Bundespolitik
Auf der einen Seite der Motor der Koalition. Auf der anderen der Blick über den Tag hinaus. Auf der Vorstandsklausur im brandenburgischen Nauen stellt die SPD erste Weichen für die Zeit nach der Großen Koalition – und wirbt für eine neue Ost- und Entspannungspolitik. Für Waffenlieferungen in die Ukraine gab es eine klare Absage.
Schon die Gästeliste zeigt, dass gewichtige Aufgaben zu stemmen sind: Nato-Generalsekretär Jens Stoltenberg war ins brandenburgische Nauen gekommen, der EU-Kommissionspräsident Jean-ClaudeJuncker und Parlamentspräsident Martin Schulz, Meinungs-, Gesellschafts- und Wirtschaftsforscher. Die brisante Lage in der Ukraine spielte auch auf der SPD-Vorstandsklausur eine zentrale Rolle.
Bereits am Sonntag machte SPD-Chef Sigmar Gabriel klar, dass Waffenlieferungen in das Spannungsgebiet für die Bundesregierung nicht in Frage kommen. Als Wirtschaftsminister werde er solche Ausfuhren nicht genehmigen. Um Stück für Stück die Krise zu entschärfen, wirbt die SPD dafür, neben Sanktionen die Gesprächskanäle nicht abreißen zu lassen – unter anderem müsse der NATO-Russlandrat fortgesetzt werden. Bereits im ersten Halbjahr will die SPD auf einem Kongress mit internationalen Partnern „Die Strategie des Friedens – Für eine neue Ost- und Entspannungspolitik“ beraten.
Ein weiterer Schwerpunkt für die SPD ist die Wachstumspolitik. Gemeinsam mit EU-Kommissionspräsident Juncker und EU-Parlamentspräsident Schulz machte sich Gabriel am Montag für mehr Investitionen in Europa stark. Mit der neuen Führung in der EU sieht er eine wichtige Trendwende erreicht. Dabei unterstrich er die Bedeutung von Strukturreformen und Haushaltskonsolidierung auf für die Zukunft. Entscheidend sei aber vor allem, dass mit der neuen EU-Kommission nun auch „mehr für Wachstum, Beschäftigung, Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit getan wird“, betonte der SPD-Chef.
Dirk Becker, wirtschaftspolitischer Sprecher:
Derzeit findet in Brüssel die achte Verhandlungsrunde zum Freihandelsabkommen TTIP statt. Unter anderem geht es dabei um die Frage der Regulatorischen Kooperation.
„Mit dem Instrument der Regulatorischen Kooperation sollen sogenannte nicht-tarifäre Handelshemmnisse abgebaut werden. Darunter fallen zum Beispiel unterschiedliche bürokratische Regelungen bei Zertifizierungsverfahren, die unnötigen bürokratischen Aufwand bedeuten und den Marktzugang insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen extrem erschweren. Durch eine langfristige Angleichung von Standards wie bei zurzeit noch unterschiedlichen Steckern für Elektroautos soll der internationale Handel vereinfacht werden. Mit der Behauptung, durch Regelungen zur regulatorischen Kooperation im TTIP-Abkommen würden Befugnisse zur Rechtsetzung auf einen Regulierungsrat übertragen, wird erneut Unsicherheit geschürt. Fakt ist, dass es keinen Regulierungsrat geben wird, der Entscheidungen an Regierungen und Parlamenten vorbei treffen kann. Ziel ist vielmehr eine Kanalisierung und Beschleunigung von Initiativen zur regulatorischen Kooperation. Die letztendliche Entscheidungshoheit bleibt bei den Regierungen und Parlamenten.“
Die neue Regierung in Athen soll rhetorisch abrüsten - das empfiehlt SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi dem neuen griechischen Ministerpräsident Alexis Tsipras. Die bevorstehenden Gespräche mit den Partnern in der Europäischen Union solle er nutzen, „um ein vertrauensvolles Klima zu entwickeln, indem wir zu einer gemeinsamen Lösung finden“.
Die Ankündigung der neuen griechischen Regierung, die Zusammenarbeit mit der Troika zu beenden, bereitet der SPD Sorge. Die Europäische Union habe mit viel Solidarität und mit erheblichen Mitteln Griechenland in der Krise unterstützt und dem Land geholfen, unterstrich SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi am Montag. „Deswegen lehnen wir es ab, mit dieser radikalen Rhetorik und dem Aktionismus weiter zu machen.“ Es sei aus Sicht Griechenlands wenig hilfreich, die Reformprogramme und eine Rückzahlung der Kredite infrage zu stellen.
Stefan Schwartze, Sprecher der Arbeitsgruppe Petitionen der SPD Bundestagsfraktion:
Die SPD-Bundestagsfraktion will das Petitionsrecht für Menschen mit Behinderungen verbessern und damit ihre Beteiligung im Sinne einer umfassenden Inklusion bei politischen Entscheidungen stärken. Ein entsprechendes Positionspapier wurde in dieser Woche einstimmig beschlossen.
„Öffentliche Petitionen sind auf Bundesebene das bisher einzige Instrument direkter Demokratie. Sie ermöglichen es jedem, sich direkt an den Bundestag zu wenden und so unmittelbar Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen. Petitionen sind damit ein wichtiges Element politischer Willensbildung, zu dem ein umfassender Zugang möglich sein muss.
Wenn wir das Thema Inklusion ernst nehmen, müssen wir auch im Petitionsrecht für gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sorgen. Bislang gibt es für diese noch zu viele Hürden bei der Wahrnehmung des Petitionsrechtes. Das muss sich ändern, zumal sich ein großer Teil der an den Bundestag eingereichten Petitionen auf Gesundheitsthemen und Sozialsysteme bezieht. In immer größerem Umfang sind Menschen mit gesundheitlichen oder mentalen Einschränkungen betroffen.
Die SPD-Bundestagsfraktion will daher die Barrieren beseitigen, auf die Menschen mit Behinderungen stoßen, wenn sie ihr Recht auf eine Petition wahrnehmen wollen. Konkret sollen zum Beispiel Informationsmaterial über das Petitionsrecht sowie Beschlüsse in verständlicher und so genannter „Leichter Sprache“ verfasst und als barrierefreie PDF-Dokumente angeboten werden. Zudem sollen die Webseite „https://epetitionen.bundestag.de“ barrierefrei gestaltet und öffentliche Beratungen des Petitionsausschusses grundsätzlich in Gebärdensprache übersetzt werden.
Die SPD-Fraktion fordert außerdem, dass Petitionen künftig auch per E-Mail eingereicht werden können, wenn der Verfasser seinen vollständigen Namen und seine Anschrift nennt.“
Dirk Becker, Sprecher der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Energie:
In der gestrigen Sitzung des Bundeskabinetts wurde die Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen für die finanzielle Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen beschlossen. Im Rahmen der EEG-Novelle 2014 hatten sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, eine mögliche Umstellung der Fördersystematik für Erneuerbare Energien anhand einer Pilotausschreibung zu testen.
„Mit der Verabschiedung der Verordnung durch das Bundeskabinett gibt es nun grünes Licht für die Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die getroffene Einigung ausdrücklich. Mit der Pilotausschreibung sollen Erfahrungen bezüglich der genauen Ausgestaltung des Ausschreibungsdesigns gesammelt werden. Die erste Ausschreibungsrunde soll im Februar von der Bundesnetzagentur bekanntgegeben werden.
Der Rückhalt der Energiewende in der Bevölkerung ist maßgeblich abhängig von der Kostenentwicklung und den Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger. Daher muss sich das Ausschreibungsmodell hinsichtlich der Kosteneffizienz und Akteursvielfalt gegenüber der bisherigen Fördersystematik des EEG beweisen. Einen automatischen Systemwechsel wird es nicht geben, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin:
Das Bundesgesundheitsministerium hat den Entwurf einer Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung erarbeitet, mit dem die sogenannte „Pille danach“ mit den Wirkstoffen Ulipristal oder Levenorgestrel künftig rezeptfrei wird. Gleichzeitig gibt es den Entwurf einer Regelung zur Kostenerstattung für Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, der in der kommenden Woche im zuständigen Bundestagsausschuss beraten wird.
„Es ist gut, dass Frauen nun auch in Deutschland in einer Notsituation zeitnah und unkompliziert Zugang zu Notfallkontrazeptiva erhalten. Die Entscheidung für die Rezeptfreiheit ist längst überfällig. In den meisten europäischen Ländern ist die „Pille danach“ bereits rezeptfrei erhältlich. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich seit Jahren hartnäckig dafür eingesetzt.
Nach der Entscheidung der Europäischen Kommission über die rezeptfreie Abgabe der sogenannten „Pille danach“ ellaOne® hat das Bundesgesundheitsministerium die Entlassung beider Wirkstoffe aus der Rezeptpflicht zügig vorangetrieben. Jetzt ist es wichtig, die Erstattungsmöglichkeit für junge Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr ähnlich der bisherigen Regelung für rezeptpflichtige empfängnisverhütende Mittel zu sichern. Es ist wichtig, dass unter 20-jährige Frauen die „Pille danach“ weiterhin kostenlos erhalten können.“
Udo Schiefner, zuständiger Berichterstatter:
In der Sondersitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die neue Verkehrskommissarin Violetta Bulc die Bekämpfung des Sozialdumpings im Transportbereich als eines ihrer wichtigsten Ziele genannt. Die SPD hat gemeinsam mit dem Koalitionspartner einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro beschlossen, dieser gilt seit dem 1. Januar 2015 und uneingeschränkt auch für den Transportsektor.
„Im Transportgewerbe wird seit Jahren ein gnadenloser Unterbietungswettbewerb auf dem Rücken der Fahrerinnen und Fahrer ausgetragen. Viele von ihnen erhalten Niedrigstlöhne bei miserablen Arbeitsbedingungen. Deutsches und europäisches Recht wird von einigen Unternehmen hemmungslos missachtet. Leidtragende sind dabei auch die Transportunternehmen, die ihre Fahrerinnen und Fahrer fair bezahlen.
Der Mindestlohn ist seit Beginn dieses Jahres auch für innerdeutsche Transporte wie für Kabotage- oder Transitfahrten zu zahlen. Der Mindestlohn gilt explizit flächendeckend und für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten - auch für LKW-Fahrerinnen und Fahrer auf Durchreise.
Stellungnahmen der Transport- und Logistik-Branche, der europäischen Transportarbeitergewerkschaft (ETF) und auch des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik (BGL) unterstreichen unsere Forderung an die EU-Kommission, den Mindestlohn nicht in Frage zu stellen.
Die EU-Kommission will nun nach Beschwerden aus Niedriglohnländern prüfen, ob der Mindestlohn für Lkw-Fahrerinnen und Fahrer auch beim reinen Transit durch Deutschland gelten darf. Damit wird jedoch das Erreichen des Ziels der Kommissarin, Sozialdumping zu bekämpfen, erschwert. Wer jetzt Ausnahmen beim Mindestlohn einfordert, verspielt die wichtige Chance, Lohn- und Sozialdumping wirkungsvoll zu bekämpfen.“