SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Stefan Schwartze MdB: Petitionsrecht für Menschen mit Behinderungen verbessern

Veröffentlicht am 29.01.2015 in Bundespolitik

Stefan Schwartze, Sprecher der Arbeitsgruppe Petitionen der SPD Bundestagsfraktion:

Die SPD-Bundestagsfraktion will das Petitionsrecht für Menschen mit Behinderungen verbessern und damit ihre Beteiligung im Sinne einer umfassenden Inklusion bei politischen Entscheidungen stärken. Ein entsprechendes Positionspapier wurde in dieser Woche einstimmig beschlossen.

„Öffentliche Petitionen sind auf Bundesebene das bisher einzige Instrument direkter Demokratie. Sie ermöglichen es jedem, sich direkt an den Bundestag zu wenden und so unmittelbar Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen. Petitionen sind damit ein wichtiges Element politischer Willensbildung, zu dem ein umfassender Zugang möglich sein muss.

Wenn wir das Thema Inklusion ernst nehmen, müssen wir auch im Petitionsrecht für gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sorgen. Bislang gibt es für diese noch zu viele Hürden bei der Wahrnehmung des Petitionsrechtes. Das muss sich ändern, zumal sich ein großer Teil der an den Bundestag eingereichten Petitionen auf Gesundheitsthemen und Sozialsysteme bezieht. In immer größerem Umfang sind Menschen mit gesundheitlichen oder mentalen Einschränkungen betroffen.

Die SPD-Bundestagsfraktion will daher die Barrieren beseitigen, auf die Menschen mit Behinderungen stoßen, wenn sie ihr Recht auf eine Petition wahrnehmen wollen. Konkret sollen zum Beispiel Informationsmaterial über das Petitionsrecht sowie Beschlüsse in verständlicher und so genannter „Leichter Sprache“ verfasst und als barrierefreie PDF-Dokumente angeboten werden. Zudem sollen die Webseite „https://epetitionen.bundestag.de“ barrierefrei gestaltet und öffentliche Beratungen des Petitionsausschusses grundsätzlich in Gebärdensprache übersetzt werden.

Die SPD-Fraktion fordert außerdem, dass Petitionen künftig auch per E-Mail eingereicht werden können, wenn der Verfasser seinen vollständigen Namen und seine Anschrift nennt.“

 

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