Die Anforderungen der Bundespolizei haben sich gewandelt

Veröffentlicht am 12.02.2021 in Bundestagsfraktion

Foto: pixabay.com

Dirk Wiesestellv. Fraktionsvorsitzender:

„Ich begrüße ausdrücklich, dass wir heute im Deutschen Bundestag in erster Lesung über Änderungen im Bundespolizeigesetz diskutieren. Die Einleitung des parlamentarischen Verfahrens ist längst überfällig. Nachdem Horst Seehofer die Vorarbeiten schon auf den Ablagestapel im Innenministerium gelegt hatte, war es die SPD, die dafür gesorgt hat, dass wir hier endlich voran kommen.

Denn die vorgesehenen Änderungen stellen ganz konkrete Verbesserungen für die tagtägliche Arbeit der Polizistinnen und Polizisten dar. Die Anforderungen und Herausforderungen an die Bundespolizei haben sich in den letzten Jahrzehnten gewandelt. Wir sorgen jetzt als Gesetzgeber dafür, dass die Bundespolizei bei der Terrorismusbekämpfung, bei der Schleuserkriminalität und beim Menschenhandel effektiver vorgehen kann.

Mit der punktuellen Ausweitung der Strafverfolgungszuständigkeiten, zum Beispiel bei Delikten mit Drohnen oder Laserpointern an Flughäfen, entlasten wir gleichzeitig situativ die Landespolizeien. Dies ist ebenso sinnvoll wie die Ausstattung mit zeitgemäßen Ermittlungsbefugnissen und klaren Standards für eine angemessene Unterbringung der Polizistinnen und Polizisten an Flughäfen und Bahnhöfen.“

Ute Vogt, innenpolitische Sprecherin;
Uli Grötsch, stellvertretender innenpolitischer Sprecher und zuständiger Berichterstatter:

„Nach monatelanger Vorarbeit können wir heute unseren Gesetzentwurf zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei erstmals im Deutschen Bundestag beraten und der Öffentlichkeit präsentieren. Seit 1994 hat es keine umfassenden Neuerungen gegeben. Daher war es dringend notwendig, das Regelwerk an die heutige Zeit und die digitalen Entwicklungen der letzten Jahre anzupassen.

Über 50.000 Bundespolizistinnen und -polizisten sorgen für unsere Sicherheit an den deutschen Grenzen, an den Flughäfen und Bahnhöfen. Sie sind auch zuständig für den Schutz des Bundeskanzleramts und anderer Regierungsgebäude. Daher dürfen die Eingriffsgrundlagen und Befugnisse der Bundespolizei nicht hinter denen der Länderpolizeien zurückstehen, bleiben aber auf ihre originären Zuständigkeiten begrenzt.

Einen Schwerpunkt des Entwurfs bilden die zusätzlichen Befugnisse im Bereich der Telekommunikation wie beispielsweise die Möglichkeit des Abhörens der verschlüsselten Kommunikation (Quellen-TKÜ). Diese Befugnis begrenzen wir eng und auf die Zuständigkeit der Bekämpfung des Menschenhandels und der Schleuserkriminalität. Auch für den Schusswaffengebrauch durch die Bundespolizei schaffen wir eine rechtssichere Grundlage, neben vielen Verbesserungen für die Polizeipraxis.

Im März werden wir das Gespräch mit Experten suchen und unseren Entwurf öffentlich diskutieren. Ein wichtiges Projekt unseres Koalitionsvertrages wird damit endlich umgesetzt und unsere Bundespolizei damit gestärkt.“

 

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