Kommunalpolitik
Zu den finanziellen Folgen der Corona-Pandemie auf die nordrhein-westfälischen Kommunen stellte die SPD-Fraktion im Landtag NRW heute ein Gutachten von Prof. Dr. Martin Junkernheinrich, Technische Universität Kaiserslautern, vor.
Zu den Ergebnissen des Gutachtens erklären Thomas Kutschaty, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Christian Dahm, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
Thomas Kutschaty:
“Unsere Kommunen sind das Fundament unseres Staates. Vor Ort wird das Leben der Menschen organisiert und unsere Kommunen sorgen für eine lebens- und liebenswerte Heimat. Was derzeit in den Rat- und Kreishäusern geleistet wird, um die Corona-Pandemie zu bekämpfen, ist beeindruckend. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Auf die Kommunen wird es maßgeblich auch bei der Bewältigung der Krise ankommen. Denn die Kommunen sind als größter öffentlicher Auftraggeber wichtig für wirtschaftliche Impulse. Sie sind noch viel wichtiger, wenn es darum geht, diese Gesellschaft zusammen zu halten. Ministerpräsident Laschet muss den Widerstand in den eigenen Reihen gegen den kommunalen Solidarpakt von Olaf Scholz überwinden.”
Christian Dahm:
“Das Gutachten zeigt, dass unsere Kommunen vor enormen Herausforderungen stehen. Da reicht es nicht, wenn die Landesregierung ihnen nur mehr Kredite ermöglichen und die Möglichkeit geben will, die Corona-Schäden in ihrer Bilanz zu separieren und über 50 Jahre abzuschreiben. Das mag alles hilfreich sein, um die kommunalen Haushalte auf dem Papier auszugleichen, die finanziellen Probleme lösen diese Vorschläge nicht. Ohne finanzielle Unterstützung laufen wir Gefahr, dass vor Ort Schwimmbäder und Bibliotheken geschlossen werden, Straßen nicht mehr saniert und Schulen nicht modernisiert und digitalisiert werden. Kommunen müssten Grund- und Gewerbesteuern erhöhen und ihre Bürgerinnen und Bürger stärker zur Kasse bitten.
Es braucht aus unserer Sicht vier Dinge für unsere Kommunen:
Hintergrund:
Ergebnisse des Gutachtens:
In drei Szenarien werden die finanziellen Auswirkungen auf die NRW-Kommunen im Jahr 2020 auf 5,8 bis 7,2 Milliarden Euro beziffert.
Die Folgewirkungen auf den Kommunalen Finanzausgleich über das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) für das Jahr 2021 werden mit rund einer Milliarde Euro beziffert.
Der Gutachter hält einen Ausgleich der kommunalen Steuerausfälle sowie eine Lösung für die Altschulden der NRW-Kommunen für dringend notwendig.
Im kommenden Jahr finden in NRW die Kommunalwahlen statt und es wird neben dem Kreistag auch ein neuer Landrat gewählt. Im vergangenen Jahr hatte Dr. Ralf Niermann angekündigt nicht noch einmal für das Landratsamt zu kandidieren.
In den vergangenen Monaten und Wochen hat die Mühlenkreis-SPD nach eine/n Kandidat*in für die Nachfolge gesucht und seit Dienstag ist die Suche beendet.
Der Minden-Lübbecker SPD-Kreisvorstand wird Ingo Ellerkamp aus Petershagen den Delegierten des Kreisparteitages im November als Landratskandidaten vorschlagen. Dies teilten der SPD-Kreisvorsitzende Michael Buhre und Ingo Ellerkamp bei einer Presskonferenz in Minden mit.
Nach der politischen Nominierung im November erfolgt die offizielle Wahl auf einer Delegiertenkonferenz zu einem späteren Zeitpunkt. Bis dahin will sich Ellerkamp auf einer Kandidatentour den Genoss*innen und interessierten Bürger*innen vorstellen.
„Ich bin mit Leib und Seele Mühlenkreisler. Und als Landrat möchte ich vor allem für mehr Lebensqualität im ländlichen Raum einsetzen”, so Ellerkamp zu seiner Kandidatur.
Zur Person:
Bericht der NW vom 19.09.2019
Bericht des WB vom 19.09.2019
Bericht des MT vom 19.09.2019
Mit der heutigen Verständigung zwischen Bund und Ländern sind wir einen wichtigen Schritt weiter, um die Grundsteuerreform noch in diesem Jahr abzuschließen. Wir begrüßen insbesondere die geplanten Steuervergünstigungen zur Förderung preisgünstigen Wohnens. Entscheidend ist jetzt, dass alle Beteiligten Sonderwünsche zurückstellen, damit die Gesetzgebung rasch erfolgen kann.
Dazu Achim Post, stellvertretender Fraktionsvorsitzender; Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher und Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:
„Die Länder haben heute deutlich gemacht, dass der formale Gesetzgebungsprozess zur Grundsteuerreform zügig beginnen muss. Die bisherige Verständigung wurde weitgehend bestätigt. Das Bundesfinanzministerium wird in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Die Länder haben sich heute zudem auf Steuervergünstigungen für genossenschaftliche, öffentliche und gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften sowie für den sozialen Wohnungsbau geeinigt, sofern hier günstige Mieten vereinbart werden. Auf diese Weise wird preisgünstiges Wohnen steuerlich gefördert. Wir begrüßen diese klare sozialdemokratische Handschrift des Reformkompromisses außerordentlich.
Im kommenden Gesetzgebungsprozess wird es an verschiedenen Stellen noch Präzisierungen geben müssen, das ist ein normaler Vorgang. Es wäre allerdings verantwortungslos, wenn daraus eine Blockade entstehen würde, wie es die bayrische Haltung vermuten lässt. Es geht darum, die Grundlagen der Kommunalfinanzierung in Deutschland zu sichern und bestehende Ungerechtigkeiten in der Besteuerung zu beenden, nicht um einzelne Länderinteressen. Im Zweifel muss die Reform auch gegen den Widerstand einzelner Länder beschlossen werden.
Die bisherige Verständigung erfüllt die SPD-Kernforderungen an die Reform. Die Grundsteuer wird sich auch künftig an der wirtschaftlichen Nutzung der Gebäude orientieren. Zudem werden Mieterinnen und Mieter auch in angespannten Wohnungslagen vor steigenden Nebenkosten geschützt. Das Aufkommen der Grundsteuer wird erhalten, was die Finanzierungsbasis der Kommunen sichert.“
Schwarz-Gelb plant in NRW die Stichwahl bei den Kommunalwahlen abzuschaffen. In einem Gutachten kommr Prof. Dr. Bätge zu dem Ergebnis, dass eine Abschaffung verfassungswidrig sei. Das Gutachten wurde heute von der SGK NRW in der Landespressekonferenz vorgestellt.
Bericht und Gutachten auf sgknrw.de
Der Bund der Steuerzahler hat eine repräsentative Umfrage zu den Straßenausbaubeiträgen erhoben.
Dazu erklärt Christian Dahm, stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
Die Umfrage spricht eine eindeutige Sprache: Die Bürgerinnen und Bürger will die Straßenausbaubeiträge abschaffen, und es werden immer mehr. 42 Prozent wollen sie möglichst sofort loswerden, im Sommer des vergangenen Jahres waren es lediglich 36 Prozent. Nur noch 16 Prozent wollen sie beibehalten. Und vor allem: Lediglich 39 Prozent plädieren dafür, die Kommunen entscheiden zu lassen, ob die Beiträge erhoben werden.
Fördermittel in Höhe von rund 96 Millionen Euro fließen aus den wichtigsten EU-Programmen in den Kreis Minden-Lübbecke und haben Investitionen in Infrastruktur sowie Sozial- und Forschungsprojekte ermöglicht. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der heimischen Landtagsabgeordneten Christina Weng hervor.
Mit insgesamt rund 20 Milliarden Euro wird der Bund die Länder und Kommunen bis 2019 unterstützen. Das hat der Deutsche Bundestag nun mit einem weiteren Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen entschieden, erklären die heimischen Abgeordneten Inge Howe, Ernst-Wilhelm Rahe und Achim Post (alle SPD).
MdB Achim Post: „Mit dem Gesetz setzen wir eines der prioritären Ziele des Koalitionsvertrags um: die Entlastung der Kommunen bei Sozialausgaben um 5 Milliarden Euro jährlich ab 2018.“ Die Verteilung der 5 Milliarden erfolgt durch eine Kombination aus kommunaler Umsatzsteuerbeteiligung (2,4 Mrd. Euro), Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose (1,6 Mrd. Euro) und Umsatzsteuer der Länder (1 Mrd. Euro). „Als SPD-Bundestagsfraktion hätten wir uns einen Verteilungsschlüssel gewünscht, der noch gezielter strukturschwache Kommunen entlastet“, so MdB Post.
Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster hat die Klage von 60 Kommunen gegen die Berechnungsgrundlagen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2011 abgewiesen. Dazu erklärt Hans-Willi Körfges, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Landtagsfraktion im nordrhein-westfälischen Landtag:
„Das sind gute Nachrichten aus Münster. Das Gericht hat die Rechtmäßigkeit der Verteilung der Finanzmittel an die Kommunen ausdrücklich bestätigt. SPD und Grüne haben nach ihrem Regierungsantritt die notwendige Anpassung im Bereich der Soziallasten vorgenommen, die von der schwarz-gelben Vorgängerregierung trotz anderer Erkenntnisse versäumt worden war. Der Schritt war richtig und ist heute bestätigt.
Das Urteil zeigt auch, wie notwendig regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Grundlagen sind. Daher werden wir fortlaufend die Mittelverteilung evaluieren. Das kann aber nur im engen Dialog mit den Kommunen geschehen.“