Wir schieben missbräuchlichen Abmahnungen einen Riegel vor

Veröffentlicht am 13.07.2020 in Bundestagsfraktion

Foto: pixabay.com

Missbräuchliche Abmahnungen, die nur dazu dienen Einnahmen zu generieren, werden künftig deutlich erschwert. Darauf haben sich jetzt die Koalitionsfraktionen geeinigt. Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs schützen wir insbesondere kleine Unternehmen und Online-Shops vor teils existenzgefährdenden Abmahngebühren und Vertragsstrafen bei Bagatellverstößen. Mit der Einigung kann das Gesetz nach der Sommerpause in 2./3. Lesung vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden.

Dirk Wiese, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Missbräuchliche Abmahnungen sind insbesondere für kleine Unternehmen, Onlineshops oder Vereine nach wie vor ein großes Problem. Abzocker durchsuchen mit sogenannten Crawlern Websites automatisiert nach Bagatellverstößen und versenden eine Vielzahl von Abmahnungen per Serienbrief. Und dies nicht etwa, um fairen Wettbewerb sicherzustellen, sondern um die Kostenerstattung und hohe Vertragsstrafen zu kassieren.

Diese Masche wird sich künftig nicht mehr lohnen: Verstöße gegen gesetzliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten können zwar noch abgemahnt werden, für Mitbewerber besteht aber kein Anspruch auf Erstattung der Kosten mehr. Auch die Möglichkeiten für Vertragsstrafen werden eingeschränkt und die Strafen für kleine Unternehmen in einfach gelagerten Fällen auf 1000 Euro gedeckelt. Wer dennoch missbräuchlich abgemahnt wird, hat nun einen Anspruch auf Erstattung der Kosten seiner Rechtsverteidigung in der Höhe, in der auch der Abmahnende sie geltend gemacht hat.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat bei den Verhandlungen dafür gesorgt, dass die Klagebefugnis der Gewerkschaften erhalten bleibt. Zudem konnte die SPD eine Regelung durchsetzen, nach der Autoersatzteile für Modelle mit Designs, die nach dem Inkrafttreten eingetragen werden, nicht mehr dem Designschutz unterliegen und somit deutlich preiswerter werden. Die Monopolstellung der Hersteller für Kotflügel, Scheinwerfer und Co wird endlich aufgebrochen. Zum Schaden vieler Autofahrerinnen und Autofahrer, aber auch der Wirtschaft und kommunaler Unternehmen, hat die Union es aber vehement abgelehnt, diese Regelung auch auf ältere Fahrzeuge anzuwenden. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich weiterhin dafür einsetzen.“

 

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