SPD-Abgeordnete aus Ostwestfalen-Lippe machen Druck

Bund muss Kommunen eher entlasten

Die Bundesregierung hat am Freitag beschlossen, dass die Kommunen um jährlich 1 Milliarde Euro entlastet werden sollen. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastung der Kommunen in Höhe von jährlich 5 Milliarden Euro soll  erst ab 2018 kommen. Dies sorgt für Kritik – Auch in Ostwestfalen.

Die “Teutonenriege“, der Zusammenschluss der ostwestfälischen Bundestagsabgeordneten, will nun darum kämpfen, dass das Bundesteilhabegesetz bereits 2016 verabschiedet wird und damit die fünf Milliarden Euro ab 2017 gewährt werden können, dazu wurde eine entsprechende Resolution beschlossen.

In den kommenden Wochen werden sich die ostwestfälischen SPD-Abgeordneten für entsprechende Beschlüsse  in der nordrhein-westfälischen SPD-Landesgruppe und in der SPD-Bundestagsfraktion einsetzen.

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Die Unterstützung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe muss schnell kommen!

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Bundesregierung hat am heutigen Freitag einen ersten Beschluss für die Unterstützung von Kommunen in Höhe von jeweils einer Milliarde Euro ab dem kommenden Jahr beschlossen.

Aber dies ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, denn in den kommenden Jahren werden die Sozialausgaben für die kommunalen Haushalte weiter steigen und dadurch wird die schlechte finanzielle Situation vieler Kommunen noch verschärft.

Die Bundesregierung muss sich an ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag halten, in dem eine jährliche Entlastung für die Kommunen bei der sogenannten “Eingliederungshilfe von Menschen mit Behinderung” in Höhe von fünf Milliarden Euro vereinbart wurde, die einhergeht mit einer Reform der Eingliederungshilfe.

Mit der jetzt beschlossenen Finanzhilfe, wir die dringende Neuregelung der Eingliederungshilfe und die jährliche Entlastung für die Kommunen auf die lange Bank geschoben. Dies können sich die Kommunen, aufgrund der steigenden Sozialausgaben für deren Haushalte, nicht länger leisten. Die Bundesregierung muss hier sofort nachbessern.

Wird die Neuregelung der Eingliederungshilfe weiterhin auf die lange Bank geschoben, müssen andere Entlastungswege für die Kommunen gefunden werden. Notfalls muss eine Zwischenlösung her, so dass die fünf Milliarden Euro fließen, bis eine Neuregelung dfür die Eingliederungshilfe auf den Weg gebracht wurde. Eine weitere Verzögerung können wir nicht hinnehmen.

Den SPD-Bundestagsabgeordneten aus NRW ist die angespannte Lage der Kommunen im Land bewusst und deshalb setzen sie sich für eine schnellere Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen ein. 

Herzlichst,
Ihre Inge Howe

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CDU will den Kommunen im Kreis 3,5 Millionen Euro vorenthalten!

Korte und Ortgies stimmen gegen Rückzahlung

Düsseldorf/Minden: Entsetzen gestern Abend im Düsseldorfer Landtag: Völlig überraschend stimmt die gesamte CDU Fraktion alleine gegen ein Gesetz zur Rückzahlung von Einheitslastenabgaben an die Städte und Gemeinden.

Mit dieser Gesetzesänderung kommt der Landtag einer Anforderung des Verfassungsgerichtshofs nach und will zu viel gezahlte Mittel der Kommunen zurückzahlen. Damit wird einmal mehr die verfehlte Kommunalpolitik der schwarz-gelben Vorgängerregierung zwischen 2005 und 2010 repariert.

Die SPD Abgeordneten Inge Howe und Ernst-Wilhelm Rahe können diese Entscheidung der CDU nur mit Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen: „Mit der dieser Abstimmung haben die Abgeordneten der CDU sich wieder ganz offen gegen die Interessen des Mühlenkreises gestellt. Konkret hat die CDU-Fraktion geschlossen gegen die Entlastung unserer Städte und Gemeinden in Höhe von 3,5 Millionen Euro gestimmt“ fasst Ernst-Wilhelm Rahe sein Unverständnis über das Verhalten der CDU Opposition zusammen.

„Die stellvertretende Landrätin Frau Korte und auch Herr Ortgies klagen in Sonntagsreden gerne immer die schlechte finanzielle Situation der Städte und Gemeinden an. Aber wenn konkret Geld zurück fließen soll, dann stimmen Sie dagegen“ ärgert sich Inge Howe.

„Die rot-grüne Koalition bleibt verlässlicher Partner der Kommunen und hat die ELAG-Entlastung zugunsten der Städte und Gemeinden gegen die Stimmen der CDU-Fraktion beschlossen. Wir werden die erste Tranche wie versprochen überweisen. Ich bin mal gespannt, wie die beiden CDU Kollegen ihr Abstimmungsverhalten den Bürgermeistern erklären wollen!“

Betroffen sind im  Einzelnen die Städte

Espelkamp              +1.082.174 Euro;

Bad Oeynhausen +   419.328 Euro;

Hille                           +      63.124 Euro;

Stemwede               +   232.692 Euro,

Minden                     +   721.625 Euro;

Pr. Oldendorf          +     60.252 Euro;

Porta Westfalica     +   334.028 Euro;

Hüllhorst                  +   191.849 Euro;

Lübbecke                +   342.627 Euro

Rahden                    +     53.492 Euro

 
MT-Abgeordnetenblog: Union in NRW bleibt kommunalfeindlich

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Landtagsfraktion der nordrhein-westfälischen CDU bleibt auch in der Opposition ein Garant für kommunalfeindliche Politik.

In der Plenumssitzung des nordrhein-westfälischen Landtages am vergangenen Donnerstag hat die CDU Änderungen am Einheitslastenabrechnungsgesetzes (ELAG) abgelehnt und führt damit indirekt die kommunalfeindliche Politik der schwarz-gelben Vorgängerregierung fort.

Die nun beschlossenen Änderungen gehen auf ein Urteil des Landesverfassungsgerichtshof zurück, die das Abrechnungsverfahren der schwarz-gelben Landesregierung beanstandet hat.

Die damalige schwarz-gelbe Landesregierung hat den nordrhein-westfälischen Kommunen Millionen vorenthalten und diese für die Sanierung des eigenen Haushaltes verwendet. Dieses Vorgehen wurde bereits von der damaligen rot-grünen Opposition kritisiert.

Mit den Änderungen am ELAG verzichtet das Land auf die Verrechnung der Zahlungen für die Kommunen. Für die Jahre 2007 (ca. 160 Mio. Euro) und 2008 (ca. 71 Mio. Euro) verzichtet das Land auf Forderungen im ELAG in Höhe von mehr als 240 Millionen Euro. In den Folgejahren wird die kommunale Entlastung zwischen 130 und 155 Mio. Euro betragen.

Was bedeutet dies konkret für die Kommunen im Kreis Minden-Lübbecke? Eine Entlastung in Höhe von 3,5 Millionen Euro und gegen diese Entlastung haben die Minden-Lübbecker CDU-Abgeordneten Korte und Ortgies gestimmt.

Die rot-grüne Landesregierung und ihre tragenden Fraktionen bleiben auch zukünftig ein verlässlicher Partner für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen.

Ich wünsche Ihnen und ihren Familien schon jetzt einen schönen ersten Advent.

Herzlichst,
Ihre Inge Howe

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Michael Hübner: „Wir bewahren mit der Solidaritätsabgabe Maß und drücken niemand unter die Wasserlinie“

SPD und Grüne werden den Kommunen mit einem zweiten Stärkungspakt helfen. Er hat das Volumen von 181 Millionen Euro im Jahr, von denen das Land die Hälfte übernimmt, während für den Rest die 59 finanzstarken Kommunen zwischen Rhein und Weser aufkommen. „Die tatsächliche Finanzkraft ist kein Maßstab der wirtschaftlichen Leistungserbringung vor Ort. Denn diese hängt von Faktoren ab, die oft nicht vom Rathaus bestimmt werden können“, erklärt Michael Hübner, der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in NRW.

„Wir bewahren mit der Solidaritätsumlage Maß und drücken niemand unter die Wasserlinie. Die CDU hat bisher keine Vorschläge zur Finanzierung im Haushaltsverfahren gemacht. Es reicht nicht, immer nur Nein zu sagen. Die Solidarität ist notwendig, um die kommunale Finanzsituation zum Vorteil aller 396 Städte zu verbessern. Am Ende profitieren alle Kommunen. Das Land trägt den Löwenanteil der Zahlungen aus dem Stärkungspakt und geht an die Grenze seiner Belastbarkeit. Wer dagegen protestiert, der muss einen anderen, bezahlbaren Weg aufzeigen. Sonst ist er einfach unsolidarisch. Die CDU jedenfalls bleibt jede Antwort auf die drängenden kommunalpolitischen Fragen schuldig.“

 
„Solidaritätsumlage – Sparen wird nicht bestraft“

Anlässlich der Kritik an der Einführung der Solidaritätsumlage erklärt Michael Hübner, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

„Einige Oberbürger- und Bürgermeister, wie der Düsseldorfer Oberbürgermeister Dirk Elbers (CDU), sind verärgert darüber, dass ihre Stadt zu den Geberkommunen im Rahmen der Solidaritätsumlage gehört. Ihrer Meinung nach werden Kommunen, die sich ein enges Sparkonzept zugelegt haben, bestraft. Dieses Argument ist jedoch nichts als heiße Luft. Das, was eine Kommune spart, bleibt ihr auch erhalten. Das ergibt sich schon aus dem Wesen der Abundanz:

Bei ihrer Berechnung wird ein normierter Bedarf (dieser setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, z.B. Einwohner, Schüler, Soziallasten etc.) der normierten Steuerkraft gegenübergestellt. Diese Größen bemessen sich nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz, aus ihnen ergibt sich die Höhe der Solidarumlage. Sparen wird also nicht bestraft, Erspartes bleibt in der Stadtkasse und gutes Haushalten lohnt sich nach wie vor.“

 
Neuer Denkmalschutz muss in kulturhistorischer- und finanzieller Verantwortung des Landes gleichermaßen gerecht werden

Liebe Leserin, lieber Leser,

vor einigen Wochen hat der Landesbauminister Michael Groschek die Neukonzeption des Landesdenkmalschutzes vorgestellt. Nach über 35 Jahren muss das Gesetz den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

Dabei soll mit dem Angebot einer „kreditierten Förderung“ eine neue Komponente in der Finanzierung der Baudenkmalpflege geschaffen werden, welche die bisherige Leistung der Baudenkmalpflege des Landes NRW ergänzen soll. Pro Jahr sollen 60 Millionen Euro für die „kreditierte Förderung“ zur Verfügung gestellt werden.

Der von Minister Groschek vorgeschlagene Förderweg soll und kann die bisherige Zuschussförderung von Seiten des Landes nur ergänzen. Eine Ersetzung des bisherigen Förderweges könnte der neue Förderweg finanziell auch nicht leisten. Daher gilt es, diesen neuen Förderweg konstruktiv zu begleiten und dessen Praxistauglichkeit sowie Akzeptanz bei Fördernehmern aufmerksam im Blick zu halten und zu bewerten.

Mit der neuen und der bisherigen Zuschussförderung soll der Denkmalschutz in NRW sogar ausgebaut werden. So soll auch der Nutzerkreis und der Katalog der förderfähigen Einzelmaßnahmen durch die Ausweitung des Denkmalschutzprogramms auf Gebäude mit besonders erhaltensweiter Bausubstanz erweitert werden.

 
Hans-Willi Körfges: „Rückkehr zur zeitgleichen Wahl stärkt die kommunale Demokratie“

Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Demokratie erklärt Hans-Willi Körfges, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion:

„Durch Rückkehr zur zeitgleichen Wahl von Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten sowie Räten und Kreistagen stärken wir die kommunale Demokratie. Dies haben die Beratungen über Parteigrenzen hinweg deutlich gemacht.

Die Einführung der Direktwahl von Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Landräten im Jahr 1994 hat nicht nur zu einer Erhöhung ihrer demokratischen Legitimation geführt, sondern auch die Verantwortungsgemeinschaft zwischen Hauptverwaltungsbeamten und kommunaler Vertretung gestärkt.

Es war daher ein Fehler der schwarz-gelben Vorgängerregierung die gemeinsame Wahl im Jahr 2007 zu entkoppeln. Zumindest die CDU-Landtagsfraktion hat dies jetzt eingesehen.“

 

News der Bundes-SPD

19.03.2024 09:56
Nord-Süd - Neu denken.
Wenige Tage nach seiner Reise nach Namibia, Südafrika und Ghana hat der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil auf der Veranstaltung "Nord-Süd - Neu denken" eine programmatische Rede zu einer modernen Nord-Süd-Politik gehalten.

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Der Landesvorstand der NRWSPD hat in seiner Sitzung am 12. April 2024 »5-Punkte, um unsere Zukunft zu finanzieren« beschlossen. Am 16. April 2024 haben Prof. Dr. Jens Südekum (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf),

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