Wenn ein Mensch gut zu Hause gepflegt wird, dann muss das möglich sein

Veröffentlicht am 19.12.2019 in Bundespolitik

Bärbel Bas, stellvertretende SPD-Fraktionschefin, nimmt Stellung den politischen Diskussionen zu Patienten in der Intensivpflege.

“Nach dem ersten Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung der Intensivpflege hätten zum Beispiel Wachkomapatienten nicht mehr zu Hause gepflegt werden können.

Die Vorrangregelung, nach der außerklinische Intensivpflege vorrangig in stationären Pflegeeinrichtungen erbracht werden soll, steht zwar nicht mehr im neuen Gesetzentwurf, die bisherige Wahlfreiheit soll aber nur gelten, wenn die Pflege zu Hause angemessen ist.

Diese Wahlfreiheit darf aber nicht unter einen Kostenvorbehalt gestellt werden. Für uns ist klar: Wenn ein Mensch gut zu Hause gepflegt wird und er damit weiter am Leben seiner Familie teilhaben kann, dann muss das möglich sein.”

 

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