SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Spitzenkandidaten-Prinzip belebt den Europawahlkampf

Ein Jahr vor der nächsten Europawahl diskutiert die Union eine Abkehr vom sogenannten Spitzenkandidaten-Prinzip. SPD-Fraktionsvize Achim Post ist irritiert.

„Das Spitzenkandidaten-Prinzip belebt den Europawahlkampf, indem es ihm eine europäische Dimension verleiht. Und es stärkt das Gewicht des Europäischen Parlaments bei der späteren Wahl des EU-Kommissionspräsidenten. Beides sind starke Argumente, die nichts von ihrer Relevanz eingebüßt haben.

Ich finde es schon irritierend, wenn jetzt ausgerechnet die Partei, die mit Manfred Weber den Vorsitzenden der Europäischen Volkspartei stellt, eine Debatte über die Rückabwicklung des Spitzenkandidaten-Prinzips anzettelt. CDU und CSU sollten das Europawahl-Durcheinander in den eigenen Reihen besser schnell beenden.“

 

Eine Berufsausbildung bleibt der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit

Der Bundestag berät am Freitag in erster Lesung über ein Gesetz der Bundesregierung, das Verbesserungen in der Weiterbildung und die Einführung einer Ausbildungsgarantie zum Ziel hat. Martin Rosemann spricht von einem zentralen Versprechen der Koalition.

„Mit der Ausbildungsgarantie lösen wir als Ampel ein ganz zentrales Versprechen gegenüber jungen Menschen ein: Wer eine Berufsausbildung machen möchte, der soll auch einen passenden Ausbildungsplatz finden können. Eine Berufsausbildung ist und bleibt der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit.

Das Weiterbildungsgesetz unterstützt dazu auch alle, die bereits einen Abschluss haben, die in einer sich rasant verändernden Welt aber trotzdem immer wieder neue Kompetenzen für ihren aktuellen oder einen gänzlich neuen Job erwerben müssen. Weiterbildung wird deshalb künftig besser gefördert.

Der Fach- und Arbeitskräftemangel ist schon jetzt eine echte Gefahr für den Wohlstand in Deutschland. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz und dem Weiterbildungsgesetz haben wir dem in dieser Woche im Bundestag gleich zwei wichtige Gegenmaßnahmen auf den Weg gebracht.”

 

Reduzierte Umsatzsteuer für Gastronomie entfristen

Foto: Picography/pixabay.com

Die Arbeitsgruppe Tourismus der SPD-Bundestagsfraktion fordert die dauerhafte Beibehaltung der reduzierten Umsatzsteuer für die Gastronomie. Das Bundesfinanzministerium steht in der Pflicht, den ermäßigten Satz von sieben Prozent zu entfristen.

Daniel Rinkert, zuständiger Berichterstatter:

„Gastronomie ist essentiell für unsere Innenstädte. Als Orte der Begegnung sind gastronomische Einrichtungen das Herzstück unserer Kommunen. Es ist daher unsere Pflicht, sie in diesen Zeiten der Krise zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass die Menschen in unseren Städten und Gemeinden weiterhin ein hochwertiges gastronomisches Angebot genießen können. Damit steigern wir auch die Attraktivität des ländlichen Raums.

Was wir an Steuereinnahmen verlieren, gewinnen wir durch die Sicherung der zukünftigen Existenz unserer gastronomischen Einrichtungen umso mehr zurück. Denn eine geschlossene Gaststätte, ein Restaurant oder ein Café bringen keine Steuereinnahmen.“

Lena Werner, stellvertretende tourismuspolitische Sprecherin:

„Es besteht das Risiko, dass die Gastronom:innen gezwungen sind, die entstehenden Mehrkosten bei einem Steuersatz von 19 Prozent auf die Kund:innen umzulegen. Als Sozialdemokrat:innen ist es uns wichtig, dass auch weiterhin alle Menschen trotz Inflation gastronomische Angebote nutzen können. Damit erhalten wir auch die Lebensqualität. Es ist wichtig, dass wir das Vertrauen der Branche nicht verlieren. Wir müssen zu unseren Zusicherungen stehen, der Gastronomie dabei zu helfen, die multiplen Krisen der letzten Jahre zu überwinden. Als Tourismuspolitiker:innen der SPD-Bundestagsfraktion wollen wir das mithilfe einer dauerhaften Beibehaltung der reduzierten Umsatzsteuer tun. Hiermit schaffen wir für die Branche mehr Planungssicherheit und haben mit diesem Vorgehen ein essenzielles Instrument gegen die aktuellen Preissteigerungen.“

 

Ampel setzt neue Standards in der Tierhaltung

Heute startet der parlamentarische Prozess, um die baurechtlichen Voraussetzungen für eine tierwohlgerechte Haltung zu schaffen. Im Zusammenspiel mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ermöglicht die Ampelkoalition Tierhaltern in Deutschland einen baurechtlich privilegierten Umbau ihrer Ställe hin zu mehr Tierwohl.

Franziska Mascheck, stellvertretende baupolitische Sprecherin:

„Wir ändern das Baugesetzbuch. Dies ist notwendig, um Tierhaltern, die ihren Tieren mehr Platz und eine tierwohlgerechte Haltung bieten wollen, den Umbau ihrer Ställe zu ermöglichen. Wer jedem einzelnen Tier mehr Platz bieten möchte, kann dafür zukünftig größer bauen, solange die Tieranzahl gleich bleibt.

Der Umbau der Tierhaltung findet in Deutschland breite gesellschaftliche Zustimmung und ist seit Langem überfällig. Die Fortschrittskoalition geht nun abermals voran.

Der Gesetzesentwurf mit den baurechtlichen Vereinfachungen kommt aus der Mitte des Deutschen Bundestages und wird voraussichtlich Mitte Juni gemeinsam mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz im Deutschen Bundestag verabschiedet.“

 

Weiterer Schritt gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt

Der Bundestag verabschiedet am Donnerstag mit den Stimmen der SPD-Bundestagsfraktion das „Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt“. Damit tritt die Bundesrepublik Deutschland dieser wichtigen Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei.

Angelika Glöckner, stellvertretende arbeits- und sozialpolitische Sprecherin:

„Viele Menschen erleben am Arbeitsplatz inakzeptables und verletzendes Verhalten – etwa durch Diskriminierungen, Beleidigungen, Demütigungen, sexuelle Belästigung oder gewalttätige Übergriffe. In der Bundesrepublik Deutschland bestehen bereits weitreichende gesetzliche Regelungen, damit Menschen nicht Opfer von Gewalt oder Belästigung am Arbeitsplatz werden. Mit der Ratifizierung dieses Übereinkommens setzt die Bundesrepublik Deutschland nun über die bestehenden Regelungen hinaus ein weiteres wichtiges politisches Zeichen.

Menschen müssen in der Arbeitswelt vor physischen, psychischen, sexuellen oder wirtschaftlichen Schäden geschützt werden. Gerade die Arbeitswelt ist vielfach durch eine wirtschaftliche Abhängigkeit von Arbeitnehmenden geprägt. Das erhöht die Verwundbarkeit von Menschen. Es ist gut, dass sich Deutschland mit der Ratifizierung klar zum Schutz vor inakzeptablem Verhalten am Arbeitsplatz bekennt.

Das Übereinkommen zeichnet sich durch seine Ganzheitlichkeit aus: Es bezieht sich nicht nur auf die Arbeitsstätte selbst, sondern auch auf Pausen-, Umkleide- und Speiseräume, arbeitsbezogene Fahrten und auch eingesetzte Informations- und Kommunikationstechnologien. Arbeitgeber und Staat haben hier eine besondere Fürsorgepflicht.

Viele Menschen machen im Laufe ihres Arbeitslebens Erfahrungen mit Gewalt und Belästigungen. Besonders Frauen sind häufig von Belästigungen betroffen. Es ist daher zu begrüßen, dass wir uns als SPD-Fraktion übergriffigem Verhalten klar entgegenstellen. Mit der Ratifizierung setzen wir ein weiteres deutliches Zeichen beim Schutz von Menschen in der Arbeitswelt.“

 

Generationenaufgabe Wärmewende

Foto: pixabay.com

Das Kabinett hat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes verabschiedet. Mit der Neuregelung kommt eine umfassende Förderung des Heizungsaustauschs. Klimaschonenderes Heizen soll für jede:n finanzierbar sein. Besonders Haushalte mit kleineren und mittleren Einkommen werden unterstützt.

Matthias Miersch, stellvertretender Vorsitzender:

„Hausbesitzer tauschen ihre Heizungen nur, wenn das für sie finanzierbar ist und sie wissen, wie bei ihnen vor Ort künftig klimafreundlich geheizt werden soll: Mit erneuerbarem Strom, Fernwärme oder beispielsweise auch mit Wasserstoff. Dafür brauchen wir eine angemessene Förderung, insbesondere für Haushalte mit kleineren und mittleren Einkommen, und eine enge Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung. Wir werden uns die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes deshalb genau anschauen und gründlich beraten.

Bis 2045 wollen wir klimaneutral leben. Die Zeit bis dahin entspricht etwa der Lebensdauer einer Heizungsanlage. Darum müssen wir jetzt die Wärmewende angehen. Deshalb ist es gut und richtig, dass die Bundesregierung jetzt eine Novelle zur Gebäudewärme vorgelegt hat und den Heizungsaustausch entsprechend fördert.“

 

Haltungskennzeichnung für tierische Produkte: Mehrwert für Verbraucher und Tierhalter

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat heute in einem ersten Schritt einem Gesetz zugestimmt, mit dem Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig auf einen Blick erkennen können, wie Tiere – zuerst Mastschweine – in landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland gehalten wurden. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist gleichzeitig auch das Kernstück zum zukunftsfesten Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland.

Susanne Mittag, ernährungs- und landwirtschaftspolitische Sprecherin:

„Mit diesem Gesetz führen wir erstmals eine staatlich verpflichtende Kennzeichnung tierischer Produkte ein, die mit Schwein beginnt und noch um Rind und Geflügel erweitert wird. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird transparent und verständlich, wie die Tiere gehalten wurden. Sie können dadurch bewusste Kaufentscheidungen treffen und genau die Haltungs-form unterstützen, die auf der Verpackung steht. Die Tierhalterinnen und Tierhalter bekommen eine langfristige Perspektive und Verlässlichkeit durch ein entsprechendes Förderpro-gramm für die Finanzierung des Umbaus und der laufenden Kosten für mehr Tierwohl“.

Luiza Licina-Bode, Tierschutzbeauftragte:

„Mehr Tierschutz erreichen wir, indem wir das Gesetz zukünftig mit weiteren Regelungen flankieren. Noch in diesem Jahr werden wir das Tierschutz-gesetz überarbeiten und die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um weitere gängige Nutztierarten ergänzen. Zudem werden wir das Tiergesundheitsmonitoring und den Brandschutz in Ställen verbessern sowie wirksam für mehr Tierschutz bei Transport und Schlachtung sorgen.“

 

Schutz vor Diskriminierung soll effektiver werden

Im Koalitionsvertrag haben die Ampel-Parteien die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vereinbart. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in einem gestern beschlossenen Positionspapier, die Gesetzesnovelle zu nutzen, um dem deutschen Antidiskriminierungsrecht mehr Schlagkraft zu geben: Notwendig sind längere Klagefristen, höhere Entschädigungen, die Einführung eines kollektiven Rechtsschutzes und die Ausweitung auf den öffentlichen Bereich.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Jede dritte Person in Deutschland hat schon einmal Diskriminierung im Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erlebt – doch nur sechs Prozent der Betroffenen klagen dagegen. Viele Betroffene können oder wollen die zeitliche, emotionale und finanzielle Belastung eines langwierigen Gerichtsverfahrens nicht tragen. Daher setzen wir uns dafür ein, dass Antidiskriminierungsverbände für betroffene Personen klagen können. Zudem wollen wir ein Verbandsklagerecht einführen. Damit sollen qualifizierte Verbände auch unabhängig von der individuellen Betroffenheit Einzelner einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gerichtlich feststellen lassen können. Denn der Abbau struktureller Benachteiligung ist nicht Aufgabe der Opfer, sondern ein gesamtgesellschaftliches Anliegen. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stellen uns seit jeher mit aller Entschiedenheit jeder Art von Diskriminierung entgegen. Unser Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern dieselben Chancen und die gleiche Teilhabe zu garantieren.“

 

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