Bundestagsfraktion
Um Menschenrechtsstandards zu garantieren, fordern die SPD-Fraktionsvizinnen Gabriela Heinrich und Katja Mast ein Lieferkettengesetz. Freiwilliges Engagement der Unternehmen reiche nicht aus.
„Arbeit hat ihren Wert – Ausbeutung gehört geächtet. Das ständige Unterbieten von Menschenrechtstandards in den Lieferketten einiger Unternehmen können wir nicht dulden.
Auch nach der erneuten Überprüfung, reicht das freiwillige Engagement der Unternehmen nicht aus. Deshalb bleibt es dabei: Das Lieferkettengesetz mit klaren und verbindlichen Regeln muss kommen. Dies schützt gerade auch die Unternehmen, die sich an die Standards halten. Etliche deutsche Unternehmen unterstützen unseren Vorstoß daher.
Die Klientel-Kritik einiger Verbände nützt hingegen wenig. Menschenrechte sind untrennbar mit guter Arbeit verbunden und nicht verhandelbar. Gute Arbeit macht keinen Halt an Landesgrenzen.“
Die Initiative für ein Lieferkettengesetz ist ein Meilenstein gegen Ausbeutung und Kinderarbeit in Entwicklungsländern. Kinder sollen zur Schule gehen und nicht auf Plantagen und in Bergwerken schuften müssen. Mit dem Lieferkettengesetz setzt sich SPD-Fraktion im Bundestag für fairen Wettbewerb und ein Ende von Kinderarbeit ein.
Sascha Raabe, entwicklungspolitischer Sprecher:
„Die heute von Arbeitsminister Hubertus Heil und Entwicklungsminister Gerd Müller angekündigte Initiative für ein Lieferkettengesetz sind ein Meilenstein gegen Ausbeutung und Kinderarbeit in Entwicklungsländern. Auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion haben wir in diesem Jahr bereits erfolgreich das nationale Durchführungsgesetz der EU-Verordnung für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für sogenannte Konfliktmineralien wie Gold, Wolfram, Zinn und Tantal im Bundestag beschlossen. Jetzt soll ein allgemeines Lieferkettengesetz Unternehmen zur Einhaltung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten verpflichten – umfassend für alle Branchen.
Die nun abgeschlossenen Unternehmensbefragungen zeigen, dass freiwillige Initiativen allein nicht ausreichen. Weltweit müssen Millionen Menschen für Hungerlöhne und in sklavenähnlichen Arbeitsverhältnissen schuften. Über 152 Millionen Kinder werden weltweit in ausbeuterischer Arbeit missbraucht. Das Lieferkettengesetz kann deshalb einen wichtigen Beitrag leisten, dass Kinder künftig zur Schule gehen können, anstelle auf Kakao- oder Kaffeeplantagen und in Bergwerken schuften zu müssen. Viele verantwortungsvolle Unternehmerinnen und Unternehmer unterstützen eine gesetzlich allgemeinverbindliche Regelung, damit gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen garantiert werden.
Ausbeutung darf kein Wettbewerbsvorteil sein. Die SPD-Bundestagsfraktion will den ehrbaren Kaufmann schützen und den Ausbeutern das Handwerk legen. Wer Menschenrechtstandards einhält, hat nichts zu befürchten. Wir werden dafür sorgen, dass der Koalitionsvertrag eingehalten wird und das Lieferkettengesetz kommt!“
Missbräuchliche Abmahnungen, die nur dazu dienen Einnahmen zu generieren, werden künftig deutlich erschwert. Darauf haben sich jetzt die Koalitionsfraktionen geeinigt. Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs schützen wir insbesondere kleine Unternehmen und Online-Shops vor teils existenzgefährdenden Abmahngebühren und Vertragsstrafen bei Bagatellverstößen. Mit der Einigung kann das Gesetz nach der Sommerpause in 2./3. Lesung vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden.
Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
„Missbräuchliche Abmahnungen sind insbesondere für kleine Unternehmen, Onlineshops oder Vereine nach wie vor ein großes Problem. Abzocker durchsuchen mit sogenannten Crawlern Websites automatisiert nach Bagatellverstößen und versenden eine Vielzahl von Abmahnungen per Serienbrief. Und dies nicht etwa, um fairen Wettbewerb sicherzustellen, sondern um die Kostenerstattung und hohe Vertragsstrafen zu kassieren.
Diese Masche wird sich künftig nicht mehr lohnen: Verstöße gegen gesetzliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten können zwar noch abgemahnt werden, für Mitbewerber besteht aber kein Anspruch auf Erstattung der Kosten mehr. Auch die Möglichkeiten für Vertragsstrafen werden eingeschränkt und die Strafen für kleine Unternehmen in einfach gelagerten Fällen auf 1000 Euro gedeckelt. Wer dennoch missbräuchlich abgemahnt wird, hat nun einen Anspruch auf Erstattung der Kosten seiner Rechtsverteidigung in der Höhe, in der auch der Abmahnende sie geltend gemacht hat.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat bei den Verhandlungen dafür gesorgt, dass die Klagebefugnis der Gewerkschaften erhalten bleibt. Zudem konnte die SPD eine Regelung durchsetzen, nach der Autoersatzteile für Modelle mit Designs, die nach dem Inkrafttreten eingetragen werden, nicht mehr dem Designschutz unterliegen und somit deutlich preiswerter werden. Die Monopolstellung der Hersteller für Kotflügel, Scheinwerfer und Co wird endlich aufgebrochen. Zum Schaden vieler Autofahrerinnen und Autofahrer, aber auch der Wirtschaft und kommunaler Unternehmen, hat die Union es aber vehement abgelehnt, diese Regelung auch auf ältere Fahrzeuge anzuwenden. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich weiterhin dafür einsetzen.“
Für viele Menschen mit Behinderungen bedeutet die Corona-Pandemie eine starke Belastung: Tagesabläufe und Routinen sind unterbrochen, Einkommen aus der Arbeit in Werkstätten fallen zum Teil weg. Auf Druck der SPD-Bundestagfraktion können Entgelteinbußen der Werkstatt-Beschäftigen mit Behinderungen künftig ausgeglichen werden.
Angelika Glöckner, behindertenpolitische Sprecherin:
„Seit Beginn der Corona-Krise steht die SPD-Bundestagsfraktion in engem Austausch mit den Beschäftigten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Auf Grund der verhängten Betretungs- und Betreuungsverbote fehlt es an der wichtigen regelmäßigen Tagesstruktur im gewohnten Umfeld. Das ist eine große Belastung für viele Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen. Hinzu kommen vielfach Einbußen beim Einkommen, bedingt durch die finanziellen Schieflagen vieler Werkstätten infolge der wirtschaftlichen Einbrüche während der Corona-Pandemie.
Die SPD-Fraktion im Bundestag konnte nun auf eine Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabenverordnung hinwirken. Durch die Änderung der Verordnung erhalten die Integrationsämter der Länder die Möglichkeit, aus den ihnen zustehenden Mitteln der Ausgleichsabgabe Leistungen an Werkstätte für behinderte Menschen (WfbM) zu erbringen, um die Entgelteinbußen der dort beschäftigten Menschen mit Behinderungen auszugleichen.
Die Ausgleichsabgabe wird gezahlt von Betrieben, die nicht die vorgeschriebene Quote an Mitarbeitern mit Behinderungen erfüllen. Davon fließen 80 Prozent an die Länder und 20 Prozent an den Bund. Wir haben nun eine Einigung mit den Ländern erzielt, wonach die Länder 90 Prozent der Gelder bekommen, die sie dann gezielt und ausschließlich für die Werkstattbeschäftigten verwenden. Insgesamt handelt es sich damit um eine Aufstockung von 70 Millionen Euro. Damit stellen wir sicher, dass den Werkstattbeschäftigten ein Teil ihres Lohnausfalles ersetzt wird.
Im Konjunkturpaket sind zudem Überbrückungshilfen für soziale Dienstleister und Inklusionsbetriebe enthalten, um dort zu unterstützen, wo im Zuge der Corona-Pandemie finanzielle Engpässe entstanden sind. Auch während der Corona-Krise bleibt für uns das Thema Inklusion ganz oben auf der Agenda, deshalb haben wir die notwendigen Schritte unternommen, um Menschen mit Behinderungen, ihren Betrieben sowie den Familien schnell und unbürokratisch zu helfen.“
Eine neue Studie beleuchtet soziale Ungleichheiten in der Krise. Katja Mast fordert nach Kurzarbeitergeld, Kinderbonus und Grundrente die Auseinandersetzung mit weiteren Instrumenten für mehr Gerechtigkeit.
„Die Studie der Hans-Böckler-Stiftung zur Corona-Krise zeigt, dass ein handlungsfähiger Sozialstaat den Menschen Halt geben kann. Der Anteil der Menschen ist gestiegen, die die Folgen der Krise im eigenen Portemonnaie spüren. Zugleich ist aber die Quote der Menschen gesunken, die sich Sorgen um ihre wirtschaftliche Zukunft oder ihren Job machen. Die Studie stellt auch dar, dass vor allem die Menschen mit niedrigen Einkommen Einbußen haben.
Hier zeigt sich, dass wir mit Kurzarbeitergeld und Kinderbonus die richtigen Schwerpunkte gesetzt haben. Auch die gerade beschlossene Grundrente sorgt für mehr Gerechtigkeit, denn vor allem Menschen mit niedrigen Einkommen werden von ihr profitieren. Das 130-Milliarden-Euro Konjunkturpaket ist die richtige Antwort auf die Krise. Damit bringen wir die gesamte Wirtschaft in Schwung, investieren in die Zukunft und stärken Familien und Alleinerziehende in Deutschland.
Damit sich die soziale Ungleichheit in der Krise nicht weiter verschärft, müssen wir uns damit auseinandersetzen, welche Lehren wir aus der Corona-Pandemie ziehen.“
Bundesinnenminister Seehofer und BfV-Präsident Haldenwang haben den Verfassungsschutzbericht 2019 vorgelegt. Fraktionsvize Dirk Wiese fasst die zentralen Forderungen der Fraktion diesbezüglich zusammen.
„Der Rechtsextremismus ist und bleibt die größte Bedrohung für die Sicherheit in Deutschland. Dies macht der neue Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2019 deutlich, der heute von Bundesinnenminister Seehofer und BfV-Präsident Haldenwang vorgestellt wurde.
Mit mehr als 32.000 Personen ist das Potenzial im Rechtsextremismus so groß wie niemals zuvor. Rund 13.000 davon sind gewaltorientiert. Hier ist höchster Handlungsbedarf geboten. Unser Rechtsstaat ist wehrhaft und muss entschieden gegen jegliche Form des Rechtsextremismus vorgehen.
Vor allem die Mobilisierung der rechtsextremen Szene im Internet führt zu gewaltbereitem Hass und Enthemmung. Deshalb war es wichtig, dass wir die Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Deutschen Bundestag beschlossen haben. Gleichzeitig gilt es, die Prävention noch fester in den Blick zu nehmen und die politische Bildung zu stärken.
Die Einrichtung einer Zentralstelle zur Aufklärung rechtsextremistischer Umtriebe im öffentlichen Dienst unterstützen wir ausdrücklich. Horst Seehofer sollte zudem seine Position überdenken und die Studie zum Racial Profiling bei der Polizei durchführen, insbesondere im Interesse der ganz überwiegenden Mehrheit der Polizisten, die auf festem Boden unserer Demokratie steht. Diese Studie könnte zu einer Versachlichung der Debatte führen, die Polizei vor Vorurteilen in Schutz nehmen und Handlungsbedarf über den Einzelfall hinaus aufzeigen.
Besorgniserregend zudem ist die Steigerung linksextremistischer Straftaten um rund 40 Prozent. Auch das weiterhin hohe Niveau des Personenpotentials beim islamischen Extremismus gibt großen Anlass zur Sorge.
Die deutliche Steigerung der Anzahl brutaler Gewaltdelikte dürfen wir nicht hinnehmen. Wir brauchen ein Höchstmaß an Engagement bei der Bekämpfung von Extremismus. Es ist richtig, die Kompetenzen für das Bundesamt für Verfassungsschutz zu erweitern, um Bedrohungen, zum Beispiel mit der Quellen-Telekommunikation, noch wirksamer aufklären zu können.“
Im Zuge der Nachverhandlungen zum aktuellen Konjunkturpaket teilte das Bundesinnenministerium gestern nach intensivem Austausch mit dem Kuratorium für politische Bildung des Deutschen Bundestages mit, dass die Träger der politischen Bildung in die „Überbrückungshilfen“ explizit als antragsberechtigt aufgenommen werden.
Der DGB fordert die Einführung einer Kindergrundsicherung. Unsere Fraktionsvizin Katja Mast unterstützt diesen Vorschlag und fordert weitere Schritte nach dem Starke-Familien-Gesetz und dem Gute-Kita-Gesetz.
“Der Vorschlag des DGB ist richtig und wichtig. Denn: Jedes Kind in Deutschland soll glücklich und unbeschwert aufwachsen können. Jedes Kind muss uns gleich viel wert sein. Mit dem Starke-Familien-Gesetz und dem Gute-Kita-Gesetz haben wir bereits erste wichtige Schritte unternommen, damit wir diesem Ziel näherkommen. Mit dem Konzept der sozialdemokratischen Kindergrundsicherung gehen wir diesen Weg konsequent weiter. Sie orientiert sich nicht nur am finanziellen Bedarf eines Kindes, sondern berücksichtigt in einer weiteren Säule auch wichtige Infrastrukturleistungen wie Kita, Ganztagsbetreuung, Mobilität und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Damit schaffen wir eine unbürokratische und leicht verständliche Leistung, die bei den Kindern und Familien ankommt. Wir bekämpfen damit Kinderarmut konsequent und stärken auch die Mitte der Gesellschaft: Damit es jedes Kind packt.“