren Tarifbindung ist für uns ein zentraler Baustein in einem ganzen Bündel von Maßnahmen, mit dem wir die Attraktivität des Handwerks für Auszubildende und Fachkräfte steigern. Den Auftakt machen die Beratungen über die Rückkehr zur Meisterpflicht in bestimmten Gewerken, für die nach der Sommerpause ein erster Gesetzentwurf vorliegen soll. Darüber hinaus werden wir das Meister-Bafög ausbauen, Gebühren für bestandene Meisterprüfungen erlassen und eine Mindestausbildungsvergütung einführen.
Der Weg zur Wahl der neuen Parteiführung ist jetzt klar: Die SPD könnte künftig von einer Doppelspitze geführt werden – gemeinsam von einer Frau und einem Mann. Und die Mitglieder entscheiden. „Wir wagen Neues und ich bin sicher, am Ende dieses Auswahlverfahrens wird jeder sehen: Die SPD ist quicklebendig“, sagte die kommissarische SPD-Vorsitzende Malu Dreyer.
Der Parteivorstand hat beschlossen, dass an der Spitze der Partei künftig auch eine Doppelspitze stehen kann. Die neue Parteiführung soll nach einer Mitgliederbefragung auf dem Bundesparteitag Anfang Dezember gewählt werden.
„Wir haben uns für die Möglichkeit der Doppelspitze klar entschieden. Wir wissen, dass das „kein Allheilmittel ist, aber die SPD braucht Kraft“, sagte die kommissarische SPD-Chefin.
Erstmals in der deutschen Parteiengeschichte können sich Teams für den Parteivorsitz bewerben. „Wir ermutigen ausdrücklich dazu“, sagte der kommissarische SPD-Chef Thorsten Schäfer-Gümbel. Einzelkandidaturen werde es aber auch geben können.
Das Bundeskabinett hat heute die Grundsteuerreform auf den Weg gebracht. Dies ist ein wichtiger Etappenschritt, um die Grundsteuereinnahmen von etwa 15 Milliarden Euro im Jahr für die Kommunen auch weiterhin sicherzustellen. Die Berechnung der Grundsteuer wird sich auf Bundesebene weiterhin am Wert der Grundstücke orientieren. Mit dem wertabhängigen Modell von Bundesfinanzminister Olaf Scholz wird die Grundsteuer einfacher, gerechter und zukunftsfähig. Mit dem Kabinettsbeschluss nimmt die Reform der Grundsteuer eine wichtige Hürde, allerdings stehen uns absehbar noch schwierige Verhandlungen insbesondere über die geplanten Grundgesetzänderungen bevor.
Der Referentenentwurf zur Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sieht vor, Autofahrern mit dem Führerschein der Klasse B künftig den Zugang zum Motorradfahren zu erleichtern. Sowohl die bislang vorgeschriebene Ausbildung, als auch theoretische und praktische Prüfung sollen demnach entfallen. Eine 90-minütige Theorieeinheit sowie sechs praktische Fahrstunden sollen gemäß Entwurf ausreichen, um ein Kraftrad der Klasse A1 zu führen. Diese Krafträder können auf Höchstgeschwindigkeit von über 100 km/h beschleunigen.
Baureife Grundstücke, die aber nicht bebaut werden, obwohl es sinnvoll wäre? Das muss nicht sein, sagt Bernhard Daldrup von der SPD-Bundestagsfraktion. Helfen soll den Kommunen künftig die sogenannte “Grundsteuer C”.
“Wir helfen den Städten und Gemeinden, Wohnraum zu schaffen und gegen Grundstücksspekulationen vorzugehen. Mit der Reform der Grundsteuer werden wir eine sogenannte Grundsteuer C einführen, die auf unbebaute, aber bebaubare Grundstücke erhoben werden kann. Wir wollen den Kommunen damit die Möglichkeit geben, Bauland zu mobilisieren, ihre Baulücken leichter zu schließen, Spekulationen entgegenzuwirken und eine gute Stadtentwicklung zu betreiben.
In vielen Kommunen werden baureife Grundstücke aus unterschiedlichen Gründen, häufig zu spekulativen Zwecken, nicht bebaut, obwohl es sinnvoll wäre. Sowohl der Flächenverbrauch als auch die bessere Ausnutzung der Infrastruktur sprechen dafür, dem entgegenzuwirken. Bebaubare Grundstücke in Gebieten mit hohem Wohnungsbedarf sollten nicht ohne gute Gründe ungenutzt bleiben.
Mit der Grundsteuer C können Städte und Gemeinden solche baureifen, aber unbebauten Grundstücke mit einem höheren Steuersatz belegen. Jede Kommune kann selber entscheiden, ob sie von der Grundsteuer C Gebrauch macht. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass die Grundsteuer C als wichtiges stadtplanerisches Instrument allen Kommunen in Deutschland zur Verfügung steht.”
Die Verhandlungen zur Einführung einer europäischen Finanztransaktionssteuer kommen voran. Die ersten Vorschläge zur Verteilung der Steuereinnahmen bieten auch kleineren Staaten Anreize zur Einführung der Steuer.
Cansel Kiziltepe, zuständige Berichterstatterin:
„Es sind ermutigende Signale, die wir aus den Verhandlungen empfangen haben. Die Vorschläge zur Verteilung der Steuereinnahmen aus der Finanztransaktionssteuer zeigen, dass es trotz aller Schwierigkeiten Fortschritte gibt. Ein erfolgreicher Abschluss der Verhandlung bis Jahresende erscheint nun in Reichweite.
Mit ihrem gemeinsamen Vorschlag gewährleisten Bundesfinanzminister Olaf Scholz und der französische Finanzminister Bruno Le Maire, dass sich die Einführung der Steuer auch für kleinere Staaten wie Slowenien oder die Slowakei lohnt. Darüber hinaus kann die nun vorgeschlagene Regelung einen Anreiz für weitere Staaten bilden, sich der verstärkten Zusammenarbeit anzuschließen.
Wir befürworten die nun angestrebte Einführung einer Finanztransaktionssteuer nach französischem Vorbild im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit. Dies sollte jedoch nur der erste Schritt zu einer umfassenden Besteuerung der Finanzaktivitäten in der gesamten Europäischen Union sein.“
Höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen machen den Pflegeberuf speziell für junge Menschen attraktiver. Damit gewinnen wir die dringend benötigen Fachkräfte für eine menschenwürdige Pflege.
Karl Lauterbach, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion:
„Das Pflegelöhneverbesserungsgesetz ist ein weiterer großer Schritt zur besseren Bezahlung von Pflegekräften und zur spürbaren Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege. Dadurch wird die Attraktivität des Pflegeberufs deutlich steigen. Dies wurde im Koalitionsvertrag vereinbart. Eine weitere wichtige SPD Forderung der vergangenen Jahre wurde heute vom Bundeskabinett beschlossen.
Ziel ist es, dass bundesweit nach einem einheitlichen Tarif bezahlt wird. Dies ist nur gemeinsam mit den Sozialpartnern zu erreichen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen einen Tarifvertrag aushandeln, der dann auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt wird. Dabei werden auch die Kommissionen, die im kirchlichen Bereich der Branche die Arbeitsbedingungen aushandeln, berücksichtigt. Diese zuständigen Kommissionen erhalten noch vor Abschluss des Tarifvertrages ein Anhörungsrecht durch die Tarifvertragsparteien.
Sollten sich die Sozialpartner hier nicht einigen können, wird durch Rechtsverordnung, die auf Empfehlungen der Pflegekommission fußt, ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn differenziert nach Hilfs- und Fachkräften eingeführt. Mit diesem Gesetz wird der Personalmangel wirkungsvoll eingedämmt und eine menschenwürdige Pflege weiterhin gewährleistet.
Das Gesetz ist ein Meilenstein. Ohne deutlich bessere Löhne in der Pflege werden wir niemals das Ziel erreichen können, einen größeren Anteil von jüngeren Menschen für die Pflege zu begeistern und diejenigen, die aus der Pflege ausgeschieden sind, wieder zurück zu gewinnen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird mit weiteren Maßnahmen dafür sorgen, dass die steigenden Löhne in der Pflege nicht zulasten der Kosten der zu Pflegenden und ihrer Angehörigen gehen. Im internationalen Vergleich in Europa ist unsere Pflegeversicherung effizient, aber nicht ausreichend solidarisch finanziert. Auch dazu werden von uns weitere Vorschläge kommen.“
Nach dem Wechsel von Katarina Barley in das Europaparlament wird Christine Lambrecht, bisher Parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium, neue Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz.
Bei der Suche nach einer Nachfolge für Barley habe sich die kommissarische Parteispitze darauf konzentriert eine Person vorzuschlagen, „die Blockaden löst, die Ärmel hochkrempelt und das Ansehen der Regierung verbessert“, erläuterte der kommissarische Parteichef Thorsten Schäfer-Gümbel die Entscheidung für Christine Lambrecht. Die 54-Jährige sei Juristin und eine „ausgewiesene Expertin auf dem Feld der Innen- und Rechtspolitik“.
Lambrecht habe sich seit fast zwanzig Jahren in den unterschiedlichsten Funktionen mit nahezu allen relevanten rechtspolitischen Fragen beschäftigt: „Es gibt praktisch kein rechtspolitisches Feld, in dem sie sich nicht auskennt“, sagte Schäfer-Gümbel.
Die künftige Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz erfuhr am Morgen ihres 54. Geburtstags durch einen Anruf der kommissarischen SPD-Vorsitzenden Malu Dreyer von der Entscheidung. „Das war ein Gänsehautmoment“, sagte Lambrecht.
Eine zentrale Aufgabe in ihrem künftigen Amt sieht sie darin, eine Ausgewogenheit zwischen Freiheit und Sicherheit zu gewährleisten. Der „unfassbare Mord“ am CDU-Politiker Walter Lübcke durch einen mutmaßlichen Neonazi erinnere an die Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrund (NSU). „Rechter Terror darf nie wieder zu Angst führen“, so Lambrecht. Die Antwort des Rechtstaats müsse deutlich sein. „Wir akzeptieren keine Rechtsextremen in unserer Mitte. Wir lassen nicht zu, dass die Rolle des Rechtsstaats in Zweifel gezogen wird.“