SPD Ortsverein Hille

Politik mit Herz

Affäre Guttenberg: Bundeswehrreform droht zu scheitern und Merkel schaut zu

Zu den Auswirkungen der Plagiatsaffäre um Verteidigungsminister zu Guttenberg auf die anstehende Bundeswehrreform erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Gernot Erler:

Die Meldungen sind alarmierend. Aus der Bundeswehr häufen sich besorgte Stimmen, die ein Scheitern der hoch ambitionierten Bundeswehrreform befürchten. Sogar Angehörige der beiden Bundeswehruniversitäten und der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg sind fassungslos über das Gebaren ihres obersten Dienstherren in der Plagiatsaffäre und die Lässigkeit der Bundeskanzlerin im Umgang mit ihr.

Als wäre die Bundeswehrreform nicht schon Herausforderung genug für einen Minister, der sich dieser Aufgabe voll und ganz stellen kann, leistet sich die Bundeskanzlerin einen Verteidigungsminister, dessen Verbleib im Amt lediglich den drei anstehenden Landtagswahlen im März geschuldet ist.

 

Verteidigungsminister kümmert sich zu wenig um verletzte Soldaten

Zur ausstehenden Verbesserung der Einsatzversorgung für verletzte Soldaten erklären der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Rainer Arnold und der zuständige Berichterstatter Lars Klingbeil:

Vor dem Hintergrund der gestiegenen Gefährdungslage in Afghanistan haben im Sommer 2010 alle Fraktionen im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages einmütig Minister zu Guttenberg aufgefordert, die Ende 2007 beschlossenen Regelungen für im Einsatz verwundete Soldaten zu verbessern. Insbesondere ging es uns um die finanziellen Versorgungsleistungen bei Auslandseinsätzen in Krisenregionen, um die Verbesserungen beim Soldatenversorgungsgesetz, einmalige Entschädigungsleistungen, die Verbesserung des Schadensausgleichs sowie die Hinterbliebenenversorgung. Am 7. Juli 2010 hat der Bundestag einem Antrag zugestimmt, der im Inhalt genau diese Forderungen enthielt.

 

Bundesrat beschließt Hartz-IV-Reform

P. Kirchhoff/pixelio.de

Der Bundesrat hat die Hartz-Reform mit neuen Regelsätzen und dem Bildungspaket für bedürftige Kinder endgültig am Freitag in Berlin mit großer Mehrheit beschlossen. Die vorausgegangenen Verhandlungen waren zäh, doch am Ende steht jetzt ein Kompromiss mit sozialdemokratischem Anstrich.

Mit dem gefundenen Kompromiss ist die rückwirkende Anhebung des Regelsatzes für Hartz-IV-Empfänger zum 1. Januar um 5 auf 364 Euro verbunden. Anfang 2012 ist eine weitere Erhöhung um mindestens 3 Euro fällig. Der Nachschlag von 15 Euro für drei Monate sowie der erhöhte Regelsatz werden Anfang April ausbezahlt.

Die Verhandlungen waren zäh und doch hatten sie zur Folge, dass die ursprünglich von der Bundesregierung vorgesehene Hartz-IV-Reform auf Drängen der SPD um einige wesentliche Punkte erweitert wurde.

 

SPD fordert gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität

Anlässlich der heutigen Beratungen der Anträge zum Erhalt der Netzneutralität erklärt der zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie der SPD-Bundestagsfraktion Martin Dörmann:

Der Netzneutralität kommt eine zentrale Bedeutung für die Zukunft des Internet zu. Die SPD setzt sich dafür ein, dass der Charakter des Internet als freies und offenes Medium bewahrt und gestärkt wird. Wir werden jeglicher Form der Diskriminierung im Netz entschieden entgegen treten und setzen uns für eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität ein. Die SPD-Bundestagsfraktion wird daher in den nächsten Wochen einen eigenen Antrag zu den anstehenden Beratungen in den Ausschüssen einbringen.

Im Referentenentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes taucht der Begriff Netzneutralität im Gesetzestext nicht einmal auf. Die vorgesehenen Regelungen sind lediglich die Übernahme der ebenfalls sehr unverbindlichen europäischen Vorgaben. Zur Sicherstellung der Netzneutralität sind diese jedoch unzureichend.

 

SPD verhindert bei Hartz-IV-Reform Diskriminierung von Arbeitslosen im Sport und Ehrenamt

Anlässlich der heutigen Schlussabstimmung über die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses zur Hartz-IV-Reform erklären der sportpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Gerster und die Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft bürgerschaftliches Engagement Ute Kumpf:

Gute Nachrichten für alle ehrenamtlich Engagierten, die Arbeitslosengeld II beziehen. Auf Druck der SPD können sie auch in Zukunft bis zu 175 Euro Aufwandentschädigung im Monat erhalten und müssen sich dies nicht auf das Arbeitslosengeld anrechnen lassen.

Im ursprünglichen Entwurf der Arbeitsmininisterin von der Leyen war vorgesehen, dass diese Bezüge voll auf den Arbeitslosengeld-II-Satz angerechnet werden. Dies hätte bedeutet, dass Arbeitslose, die sich zum Beispiel im Sportverein als Übungsleiter ehrenamtlich engagieren, erhebliche Einbußen hätten hinnehmen müssen. Letztlich hätten die Pläne der Bundesregierung dazu geführt, dass es Formen des "bürgerschaftlichen Engagements erster und zweiter Klasse" gäbe. Die SPD konnte dies in den Verhandlungen des Vermittlungsausschusses abwenden - zum Wohle des Sports und aller ehrenamtlich aktiven Arbeitslosen.

Wer arbeitet und Steuern bezahlt, kann jährlich 2.100 Euro frei von Steuern und Sozialabgaben erhalten. Das macht die Menschen nicht reich aber die Menschen erwarten, dass bürgerschaftliches Engagement auch gefördert wird und dabei gleiches Recht für alle gilt.

 

Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten dürfen nicht am Werkstor enden

Anlässlich der 1. Lesung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion im Innenausschuss Gerold Reichenbach:

Mit dem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf werden unter dem Deckmantel des Datenschutzes bereits bestehende Arbeitnehmerrechte abgebaut und relativiert und die Überwachungsinteressen der Arbeitgeber und Unternehmen legalisiert. Die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten dürfen aber nicht am Werkstor enden.

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll künftig die Rund-um-die-Uhr-Überwachung gesetzlich zulässig sein. Lediglich die intimsten Bereiche wie Toiletten und Schlafräume sind ausgenommen. Ohne konkreten Verdacht soll der Massenscan und die Massenüberwachung von Arbeitnehmerdaten ermöglicht werden, um etwaige Straftaten oder sogar Pflichtverletzungen aufzudecken.

Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage soll nun auch während des Beschäftigungsverhältnisses und nicht nur bei der Anbahnung, die Möglichkeit bestehen, Eignungstests, psychologische und medizinische Untersuchungen durch einseitige Veranlassung des Arbeitgebers durchzuführen. Bislang war dies nur aufgrund gesetzlich festgelegter arbeitsmedizinischer Vorschriften zulässig.

 

Missbrauch in der Leiharbeit muss verhindert werden

Anlässlich des vom DGB organisierten Aktionstages Leiharbeit erklärt die Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales Anette Kramme:

Wir fordern zusammen mit den Gewerkschaften Mindestlohn, Equal Pay und mehr Mitbestimmung im Betrieb bezüglich Leiharbeit. Die Blockade seitens Union und FDP gegen echten Fortschritt bei der Leiharbeitsregulierung zeigt: Die Regierung bleibt ihren bisherigen Weg treu. Sie betreibt Lobbyismus für Unternehmer und gegen Arbeitnehmer.

Die Leiharbeit ist ein Irrweg der Arbeitsmarktpolitik. Sie hat keine Brückenfunktion in den regulären Arbeitsmarkt. Sie behandelt die Betroffenen als Arbeitnehmer 2. Klasse. Und sie kostet den Staat jährlich Milliarden für Aufstocker. Leiharbeit wird immer mehr zum Massenphänomen und zu einer Form modernen Sklavenhandels. Das ist mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft nicht mehr vereinbar.

 

SPD setzt sich für engagierte Hartz IV-Empfänger ein: Freibetrag von 175 Euro monatlich durchgesetzt

Zu den Vermittlungsgesprächen zur Reform des SGB II und den Plänen der Bundesregierung, engagierte Hartz IV-Empfänger zu diskriminieren, erklärt die Sprecherin der Arbeitsgruppe Bürgerschaftliches Engagement der SPD-Bundestagsfraktion Ute Kumpf:

Noch vor kurzem wetterte Vizekanzler Westerwelle gegen "spätrömisch Dekadente" Hartz IV-Empfänger. Gleichzeitig plante die schwarz-gelbe Bundesregierung, freiwillig engagierte Hartz IV-Empfänger aufgrund ihres Engagements zu diskriminieren. Diese perfide Strategie der Bundesregierung, Stimmung gegen Arbeitslose zu machen, hat die SPD verhindert.

Auch in der zweiten Runde der Vermittlungsgespräche zur Reform des SGB II hat die SPD die Interessen engagierter Arbeitslosengeld II-Empfänger durchgesetzt. Eine Diskriminierung wurde abgewendet. Aufwandsentschädigungen für Übungsleiter werden zukünftig bis zu 175 Euro monatlich nicht auf den Regelsatz angerechnet.

Ausgerechnet die sozial Schwächsten hätten nach den Plänen von Schwarz-Gelb ihren Aufwand, der ihnen bei der Ausübung eines freiwilligen Engagements entsteht, nicht entschädigt bekommen.

 

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13.07.2026 09:38
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