Bundespolitik
Der Minden-Lübbecker SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der NRW-Landesgruppe in der SPD-Fraktion im Bundestag, Achim Post, zur Hamburg-Wahl:
„Die Hamburg-Wahl: Ein verdienter Erfolg für die SPD. Eine verdiente Quittung für CDU und FDP. Die gute und vertrauenswürdige Regierungsarbeit von Peter Tschentscher und der SPD haben sich ausgezahlt.
Für CDU und FDP waren der Wackelkurs in Thüringen und das politische Hin und Her im Bund ein Boomerang. Die Hamburg-Wahl ist insgesamt ein starkes Ausrufezeichen für Demokratie, Weltoffenheit und Fortschritt.“
Das Handelsblatt hat den Minden-Lübbecker SPD-Bundestagsabgeordneten und stellv. Vorsitzenden der SPD-Fraktion im Bundestag, Achim Post, zur Lage der Koalition und den möglichen Auswirkungen der Rücktrittsankündigung von “AKK” als Bundesvorsitzende der CDU befragt.
„Frau Merkel ist die gewählte Bundeskanzlerin und ich bin mir sicher, dass sie das auch bis zum regulären Ende der Legislaturperiode bleibt. Mit anderen Gedankenspielen beschäftige ich mich daher nicht. Die CDU hat jetzt eine parteiinterne Führungsfrage zu klären, so wie wir das als SPD zuletzt auch gemacht haben. Das ändert nichts daran, dass diese Koalition auf Basis des Koalitionsvertrages voll handlungsfähig ist und bleibt. Und wir haben ja bekanntermaßen bis Herbst 2021 noch viel vor.“
Wenn sich der Job ändert, zum Beispiel durch die Digitalisierung, brauchen manche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Weiterbildung. Arbeitsminister Hubertus Heil will das noch besser unterstützen. Und wenn ein Unternehmen mal in Schieflage gerät, gibt es für die Beschäftigten länger Kurzarbeitergeld.
Der Koalitionsausschuss hat am Mittwoch den Vorschlägen von Arbeitsminister Hubertus Heil zugestimmt, wonach Beschäftigte besser für berufliche Weiterbildung und Qualifizierung gefördert werden. Weil sich Arbeitsalltag und Wirtschaft immer schneller wandeln, müssen sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regelmäßig auf den neuesten Stand bringen. Dafür gibt es künftig noch mehr und zielgerichtet Unterstützung.
Mehr Geld für Auszubildende, Familien, Rentnerinnen und Rentner – sowie günstigere Bahnfahrten für alle: Die Bundesregierung hat für 2020 viele Änderungen auf den Weg gebracht. Was sich für die Menschen in Deutschland in diesem Jahr ändert.
Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick
In der vergangenen Woche hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz einen Vorschlag für eine Altschuldenregelung für Kommunen vorgelegt.
Dazu erklärt der Minden-Lübbecker SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der NRW-Landesgruppe in der SPD-Fraktion im Bundestag Achim Post:
„Dass Finanzminister Scholz eine Altschuldenregelung für hochverschuldete Kommunen vorantreibt, ist der richtige Weg. Einige der am meisten verschuldeten Kommunen haben aus eigener Kraft keine Chance, wieder aus der Verschuldungsfalle herauszukommen. Wenn man in dieser Lage nicht hilft, lässt man die Menschen in diesen Städten im Stich und die sozialen Gräben in unserem Land reißen weiter auf.
Umgekehrt ist aber natürlich auch klar, dass Hilfen des Bundes nur ein Ausnahmefall sein dürfen und an strikte Bedingungen der Finanzdisziplin und eine verschärfte Kommunalaufsicht geknüpft werden müssen. Wichtig ist jetzt, dass die Initiative des Finanzministers konstruktiv und klar unterstützt wird, gerade auch von den von kommunalen Altschulden besonders betroffenen Ländern.
Vor allem der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet muss endlich seinen politischen Zuschauerplatz verlassen und gerade auch gegenüber zögerlichen Kollegen in der eigenen Partei für eine vernünftige Lösung werben.“
Anlässlich einer Verkehrssicherheitskonferenz der SPD-Bundestagsfraktion kamen zum Jahresende zahlreiche Expertinnen und Experten aus ganz Deutschland zusammen. Sie diskutierten über ambitionierte Grundlagen für das Verkehrssicherheitsprogramm, das derzeit durch die Bundesregierung erarbeitet wird.
Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin;
Elvan Korkmaz-Emre, zuständige Berichterstatterin:
„Das Ziel des letzten langjährigen Verkehrssicherheitsprogramms, die Zahl der Verkehrstoten von 2011 bis 2020 um 40 Prozent zu reduzieren, werden wir verfehlen. Dabei haben wir uns auch im Koalitionsvertrag der Vision Zero verpflichtet, das heißt dem Ziel die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten mittelfristig auf null zu senken. Das Verkehrssicherheitsprogramm, an dem das Bundesverkehrsministerium derzeit arbeitet, wird die Verkehrssicherheitsarbeit für das gesamte kommende Jahrzehnt prägen.
Technische Assistenzsysteme in Fahrzeugen können die Verkehrssicherheitspolitik sinnvoll ergänzen, reichen aber alleine nicht aus. Insbesondere zum Schutz von Fußgängerinnen und Radfahrern bedarf es auch eines Kulturwandels auf der Straße. Durch Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen und Landstraßen und auch durch bauliche Eingriffe in die Infrastruktur müssen wir die Menschen künftig besser schützen.
Die derzeitigen Bußgelder taugen außerdem nicht zur Abschreckung, für viele Verstöße braucht es höhere Bußgelder. Neben jungen Verkehrsteilnehmenden werden wir auch den älteren mehr Aufmerksamkeit schenken müssen. Um ihre Mobilität zu schützen, muss es gezielte Maßnahmen für diese Altersgruppe geben, wie zum Beispiel eine bessere Absetzbarkeit von freiwilligen Verkehrstests. Auch müssen sinnvolle Ansätze wie zum Beispiel Alkolocks unaufgeregt ermöglicht und in der Praxis getestet werden.
Das Bundesverkehrsministerium ist nun gefordert, im kommenden Jahr ein Handlungsprogramm vorzulegen, das all diese relevanten Handlungsfelder in ein stimmiges Konzept integriert und Verantwortlichkeiten klar definiert. Diesen Prozess begleiten wir gerne.“
Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz verabschiedet, mit dem der Betrachtungszeitraum bei der ortsüblichen Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre verlängert wird. Wenn der Bundesrat in seiner morgigen Sitzung ebenfalls zustimmt, kann das Gesetz zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Mit dem Gesetz dreht die Große Koalition eine weitere Stellschraube zum Schutz von Mieterinnen und Mietern.
Michael Groß, zuständiger Berichterstatter;
Ulli Nissen, zuständige Berichterstatterin:
„Wir erwarten von der Verlängerung des Betrachtungszeitraums, dass die ortsübliche Vergleichsmiete weniger schnell ansteigt. Das wird sich direkt auf die Höhe von Bestandsmieten und auf die Höhe bei Neuvermietungen auswirken. Denn die ortsübliche Vergleichsmiete dient gesetzlich als Maßstab für Mieterhöhungen bei Bestandsmieten, als Maßstab bei der Mietpreisbremse und als Maßstab bei Mietwucher. Der Mietspiegel sorgt für Transparenz und ist für Mieterinnen und Mieter das einfachste Instrument, um zu überprüfen, ob eine Mieterhöhung gerechtfertigt ist. Wir werden im nächsten Jahr den Mietspiegel qualifizieren und weiterentwickeln. In zehn Jahren werden Mieter bei der aktuell abschätzbaren Preisentwicklung um insgesamt 3,3 Milliarden Euro entlastet.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat den heutigen Gesetzentwurf gegen den erheblichen Widerstand von Teilen der Unionsfraktion durchgesetzt. Die enthaltenen Regelungen sind als Teil eines Gesamtpakets zu betrachten. Gestern wurde ein weiterer Gesetzentwurf in erster Lesung beraten, mit dem die Mietpreisbremse verlängert und geschärft werden soll. Zusätzlich fordert der Bundesrat eine Verschärfung des Mietwucherparagrafen. Es steht noch eine weitere Reform des Mietspiegels aus, mit der unter anderem der Bindungszeitraum von zwei auf drei Jahre ausgeweitet werden soll. Dieser Gesetzentwurf wird zurzeit in gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Innenministerium vorbereitet.“
Bärbel Bas, stellvertretende SPD-Fraktionschefin, nimmt Stellung den politischen Diskussionen zu Patienten in der Intensivpflege.
“Nach dem ersten Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung der Intensivpflege hätten zum Beispiel Wachkomapatienten nicht mehr zu Hause gepflegt werden können.
Die Vorrangregelung, nach der außerklinische Intensivpflege vorrangig in stationären Pflegeeinrichtungen erbracht werden soll, steht zwar nicht mehr im neuen Gesetzentwurf, die bisherige Wahlfreiheit soll aber nur gelten, wenn die Pflege zu Hause angemessen ist.
Diese Wahlfreiheit darf aber nicht unter einen Kostenvorbehalt gestellt werden. Für uns ist klar: Wenn ein Mensch gut zu Hause gepflegt wird und er damit weiter am Leben seiner Familie teilhaben kann, dann muss das möglich sein.”