SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Kurzarbeitergeld: Planungssicherheit für Beschäftigte und Unternehmen

Mit dem heute verabschiedeten Beschäftigungssicherungsgesetz wird die die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergelds verlängert. Außerdem bleibt ein Hinzuverdienst in Kurzarbeit bis Ende des nächsten Jahres möglich. Das Gesetz schafft neue Anreize und finanzielle Verbesserungen für Weiterbildung während der Kurzarbeit, damit Beschäftigte auch in Zukunft eine gute Perspektive haben.

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin;
Bernd Rützel, zuständiger Berichterstatter;
Martin Rosemann, zuständiger Berichterstatter:

Mit der Kurzarbeit bauen wir eine Brücke über die Krise und sorgen dafür, dass möglichst viele Jobs erhalten bleiben. Wir haben in diesem Jahr die Zugangsvoraussetzungen und die Modalitäten mehrfach vereinfacht und verbessert. Zwar haben sich Teile des Arbeitsmarktes bereits erholt, in anderen Branchen ist jedoch noch keine Entspannung in Sicht. Um diesem Druck zu begegnen und vorhandene Strukturen zu erhalten, verlängern wir die Vereinfachungen und schaffen darüber hinaus neue Anreize für Weiterbildung während der Kurzarbeit.

 

Überbrückungshilfe für das Wintersemester nicht ausreichend

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Es ist bedauerlich, dass die Überbrückungshilfe für Studierende noch immer keine Wohnkosten berücksichtigt und dass sich auch der Kreis der Berechtigten nur minimal verändert hat.

Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Oliver Kaczmarek, zu Überbrückungshilfe für Studierende:

„Nach wochenlangem Zögern hat Bildungsministerin Anja Karliczek nun endlich die Überbrückungshilfe für Studierende wieder eingesetzt – nachdem sie diese trotz absehbarer zweiter Infektionswelle erst im Oktober ausgesetzt hatte. Immerhin geht sie nun auf die Forderungen der SPD ein, die Überbrückungshilfe für das gesamte Wintersemester 20/21 zu gewähren und das Antragsverfahren zu vereinfachen. Bedauerlich ist jedoch, dass die Hilfe noch immer keine Wohnkosten berücksichtigt und dass sich auch der Kreis der Berechtigten nur minimal verändert hat. Besonders diejenigen Studierenden, deren Notlage nicht pandemiebedingt ist, werden von Ministerin Karliczek im Stich gelassen.

Einmal mehr hat sie die Chance verpasst, einen Nothilfemechanismus im BAföG zu verankern, der auch in zukünftigen Krisensituationen für Sicherheit bei den Studierenden sorgen könnte. So aber hangelt man sich von Überbrückungshilfe zu Überbrückungshilfe und Studierende müssen von Monat zu Monat bangen, ob sie ihre Miete noch zahlen können.“

 

Inkassokosten sinken

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich gemeinsam mit dem Koalitionspartner auf Änderungen im Inkassokostenrecht geeinigt. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht ist ein wichtiger Schritt für Schuldnerinnen und Schuldner, aber auch für die Inkassobranche.

Karl-Heinz Brunner, zuständiger Berichterstatter:

„Inkassokosten sollten, gerade im Bereich der kleinen Forderungen, diese nicht übersteigen. Das ist wesentlicher Inhalt der Einigung. Es deckt sich auch mit dem Code of Conduct, den sich der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen als Verhaltenscodex gesetzt hat.

Selbstverpflichtungen allein genügen in diesem Bereich aber nicht. Wir senken unter anderem die Geschäftsgebühr und auch die Einigungsgebühr im Bereich von Forderungen bis 1.000 Euro. Die Ersatzfähigkeit im Fall einer Doppelbeauftragung von Inkassodienstleistern und Rechtsanwälten wird auf seltene Fälle beschränkt. Darüber hinaus verankern wir weitere Hinweis- und Informationspflichten für Unternehmer, durch die Verbrauchern deutlich gemacht wird, dass sie bei Verzug zum Ersatz von Inkassokosten verpflichtet sein können. Ebenso schaffen wir Möglichkeiten für eine weitere Zentralisierung der Inkasso-Aufsicht.

Gleichzeitig haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt zu sogenanntem Identitätsdiebstahl Gespräche im Hinblick auf gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu führen. Identitätsdiebstahl ist nicht nur das Nutzen einer Adresse, eines Namens und Daten einer Person, sondern greift sehr stark in das persönliche Umfeld der Menschen ein. Deshalb sollen wir hier etwas tun, damit Identitätsdiebstahl in Deutschland nicht mehr stattfinden kann.”

 

Bundesinnenministerium lenkt endlich ein: #loveisnottourism

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Das Bundesinnenministerium verzichtet seit gestern bei Besuchsreisen von unverheirateten Personen zu ihrem in Deutschland lebender Partnerin oder Partner auf die Voraussetzung eines vorherigen gemeinsamen Aufenthalts in unserem Land.

Ute Vogt, innenpolitische Sprecherin;
Uli Grötsch, zuständiger Berichterstatter:

„Wir haben es gemeinsam geschafft. Seit gestern müssen binationale Paare die Voraussetzung eines Treffens in Deutschland nicht mehr erfüllen. Es reicht also ab sofort aus, glaubhaft darzulegen, dass die Partner sich in einem der weiteren 194 Länder dieser Welt getroffen haben. Ausreichend für diesen Nachweis über ein persönliches Treffen sind die Vorlage von Passstempeln oder Reiseunterlagen.

Deutschland geht damit über die Regeln in einigen anderen EU-Staaten hinaus, wo immer noch gefordert wird, dass die Beziehung eine bestimmte Zeit vor den Reisebeschränkungen bestanden hat.

Wir freuen uns sehr, dass unser gemeinsamer Druck auf Bundesinnenminister Seehofer gefruchtet hat. Wir möchten uns bei allen betroffenen Paaren für ihre Geduld bedanken.“

 

Kommunale Handlungsspielräume für gleichwertige Lebensverhältnisse stärken

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Die öffentliche Anhörung des Ausschusses Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen hat die hohe Bedeutung des Themas ‘Gleichwertige Lebensverhältnisse‘ in Deutschland erneut verdeutlicht. Alle Kommunen müssen in der Lage sein, attraktiv, lebenswert, wirtschaftlich erfolgreich zu sein und ihre Stärken zu entwickeln. Die SPD-Bundestagsfraktion steht mit dieser Haltung solidarisch an der Seite unserer Städte und Gemeinden.

Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:

„Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland ist eine der zentralen Aufgaben der Großen Koalition. Deshalb wurde die Kommission ‘Gleichwertige Lebensverhältnisse ins Leben gerufen, die insbesondere auch beim Thema, ‘Starke und lebenswerte Kommunen‘, wegweisende Handlungsempfehlungen entwickelt hat.

Im Rahmen des Konjunkturpakets in diesem Jahr hat der Bund vor allem auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion die Kommunen zusätzlich unterstützt, indem er 5,9 Milliarden Euro Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer ausgeglichen hat und sich nunmehr dauerhaft mit 75 Prozent an den Kosten der Unterkunft beteiligt. Die öffentliche Anhörung machte deutlich, dass diese Unterstützungsmaßnahmen des kommunalen Solidarpakts 2020 sinnvoll und notwendig waren, um die akuten Folgewirkungen der Corona-Pandemie für die Kommunen aufzufangen. Zur dauerhaften Überwindung struktureller Disparitäten ist es weiterhin erforderlich, besonders betroffene Kommunen einmalig von den Altschulden zu entlasten.

Leider verweigern CDU/CSU eine nachhaltige Entlastung der betroffenen rund 2.000 Kommunen in Deutschland von den kommunalen Altschulden, obwohl diese im Koalitionsvertrag und auch in der Kommission ‘Gleichwertige Lebensverhältnisse‘ eine exponierte Rolle gespielt haben. Die Union versucht, den Bund mit Verweis auf die Länder aus der Pflicht zu nehmen.

Selbst Bundesbauminister Horst Seehofer bekennt sich ausdrücklich zur Entlastung der Städte und Gemeinden von den Altschulden. Leider bleibt unser Koalitionspartner bei seiner Verweigerungshaltung, statt gemeinsam eine konstruktive Debatte zu führen.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird dieses Thema und die Schaffung ‘Gleichwertiger Lebensverhältnisse‘ weiter auf der politischen Tagesordnung halten. Denn die kommunale Selbstverwaltung bildet die Grundlage von Chancengleichheit und guter Lebensqualität in ganz Deutschland.“

 

Bundesminister Seehofer muss unzutreffende Dienstreiseregelung korrigieren

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Das Bundesinnenministerium möchte für Bundesbeschäftigte, die die Bahn auf Dienstreisen benutzen, die Kosten für einen zusätzlichen Sitzplatz aus Infektionsschutzgründen übernehmen. Dies ist nicht sachgerecht und zudem auch mit den Beförderungsbedingungen der DB AG unvereinbar.

Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin;
Detlef Müller, zuständiger Berichterstatter:

„Wir sind sehr irritiert, dass das von Minister Horst Seehofer geführte Bundesinnenministerium für die Bundesbeschäftigten, die die Bahn auf Dienstreisen benutzen, die Kosten für einen zusätzlichen Sitzplatz aus Infektionsschutzgründen übernehmen möchte.

Das Bundesinnenministerium sollte wissen, dass die Beförderungsbedingungen der DB AG den Erwerb eines zweiten Sitzplatzes gar nicht zulassen, Fahrkarten und Reservierungen sind an natürliche Personen gebunden.

Zudem ist das Bahnfahren auch auf längeren Strecken in Corona-Zeiten sehr sicher, dafür hat die DB AG umfangreiche Hygienemaßnahmen eingeführt. Dies belegt auch eine Studie der Charité Research Organisation.

Minister Seehofer muss schnellstens dafür sorgen, dass hierzu vom Bundesinnenministerium eine Richtigstellung erfolgt.“

 

Gewerbemieterinnen und Mieter brauchen besseren Schutz

Wir wollen diejenigen schützen, die staatlich angeordnet, coronabedingt ihre Geschäfte schließen müssen. Auch Vermieter haben sich angemessen an dem Risiko der Pandemie zu beteiligen. Eine Klarstellung im Mietrecht soll hier Abhilfe schaffen.

Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher;
Michael Groß, zuständiger Berichterstatter:

„Wir begrüßen außerordentlich den neuen Vorstoß von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, eine Klarstellung zur Anwendbarkeit des § 313 BGB ins Gesetz zu schreiben und ein beschleunigtes Verfahren einzuführen. Damit kann einfacher und schneller dargelegt werden, dass die jeweilige Geschäftsgrundlage coronabedingt gestört ist. Wenn die Risikoverteilung ausschließlich zulasten des Gewerbemieters ausfällt, soll dieser einen Anspruch auf Vertragsanpassung haben. Die SPD-Bundestagsfraktion hat die notwendige Klarstellung vehement eingefordert. Wir fordern CDU/CSU auf, das Vorhaben mitzutragen und damit einen gemeinsamen Beitrag für Stärkung der Gewerbetreibenden auf den Weg zu bringen.

Viele Gewerbetreibenden haben derzeit pandemiebedingt Schwierigkeiten, ihren Pacht- und Mietverpflichtungen vollumfänglich nachzukommen. Der Kündigungsausschluss aus dem Frühjahr ist zum 30. Juni 2020 ausgelaufen. Er war ein erster schneller Schritt zum Schutz der Gewerbetreibenden. Nur einige wenige haben allerdings von dieser Regelung Gebrauch gemacht und stattdessen auf Rücklagen zurückgegriffen, weil sie keine Mietschulden in zukünftige Geschäftsjahre tragen wollten. Wir brauchen darum eine nachhaltigere Lösung, um Corona bedingte Insolvenzen abzuwenden.

In der Pandemie haben wir Gewerbetreibende nachhaltig entlastet. Maßnahmen des Mietrechts werden flankiert von erleichtertem Zugang zu Sozialleistungen sowie spezifischer Wirtschaftsförderung für Betroffene. Insbesondere für die temporären Schließungen im November hat der Bund den erfassten Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen außerordentliche Wirtschaftshilfe gewährt, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Es kann aber nicht sein, dass ein Großteil der steuerfinanzierten Novemberhilfen bedingungslos an Immobilienfonds weitergetragen wird. Auch Vermieter haben sich angemessen an dem Risiko der Pandemie zu beteiligen.“

 

Ich begrüße die Beschlüsse des Autogipfels

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Vom Autogipfel geht ein klares Signal aus, dass wir die Beschäftigten in der Branche nicht allein lassen. Insbesondere der Zukunftsfonds Automobilindustrie muss jetzt schnell an den Start gehen.

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Sören Bartol, zum Autogipfel:

„Den Strukturwandel in der Automobilindustrie können Politik, Unternehmen und Gewerkschaften nur gemeinsam bewältigen. Von daher begrüße ich die Beschlüsse des Autogipfels gestern. Davon geht ein klares Signal aus, dass wir die Beschäftigten in der Branche nicht allein lassen. Insbesondere der Zukunftsfonds Automobilindustrie und die regionalen Transformationsstrategien müssen jetzt schnell an den Start gehen. Der Strukturwandel hat erhebliche Auswirkungen in den Zulieferregionen und braucht daher Zeit und Geld und Planungssicherheit. Der Staat muss die regionalen Transformationsstrategien unterstützen. Wir wollen neue Arbeitsplätze und neue Wertschöpfung von morgen organisieren. Die gestrigen Beschlüsse sind ein guter Aufschlag, es muss jetzt aber endlich schneller voran gehen. Beim nächsten Gipfel erwarte ich erste Ergebnisse und nicht wieder neue Pläne. Bei der Batteriezelle, bei der Zulieferer-Förderung und vor allem beim Ladesäulenausbau dürfen wir nicht weiter Zeit verlieren.“

 

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