Bundestagsfraktion
Der Expertenrat für Klimafragen hat den Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2022 veröffentlicht. Obwohl die Bundesregierung bereits umfangreiche Maßnahmen zum Schutz des Klimas auf den Weg gebracht hat, braucht es weitere Anstrengungen. Bis heute fehlt ein Sofortprogramm. Das Klimaschutzgesetz braucht mehr Verbindlichkeit.
Matthias Miersch:
„Das Klimaschutzgesetz wirkt. Es schafft Transparenz und öffentlichen Druck. Durch den vorliegenden Bericht wird schonungslos offengelegt, an welchen Stellen wir nachschärfen müssen. Wir können es uns nicht länger leisten, dass notwendige Maßnahmen auf die lange Bank geschoben werden. Der Bericht macht erneut deutlich, dass wir noch nicht auf dem Weg sind, sicher unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Vieles ist von dieser Koalition schon für mehr Klimaschutz beschlossen worden. Einiges davon muss erst noch seine Wirkung entfalten. Aber die beschlossenen Maßnahmen reichen noch nicht.
Wir sehen aktuell, dass das Erreichen der Klimaschutzziele in einzelnen Sektoren große Diskussionen auslöst: Bei der Heizungsfrage oder auch im Mobilitätssektor wird Klimaschutz für jeden spürbar. Die notwendigen Maßnahmen wird man nur umsetzen können, wenn die Menschen in die Lage versetzt werden auch umrüsten bzw. umsteigen zu können. Dazu bedarf es einer entsprechenden finanziellen Förderung.
Weiter entscheidend bleibt der maximale Ausbau der Erneuerbaren Energien. Nur mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien können wir klimaneutral leben. Nur mit ihnen können wir unseren Verkehr und unsere Gebäude klimaneutral gestalten. Mit der vorgelegten Photovoltaik- und Wind-an-Land-Strategie sind wichtige Punkte adressiert. Hier müssen wir jetzt mit Nachdruck an die Umsetzung gehen.
Der Bericht der Experten zeigt aber auch, dass es der Bundesregierung noch nicht gelungen ist, sich auf ein entsprechendes Sofortprogramm zu verständigen. Im Rahmen der Novelle des Klimaschutzgesetzes muss deshalb auch der Aspekt diskutiert werden, wie das Parlament mehr Verbindlichkeit gegenüber der Bundesregierung erreichen kann.“
Nach über 60 Jahren Atomenergie-Nutzung in Deutschland gehen am 15. April 2023 die letzten drei Atomkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland vom Netz. Damit wird der Ausstiegsbeschluss des Deutschen Bundestages von 2011 final umgesetzt.
Carsten Träger, umweltpolitischer Sprecher:
„Der heutige Tag markiert eine energiepolitische Zeitenwende: Die Zeit der Atomkraft in Deutschland ist endgültig zu Ende – die Zukunft gehört jetzt ohne Einschränkungen den Erneuerbaren Energien.
Heute gehen wir einen großen Schritt in die Zukunft mit einer sauberen, sicheren und wirklich nachhaltigen Energieversorgung. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist eine einzigartige Erfolgsgeschichte und noch in diesem Jahr werden wir weitere Maßnahmen beschließen, um ihn noch einmal zu beschleunigen.“
Nina Scheer, klimaschutz- und energiepolitische Sprecherin:
„Auch ohne Atomkraft ist unsere Stromversorgung sicher, das belegen zahlreiche Untersuchungen. Die Ampel-Koalition hat zudem bereits gesetzliche Rahmenbedingungen für Erneuerbare Energien und eine verstärkte Auslastung bestehender Anlagen verbessert. Wir brauchen den systemischen Umstieg auf Erneuerbare Energien und deren fluktuierende Eigenschaften. Auch darum ist es richtig, aus der unflexiblen Atomenergie auszusteigen. Bezahlbare und verlässliche Energie ist erneuerbar.“
Jakob Blankenburg, zuständiger Berichterstatter:
„Ich bin erleichtert, dass die drei verbliebenen Atomkraftwerke heute endlich abgeschaltet werden. Damit wird der Atomausstieg umgesetzt, für den SPD und Grüne bereits im Jahr 2000 den Grundstein gelegt hatten.
Nach dem Abschalten der Atomkraftwerke rückt der Umgang mit den durch sie verursachten Ewigkeitslasten in den Fokus: Wir müssen endlich bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle vorankommen und für die Zeit bis dahin praktikable Lösungen für die bereits bestehenden Zwischenlager finden.“
In zwei Schritten soll Cannabis in Deutschland legalisiert werden. Entsprechende Pläne hat die Bundesregierung heute vorgestellt. Die SPD-Fraktion begrüßt den Schritt.
Dirk Heidenblut, zuständiger Berichterstatter:
„Gesundheitsminister Karl Lauterbach hält Wort: der Prozess läuft und der Weg zu den Gesetzentwürfen ist klar. Die vollständige Legalisierung bleibt das Ziel. Das 2-Säulen Modell ist ein guter Weg, um die Entkriminalisierung im ersten Schritt anzugehen. Mit dem Eigenanbau und den Cannabis Social-Clubs gekoppelt wird so auch der Weg zu legalen Bezug eröffnet. Das ist Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz.
Die Details werden wir nach Einbringung schnell im Parlament klären und selbstverständlich dann auch den Gesetzentwurf zur zweiten Säule, Legalisierung/Modellprojekte konstruktiv begleiten.
Meilensteine in einer vernünftigen neuen Drogenpolitik. So setzen wir unser Ziel der Legalisierung, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, effektiv um.“
Um gerade auch Frauen vor digitalen Übergriffen im Netz zu schützen, wollen wir gezielt nicht nur gegen einzelne rechtswidrige Inhalte, sondern gegen ganze Accounts vorgehen. Zur Durchsetzung des digitalen Gewaltschutzes in sozialen Netzwerken werden wir ein neues gerichtliches Verfahren schaffen.
Carmen Wegge, zuständige Berichterstatterin:
„Die Koalition hat sich vorgenommen, Betroffene besser vor digitaler Gewalt zu schützen. Deshalb ist es gut, dass das Bundesministerium der Justiz jetzt Eckpunkte für ein neues zivilgerichtliches Verfahren auch zur Sperrung von anonymen Accounts in sozialen Netzwerken vorgelegt hat. Neben der Strafverfolgung im Einzelfall brauchen wir Mittel um die Sichtbarkeit und den Einfluss von auch anonymen „Hass-Accounts“ zu mindern und die Betreiber sozialer Netzwerke in die Pflicht zu nehmen.
Wir werden die Eckpunkte nun in der Koalition beraten. Dabei wollen wir Opferschutzorganisationen und die Zivilgesellschaft insgesamt möglichst breit einbinden. Da die Mehrzahl der Betroffenen digitaler Gewalt Frauen sind, werden wir die Vorschläge insbesondere unter diesem Aspekt genau anschauen. Ebenso wollen wir die Möglichkeit prüfen, das Verfahren auch für Betroffenenorganisationen zu öffnen.“
Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz Lieferengpässe bei Medikamenten beseitigen. Situationen wie um Weihnachten, als Fiebersäfte für Kinder vorübergehend nicht mehr vorrätig waren, darf es nicht mehr geben, sagt Dagmar Schmidt.
„Auch in schwierigen Zeiten muss sichergestellt sein, dass Medikamente in der Fläche verfügbar sind. Mit dem Kabinettsbeschluss zur Bekämpfung von Lieferengpässen gehen wir einen entscheidenden Schritt und sorgen dafür, dass wir unabhängiger von Importen von Arzneimitteln zum Beispiel aus China werden.
Bei Ausschreibungen zur Wirkstoffproduktion müssen die EU und der europäische Wirtschaftsraum nun besonders berücksichtigt werden. Apotheken dürfen zukünftig leichter wirkstoffgleiche Arzneimittel an Patientinnen und Patienten abgeben, sollte es zu Engpässen kommen. Zudem wird ein Frühwarnsystem eingeführt, das rechtzeitiges Handeln bei befürchteten Engpässen ermöglicht.
Wir sichern damit die Arzneimittelversorgung in Deutschland und werden diesen Gesetzentwurf jetzt im Bundestag eingehend beraten. Einen Engpass wie zum Beispiel rund um Weihnachten, als Fiebersäfte für Kinder vorübergehend nicht mehr vorrätig waren, darf es nicht mehr geben.“
Das Kabinett hat heute die Verschärfung des Kartellrechts beschlossen. Mit der Reform werden die Eingriffsmöglichkeiten des Bundeskartellamts erheblich gestärkt.
Verena Hubertz:
„An einigen Stellen in der Wirtschaft sehen wir, dass Märkte Preise nicht so fair bilden, wie wir es uns wünschen. Das erfordert ein grundlegendes Umdenken im Wettbewerbsrecht. Mit der Reform stärken wir die Eingriffsmöglichkeiten des Bundeskartellamts erheblich. Missbräuchlichen Praktiken und Gewinnen, die durch eine Marktstörung zustande kommen, werden klare Schranken gesetzt.
Wir achten im parlamentarischen Verfahren genau darauf, dass das Gesetz die Menschen in Zukunft vor extremen Preissteigerungen schützt. Preisexplosionen wie zuletzt bei Kraftstoffen infolge des russischen Angriffskriegs dürfen sich nicht wiederholen. Die positiven finanziellen Effekte werden für Bürgerinnen und Bürger spürbar sein.“
Die jüngsten IT-Angriffe gegen Landesbehörden erschüttern die öffentliche Sicherheit. Solche Störungen müssen mit aller Kraft verhindert werden.
Detlef Müller:
„Cyberangriffe sind eine ernsthafte Bedrohung. Das zeigen die jüngsten Hackerangriffe gegen mehrere Landesbehörden deutlich. Wir alle sind abhängig von digitaler Infrastruktur, Energieversorgung und Finanztransaktionen. Daher ist es unverzichtbar, dass unsere kritische Infrastruktur krisenfest und gegen Naturkatastrophen, terroristische Anschläge und menschliches Versagen gewappnet ist.
Wir müssen die kritische Infrastruktur besser vor Hackerangriffen schützen. Ausreichend Schutz ist zentrale Voraussetzung dafür, dass unsere Gesellschaft funktioniert. Nachhaltige Störungen stellen die öffentliche Sicherheit in unserem Land in Frage. Das müssen wir mit allen Kräften verhindern."
Mit der neuen Förderrichtlinie wird die Gigabitförderung der Bundesregierung neu aufgestellt. Sie lenkt die Mittel zielgenauer in die Gebiete mit dem größtem Nachholbedarf.
Johannes Schätzl, stellvertretender digitalpolitischer Sprecher und zuständiger Berichterstatter:
„Mit der neuen Gigabitförderung werden die Mittel dorthin verteilt, wo sie gebraucht werden. Durch die Zuteilung der Mittel nach der Anzahl der förderfähigen Haushalte pro Land wird das alte und überholte Windhund-Verfahren abgelöst. Mit der Fast Lane werden vor allem die Regionen besonders gefördert, die heute noch komplett weiße Flecken aufweisen. Der Wegfall der Aufgreifschwelle ermöglicht zudem die Förderung von deutlich mehr Haushalten.
Die neue Förderrichtlinie stärkt auch das sogenannte Betreibermodell. Dabei kann das gebaute Netz auch nach Ablauf der Zweckbindung im Besitz der Städte, Kommunen und Landkreise bleiben. Wir werden das neue Förderprogramm kontinuierlich evaluieren und dabei darauf achten, dass die Fördergelder auf einem konstant hohen Niveau bleiben. Nur mit einer engen Verzahnung von eigenwirtschaftlichem Ausbau und dem geförderten Ausbau für unwirtschaftliche Regionen können wir Deutschland flächendeckend mit Glasfaseranschlüssen versorgen. Die ambitionierte Zielmarke bleibt die Versorgung aller Haushalte bis 2030 mit Glasfaser bis in jedes Haus und jede Wohnung.“