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Politik mit Herz

Neustarthilfe verspricht Hilfe für Soloselbstständige aller Branchen

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Mit dem heutigen Tag kann die sogenannte Neustarthilfen beantragt werden. Die Finanzhilfen richten sich insbesondere an Soloselbstständige, die nur geringe Betriebskosten haben. Die SPD-Fraktion im Bundestag setzte sich dafür ein, dass gerade auch Künstlerinnen und Künstler von den Hilfen profitieren.

Bernd Westphal, wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher;
Sabine Poschmann, stellvertretende wirtschaftspolitische Sprecherin:

„Nach langem Warten kann endlich ab heute die sogenannte „Neustarthilfe“ beantragt werden, auf die viele Soloselbstständige, Künstlerinnen und Schauspieler dringend angewiesen sind. Dies ist eine Zahlung von bis zu 7.500 Euro, die als pauschale Betriebskosten anerkannt wird, ohne Anrechnung auf die Grundsicherung.

Auf großen Druck aus der SPD-Bundestagsfraktion konnte diese Hilfsleistung auch für nur kurz befristet beschäftigte Schauspielerinnen und Künstler erstreckt werden.

Damit erweitern wir die Hilfeleistung für die vielen Kleinstunternehmerinnen, die durch die Corona-Pandemie in besonderer Weise eingeschränkt sind. Anders als bei anderen Programmen gibt es für die Verwendung der Mittel auch keine Vorgaben. Der Antrag kann direkt von der betroffenen Person gestellt werden und die Auszahlung soll innerhalb weniger Tage erfolgen. Es ist zu hoffen, dass die Neustarthilfe, die zunächst eine Laufzeit von Januar bis Juni 2021 hat, ein erfolgreicher Baustein wird, um die Folgen der Pandemie auch für die Soloselbstständigen erträglicher zu machen.“

 

Die Arbeit im Home office hilft, die Pandemie zu überwinden

Es bleibt richtig, dass wir in der jetzigen Situation Homeoffice verpflichtend gemacht haben. Genau so richtig war, die Verordnung zum 15. März zu befristen. Und: Nach der Pandemie werden wir weiter daran arbeiten, die positiven Seiten des mobilen Arbeitens zu stärken.

Katja Mast:

„Die Arbeit im Homeoffice hilft, die Pandemie zu überwinden. Es geht weiter darum, Kontakte – wo immer möglich – zu reduzieren. Homeoffice schützt auch alle, die nicht mobil arbeiten können und zur Arbeit fahren müssen. Homeoffice ist kein Wert an sich. Es kann auch sehr belastend sein. Vor allem, wenn die Grenzen zwischen Arbeit und Familienleben fließend sind. Es bleibt richtig, dass wir in der jetzigen Situation Homeoffice verpflichtend gemacht haben. Genau so richtig war, die Verordnung zum 15. März zu befristen. Und: Nach der Pandemie werden wir weiter daran arbeiten, die positiven Seiten des mobilen Arbeitens zu stärken. Ein Recht auf mobiles Arbeiten (natürlich mit Arbeitsschutz) gehört für uns als SPD-Fraktion dazu.“

 

Ernte 2021: Konzept für Saisonkräfte jetzt vorlegen

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Die kommende Erntesaison wird aufgrund der Corona-Pandemie eine Kraftanstrengung für alle Beteiligten auf den Feldern, in den Betrieben und entlang der gesamten Logistikkette. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner auf, ein Konzept vorzulegen, wie für Landwirte, Beschäftigte und Verbraucher größtmögliche Sicherheit gewährleistet werden kann. Wir brauchen Regelungen bei der Einreise von Saisonkräften, faire Bedingungen bei der Arbeitszeit, den Unterkünften und beim Gesundheitsschutz.

Rainer Spiering, landwirtschaftspolitischer Sprecher;
Uwe Schmidt, zuständiger Berichterstatter:

„Die SPD-Bundestagsfraktion fordert Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner auf, ein detailliertes und praxisfähiges Konzept für die kommende Erntesaison vorzulegen. Nur so kann die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln in Deutschland gewährleistet werden. Im vergangenen Jahr sind landwirtschaftliche Betriebe durch Corona-Ausbrüche in Schwierigkeiten geraten und mussten geschlossen werden. Das gilt es in diesem Jahr zu verhindern.

Im Sommer werden wieder knapp 60.000 Saisonkräfte etwa in der Spargel- und Erdbeerernte im Einsatz sein. Daher muss die Einreise aus dem osteuropäischen Raum und aus Drittstaaten klar geregelt werden. Die Saisonkräfte müssen sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. Die Bundeslandwirtschaftsministerin muss jetzt handeln, da die Erntevorbereitungen bereits im März beginnen. Die Aufsichtsbehörden müssen verstärkt und die Arbeits- und Unterkunftsbedingungen systematisch kontrolliert werden.

Durch den Alleingang von Bundesministerin Julia Klöckner und Bundesminister Horst Seehofer bei der Einreise von Saisonkräften wurde im letzten Jahr die Verantwortung auf die Landwirtinnen und Landwirte sowie die Beschäftigten abgeladen. Das gilt es in diesem Jahr zu vermeiden. Dafür müssen die Sozialpartner mit einbezogen werden. Am Ende müssen der Arbeitnehmerschutz und die Versorgung der Menschen mit Lebensmitteln von unseren Feldern sichergestellt sein.“

 

Endlich: Durchbruch beim Lieferkettengesetz

Die Bundesregierung hat sich auf ein Lieferkettengesetz verständigt, es soll noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden. Die SPD-Fraktion im Bundestag wertet das Gesetz als historischen Meilenstein im Kampf gegen Ausbeutung.

Sascha Raabe, entwicklungspolitischer Sprecher;
Frank Schwabe, menschenrechtspolitischer Sprecher;
Bernd Rützel, zuständiger Berichterstatter:

„Die Einigung zum Lieferkettengesetz ist ein historischer Meilenstein im weltweiten Kampf gegen Ausbeutung, Hungerlöhne, Zwangs- und Kinderarbeit. Mit dem Lieferkettengesetz schützen wir Menschen- und Arbeitnehmerrechte und stellen sicher, dass Ausbeutung kein Wettbewerbsvorteil sein darf.

Dieses Gesetz ist für den internationalen Bereich von der Bedeutung vergleichbar mit der Einführung des Mindestlohnes auf nationaler Ebene. Es ist das wirksamste und umfassendste Gesetz, das es bisher weltweit im Bereich menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten für Unternehmen gibt und wird auch einen wichtigen Schub für eine europäische Regelung geben.

Wir sind stolz, dass wir das gegen erhebliche Widerstände aus dem Wirtschaftsflügel der Union durchgesetzt haben. Unser Dank gilt insbesondere Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, der wie ein Löwe für dieses Gesetz gekämpft hat, und an die gesamte Fraktions- und Parteispitze sowie an Vizekanzler Olaf Scholz, der sich auch persönlich in die Verhandlungen eingeschaltet hat. Ein Dank auch an Entwicklungsminister Gerd Müller, der sich engagiert in seiner Fraktion dafür eingesetzt hat.

Ein großer Dank geht auch an die vielen zivilgesellschaftlichen Unterstützerinnen und Unterstützer, die mit Petitionen und Kampagnen für ein Lieferkettengesetz geworben haben. Heute ist ein guter Tag im Kampf gegen Ausbeutung und Armut.“

 

Sozialschutzpaket III auf den Weg gebracht

Der von den Fraktionen der SPD und CDU/CSU eingebrachte Gesetzesentwurf zum Sozialschutzpaket III wird heute im Bundestag in erster Lesung beraten. Damit sollen besonders Menschen, die wegen der Corona-Pandemie unverschuldet vor Existenzproblemen stehen, mit weiteren Hilfen unterstützt werden.

Kerstin Tack, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin;
Dagmar Schmidt, stellvertretende Sprecherin;
Ulla Schmidt, stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien:

„Die Corona-Pandemie trifft vor allem diejenigen besonders, die schon vorher hilfebedürftig waren oder die es durch die Pandemie geworden sind. Mit dem Gesetzesentwurf stärken wir erneut das soziale Sicherungsnetz und unterstützen all diejenigen, die es jetzt am dringendsten brauchen. Wir verlängern den erleichterten Zugang zur Grundsicherung, damit niemand seine Wohnung oder seine Rücklagen fürs Alter aufgeben muss. Erwachsene im Grundsicherungsbezug erhalten einen Bonus von 150 Euro für erhöhte Alltagsausgaben.

Die Sonderregelung für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kitas, Schulen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung wurde ebenfalls verlängert, damit erhöhte Kosten durch Lieferung oder Abholung von Mittagessen weiter gedeckt sind. Darüber hinaus wird es einen Kinderbonus von 150 Euro geben, der nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. So kommt die Hilfe dort an, wo sie dringend gebraucht wird.

Soloselbstständige, vor allem in der Kunst- und Kulturbranche, sind besonders hart betroffen. Deshalb haben wir die Mindesteinkommensgrenze von 3900 Euro im Künstlersozialversicherungsgesetz auch für das Jahr 2021 ausgesetzt und stocken das Programm „Neustart Kultur“ für Kultureinrichtungen mit einer weiteren Milliarde auf. Das Sozialschutzpaket III hilft vielen Menschen, besser durch die Krise zu kommen.“

 

Die Anforderungen der Bundespolizei haben sich gewandelt

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Dirk Wiesestellv. Fraktionsvorsitzender:

„Ich begrüße ausdrücklich, dass wir heute im Deutschen Bundestag in erster Lesung über Änderungen im Bundespolizeigesetz diskutieren. Die Einleitung des parlamentarischen Verfahrens ist längst überfällig. Nachdem Horst Seehofer die Vorarbeiten schon auf den Ablagestapel im Innenministerium gelegt hatte, war es die SPD, die dafür gesorgt hat, dass wir hier endlich voran kommen.

Denn die vorgesehenen Änderungen stellen ganz konkrete Verbesserungen für die tagtägliche Arbeit der Polizistinnen und Polizisten dar. Die Anforderungen und Herausforderungen an die Bundespolizei haben sich in den letzten Jahrzehnten gewandelt. Wir sorgen jetzt als Gesetzgeber dafür, dass die Bundespolizei bei der Terrorismusbekämpfung, bei der Schleuserkriminalität und beim Menschenhandel effektiver vorgehen kann.

Mit der punktuellen Ausweitung der Strafverfolgungszuständigkeiten, zum Beispiel bei Delikten mit Drohnen oder Laserpointern an Flughäfen, entlasten wir gleichzeitig situativ die Landespolizeien. Dies ist ebenso sinnvoll wie die Ausstattung mit zeitgemäßen Ermittlungsbefugnissen und klaren Standards für eine angemessene Unterbringung der Polizistinnen und Polizisten an Flughäfen und Bahnhöfen.“

 

Corona: Grenzkontrollen müssen mit Augenmaß gestaltet werden

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Die offenen Grenzen in Europa sind und bleiben ein hohes Gut, sagen die stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Achim Post und Dirk Wiese. Angesichts der aktuellen Ausbreitung der hochansteckenden Virus-Mutationen sind zeitweilige Beschränkungen grundsätzlich angemessen, müssen aber mit Augenmaß ausgestaltet werden.

„Angesichts der zunehmenden Verbreitung von hochansteckenden Virus-Mutationen aus Brasilien, Großbritannien und Südafrika halten wir es in der aktuellen Lage für geboten, alles Notwendige und Mögliche dafür zu tun, dass sich diese Mutationen nicht auch in Deutschland ausbreiten.

Vollkommen klar ist, dass Beschränkungen des Grenzverkehrs nie das erste Mittel der Wahl sein dürfen. Die offenen Grenzen in Europa sind und bleiben ein hohes Gut, das es auch in dieser Krise weiter zu schützen gilt. Angesichts der aktuellen Ausbreitung der hochansteckenden Virus-Mutationen, insbesondere auch in Grenzregionen in Tschechien sowie Österreich, sind zeitweilige Beschränkungen bis hin auch zu stationären Grenzkontrollen gegenüber diesen Nachbarstaaten in der akuten Krisenlage grundsätzlich angemessen. Sie müssen aber mit Augenmaß ausgestaltet werden.

Wir erwarten zugleich, dass Bundesinnenminister Seehofer die weiteren Schritte transparent und auf das Engste mit unseren europäischen Partnern und den EU-Institutionen rückkoppelt.

Zudem gilt es auch, mit unseren Nachbarn abgestimmte Pandemiepläne auf den Weg zu bringen, die eine bessere grenzüberschreitende Nachverfolgung von Infektionsketten oder Hilfen für Teststrategien im Pendlerbereich ermöglichen. Die Corona-Krise ist und bleibt eine Herausforderung, die wir nur gemeinsam in Europa bewältigen können.“

 

Besser spät, als nie: Überbrückungshilfe III kann beantragt werden

Frohe Kunde für die durch den Lockdown stark gebeutelte Wirtschaft: nach wochenlanger Verzögerung können die Corona-Wirtschaftshilfen, rückwirkend ab November und bis einschließlich Juni 2021, auf den entsprechenden Seiten der Bundesregierung nun endlich beantragt werden.

Bernd Westphal, wirtschaftspolitischer Sprecher;
Sabine Poschmann, stellvertretende wirtschaftspolitische Sprecherin

„Friseuren, Einzelhandel oder die vielen verzweifelten Mittelständler und Soloselbstständigen – jetzt kann endlich geholfen werden, mit einem staatlichen Zuschuss für die laufenden Fixkosten. Seit Monaten haben wir mit der Bundesregierung an diesem Programm gearbeitet und insbesondere eine Erhöhung der dringend notwendigen Abschlagszahlungen und eine Lösung für die unverkäufliche Saisonware durchsetzen können. Nun gibt es bis zu 400.000 Euro für vier Monate.

Die Hilfen kommen gerade noch rechtzeitig. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier steht in der Verantwortung, dass bei der Auszahlung nun endlich auch alles klappt. Das Geld hat Finanzminister Olaf Scholz schon seit Monaten bereitgestellt. Die Hilfen müssen jetzt schleunigst in den Unternehmen ankommen.

Bereits im letzten Koalitionsgipfel wurden weitere Vereinfachungen beim Zugang und bei den ansetzbaren Kosten vereinbart. Was lange währt, wird endlich gut: jetzt müssen wir uns die Verfahren genau anschauen, ob nicht immer noch zu viel Bürokratie in den Formularen versteckt ist. Sollte es noch Probleme geben, müsste dann noch nachgesteuert werden.“

 

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