Kurzarbeitergeld: Planungssicherheit für Beschäftigte und Unternehmen

Veröffentlicht am 20.11.2020 in Bundestagsfraktion

Mit dem heute verabschiedeten Beschäftigungssicherungsgesetz wird die die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergelds verlängert. Außerdem bleibt ein Hinzuverdienst in Kurzarbeit bis Ende des nächsten Jahres möglich. Das Gesetz schafft neue Anreize und finanzielle Verbesserungen für Weiterbildung während der Kurzarbeit, damit Beschäftigte auch in Zukunft eine gute Perspektive haben.

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin;
Bernd Rützel, zuständiger Berichterstatter;
Martin Rosemann, zuständiger Berichterstatter:

Mit der Kurzarbeit bauen wir eine Brücke über die Krise und sorgen dafür, dass möglichst viele Jobs erhalten bleiben. Wir haben in diesem Jahr die Zugangsvoraussetzungen und die Modalitäten mehrfach vereinfacht und verbessert. Zwar haben sich Teile des Arbeitsmarktes bereits erholt, in anderen Branchen ist jedoch noch keine Entspannung in Sicht. Um diesem Druck zu begegnen und vorhandene Strukturen zu erhalten, verlängern wir die Vereinfachungen und schaffen darüber hinaus neue Anreize für Weiterbildung während der Kurzarbeit.

Die von der SPD-Bundestagsfraktion im Mai beschlossene Erhöhung des Kurzarbeitergelds wird bis Dezember 2021 verlängert. Wer zu mindestens 50 Prozent der Arbeitszeit in Kurzarbeit ist, erhält ab dem vierten Monat 70 Prozent (bzw. 77 Prozent bei Haushalten mit Kindern) der Netto-Entgeltdifferenz zum Verdienst vor der Kurzarbeit statt regulär 60 bzw. 67 Prozent. Ab dem siebten Monat erhalten Versicherte 80 bzw. 87 Prozent. Das erhöhte Kurzarbeitergeld ist kein Selbstzweck. Betroffene hätten mit einem Wegfall ihres Gehalts im Umfang von 40 Prozent über einen längeren Zeitraum sehr zu kämpfen, um über die Runden zu kommen. Es darf nicht sein, dass Menschen aufgrund des geringen Einkommens während der Kurzarbeit ihre Miete nicht bezahlen oder Kredite nicht mehr bedienen können.

Zusätzlich wird die Möglichkeit verlängert, in der Kurzarbeit hinzuzuverdienen. Bis Ende Dezember 2021 können alle Beschäftigten in Kurzarbeit im Rahmen eines Minijobs hinzuverdienen, ohne dass dies beim Kurzarbeitergeld angerechnet wird.

Wir schauen auch darauf, wie es nach der Krise weitergeht. Strukturveränderungen in der Wirtschaft haben Veränderungen in der Arbeitswelt zur Folge. Deshalb schaffen wir neue Anreize für Weiterbildung in Kurzarbeit. Die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Unternehmen wird ab Mitte nächsten Jahres daran geknüpft, dass die Beschäftigten weitergebildet werden. Dabei werden auch Weiterbildungen zum Techniker oder Meister berücksichtigt. So kann diese Zeit genutzt werden, Beschäftigte und Unternehmen auf die Transformationen in der Arbeitswelt vorzubereiten. Zudem werden die Lehrgangskosten für Weiterbildung in Kurzarbeit gesondert gefördert. Dazu haben wir einen einfachen Ansatz für alle Beteiligten gewählt: Wir schaffen ein eigenes Förderregime für die Schulungskosten. Das hilft den Unternehmen und der Bundesagentur für Arbeit, die die Regeln umsetzen muss. Diese Förderung läuft auch weiter, wenn die Kurzarbeit beendet wird. So helfen wir Unternehmen, sich auf die Arbeit der Zukunft vorzubereiten.

Kurzarbeit schützt Arbeit und vermeidet Arbeitslosigkeit in der Krise. Sie ist die zentrale Antwort, um den Beschäftigten und der Wirtschaft einen guten Start nach der Krise zu ermöglichen. Beschäftigte bleiben in Arbeit, und Unternehmen können ihr Personal an Bord behalten, um nach der Krise gemeinsam wieder durchzustarten.

 

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