Schutz vor Diskriminierung soll effektiver werden

Veröffentlicht am 19.04.2023 in Bundestagsfraktion

Im Koalitionsvertrag haben die Ampel-Parteien die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vereinbart. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in einem gestern beschlossenen Positionspapier, die Gesetzesnovelle zu nutzen, um dem deutschen Antidiskriminierungsrecht mehr Schlagkraft zu geben: Notwendig sind längere Klagefristen, höhere Entschädigungen, die Einführung eines kollektiven Rechtsschutzes und die Ausweitung auf den öffentlichen Bereich.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Jede dritte Person in Deutschland hat schon einmal Diskriminierung im Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erlebt – doch nur sechs Prozent der Betroffenen klagen dagegen. Viele Betroffene können oder wollen die zeitliche, emotionale und finanzielle Belastung eines langwierigen Gerichtsverfahrens nicht tragen. Daher setzen wir uns dafür ein, dass Antidiskriminierungsverbände für betroffene Personen klagen können. Zudem wollen wir ein Verbandsklagerecht einführen. Damit sollen qualifizierte Verbände auch unabhängig von der individuellen Betroffenheit Einzelner einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gerichtlich feststellen lassen können. Denn der Abbau struktureller Benachteiligung ist nicht Aufgabe der Opfer, sondern ein gesamtgesellschaftliches Anliegen. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stellen uns seit jeher mit aller Entschiedenheit jeder Art von Diskriminierung entgegen. Unser Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern dieselben Chancen und die gleiche Teilhabe zu garantieren.“

Kaweh Mansoori, zuständiger Berichterstatter:

„Wir wollen Betroffenen eine längere Frist einräumen, Entschädigungsansprüche geltend zu machen. Denn wer diskriminiert wird, braucht Zeit, um das Geschehene zu verarbeiten und sich über seine Rechte zu informieren. Außerdem wollen wir den Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf öffentliche Stellen ausweiten. Es ist niemandem zu erklären, warum diskriminierendes Verhalten vom privaten Arbeitgeber Entschädigungsansprüche nach dem AGG auslöst, dies bei Diskriminierung durch eine Behörde jedoch nicht der Fall ist. Diesen Widerspruch wollen wir auflösen. Darüber hinaus wollen wir Schutzlücken schließen und die Sanktionierung von Verstößen verbessern.“

 

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